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   ArbG Heilbronn, 18.12.2007 - 5 Ca 290/07   

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https://dejure.org/2007,28684
ArbG Heilbronn, 18.12.2007 - 5 Ca 290/07 (https://dejure.org/2007,28684)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 18.12.2007 - 5 Ca 290/07 (https://dejure.org/2007,28684)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 5 Ca 290/07 (https://dejure.org/2007,28684)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tarifauslegung - Zur Eingruppierung eines als Oberarzt bezeichneten Facharztes für Neurologie nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Zentren für Psychiatrie des Landes Baden-Württemberg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingruppierung eines als Oberarzt bezeichneten Facharztes für Neurologie nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an den Zentren für Psychiatrie des Landes Baden-Württemberg (TV-Ärzte ZfP); Bedeutung der Übertragung der medizinischen Verantwortung für Teilbereiche ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG München, 26.08.2008 - 4 Sa 328/08

    Eingruppierung - Oberarzt

    Auch wenn im hier maßgeblichen TV-Ärzte der zusätzliche Begriff der "selbstständigen Teil- oder Funktionsbereiche ..." wie in der parallelen Regelung in § 16 lit. c/Protokollerklärung des TV-Ärzte/VKA vom 17.08.2006 normiert fehlt, akzentuiert der Terminus des "Teilbereiches" eine fachliche und organisatorische Untergliederung mit einer gewissen funktionellen Eigenständigkeit, vergleichbar den Anforderungen an den Begriff des "Funktionsbereichs", nicht lediglich eine inhaltliche medizinische Spezialisierung oder (informelle) Schwerpunktbildung o. ä. Das weitere tarifrechtliche Erfordernis hier der übertragenen "medizinischen Verantwortung" für solche "Teilbereiche" der Klinik bzw. Abteilung gewinnt nur dann Sinn, wenn es sich hierbei nicht lediglich um eine (virtuelle) Spezialisierung oder lediglich spezifische Tätigkeitsinhalte oder Einzelaufgaben als solche, sondern um eine real jedenfalls partiell verselbstständigte, abgegrenzte, Organisationseinheit mit eigener Aufgabenstellung handelt (vgl. näher Wahlers, PersV 2008, S. 204 f/206 (3.2); Bruns, ArztR 2007, S. 60/66 (5.4); Anton, ZTR 2008, S. 184/186 f (4.2.2); siehe hierzu auch ArbG Kassel, aaO; ArbG München, U. v. 18.12.2007, aaO; ArbG München, U. v. 27.02.2008, aaO; ArbG Würzburg - Kammer Aschaffenburg -, U. v. 13.12.2007, 5 Ca. 684/07 A - S. 7/II. 2. a der Gründe -, hier: Anl. K 23, S. 134 f/137; ArbG Bayreuth, U. v. 19.12.2007, 5 Ca 814/07 -S. 6/II. 2. der Gründe -, hier: Anl. K 25, Bl. 149/151 (Rückseite) d. A.).

    - auch entgegenstehen müsste, dass das hier allein einschlägige Anwendungsbeispiel 1 zu dieser Entgeltgruppe nach seinem Wortlaut die medizinische Verantwortlichkeit für "Teil- oder Funktionsbereiche" der Klinik bzw. Abteilung, also dieser Einheiten im Plural, normiert und dies nach Maßgabe der bereits ausgeführten Grundsätze der Tarifauslegung durchaus wörtlich zu nehmen sein könnte (vgl. nicht ohne Überzeugungskraft ArbG Heilbronn, U. v. 18.12.2007, 5 Ca 290/07 - S. 10 f/II. 2. a der Gründe -, hier: Anl. K 24, S. 114 f; aA Bruns, aaO, S. 66 (5.5)) - hier bezieht sich der Kläger allerdings allein auf seine Kursleitertätigkeit in diesem einzigen von ihm als solchen angesehenen "Teilbereich",.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2008 - 3 Sa 768/07

    Eingruppierung als Oberarzt - selbstständiger Teilbereich - medizinische

    Daraus folgert das Arbeitsgericht Heilbronn, Urt. v. 18.12.2007 - 5 Ca 290/07 -, dass die Tarifnorm verlange, dass dem Arzt die medizinische Verantwortung für mindestens zwei der dort bezeichneten Bereiche übertragen sein müsse.
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