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ArbG Koblenz, 10.08.2004 - 5 Ca 291/04 |
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 10.08.2004 - 5 Ca 291/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2005 - 7 Sa 981/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.02.2005 - 7 Sa 981/04
Diabetes kein Kündigungsgrund für einen LKW-Fahrer
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.08.2004 5 Ca 291/04 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 2 des Urteils dahin ergänzt wird, dass es heißen muss: "abzüglich am 30.04.2004 erhaltenen Arbeitslosengeldes in Höhe von 968, 50 EUR netto (restliches März/Aprilgehalt)".Das Arbeitsgericht Koblenz Auswärtige Kammern Neuwied hat daraufhin durch Urteil vom 10.08.2004 5 Ca 291/04 festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 29.01.2004 nicht zum 29.02.2004 beendet wird und die Beklagte hinsichtlich der zuvor dargestellten Zahlungsanträge antragsgemäß verurteilt.