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   ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06   

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https://dejure.org/2007,24914
ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 (https://dejure.org/2007,24914)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 (https://dejure.org/2007,24914)
ArbG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 5 Ca 294/06 (https://dejure.org/2007,24914)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Überleitung in den TVöD während Elternzeit und Besitzstandszulage - Kinderbezogene Entgeltbestandteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer tariflichen Besitzstandszulage für kinderbezogene Entgeltbestandteile für den Zeitraum des Bestehens eines Kindergeldanspruchs nach Überleitung in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); Anspruch von Arbeitnehmern im Sinne von § 1 ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 30.11.2006 - 5 Sa 973/06

    Besitzstandszulage

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06
    Dabei ist es für den Fall der Klägerin weniger maßgeblich, welche Zwecke die Tarifvertragsparteien mit den Neuregelungen im TVöD verfolgen (so aber LAG Köln, Urteil vom 30.11.2006, 5 Sa 973/06).
  • BAG, 10.05.1989 - 6 AZR 660/87

    Auswirkungen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub auf die Zahlung von

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis weder beendet oder unterbrochen ist, sondern nur hinsichtlich seiner Hauptpflichten zur Erbringung von Arbeit durch den Arbeitnehmer und Zahlung von Vergütung durch den Arbeitgeber ruht (vgl. BAG, Urteil vom 10.05.1989, 6 AZR 660/87, NZA 1989, 759 ff.).
  • BAG, 02.12.1981 - 4 AZR 301/79

    Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten - Arbeitsvorgang - Beratung von Studenten

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06
    Insoweit ist in Anlehnung an die Zulässigkeit von Eingruppierungsfeststellungsklagen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 02.12.1981, 4 AZR 301/79, AP Nr. 52 zu §§ 22, 23 BAT 1975) hier ein Feststellungsantrag zulässig.
  • ArbG Würzburg, 22.08.2006 - 9 Ca 75/06

    Tarifvertragliche Besitzstandszulage - (mittelbare) geschlechtsbedingte

    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06
    Angesichts dessen kann auch nicht angenommen werden, der Klägerin stehe zwar dem Grunde nach ein Anspruch auf Zahlung kinderbezogener Entgeltbestandteile zu, mangels gezahlter Vergütung im Monat September 2005 ergebe sich aber ein Betrag von "0" (so aber ArbG Würzburg, Urteil vom 22.08.2006, 9 Ca 75/06 S).
  • ArbG Göttingen, 22.06.2006 - 2 Ca 55/06
    Auszug aus ArbG Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06
    Die Formulierung "in der für September 2005 zustehenden Höhe" in § 11 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 TVÜ-VKA ist somit ein bloßer Berechnungshinweis (so auch ArbG Göttingen, Urteil vom 22.06.2006, 2 Ca 55/06) und nicht Tatbestandselement der Anspruchsvoraussetzung, welche nicht ohne Berücksichtigung von § 5 Abs. 6 TVÜ-VKA ausgelegt werden kann.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.09.2007 - 6 Sa 37/07

    Kinderzuschlag, Entgeltbestandteile, Kinderbezogene Entgeltbestandteile,

    Daraus lässt sich ein allgemeiner Rechtsgedanke ableiten, der nicht nur bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgelttabelle des TVöD gemäß § 5 Abs. 1 TVÜ-VKA zu beachten ist, sondern bei allen die Vergütung betreffenden Fragen und damit auch bei der Gewährung der Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA (LAG Baden Württemberg, Urteil vom 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 - vgl. auch Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 - und Arbeitsgericht Cottbus, Urteil vom 01.02.2007 - 1 Ca 998/06 -).

    Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht plausibel, diejenigen Beschäftigten, denen die Zulage im September 2005 dem Grunde nach zustand, weil sie bereits in einem Arbeitsverhältnis standen und berücksichtigungsfähige Kinder hatten, und denen nur wegen des Ruhens des Arbeitsverhältnisses die Zulage nicht ausgezahlt wurde, von der Zahlung der Besitzstandszulage ab dem Zeitpunkt des Wiederauflebens des Arbeitsverhältnisses auszunehmen (LAG Baden Württemberg, 22.02.2007 - 11 Sa 96/06 - Arbeitsgericht Karlsruhe, 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 - LAG Bremen 28.02.2007 - 2 Sa 193/06 -).

    Im Übrigen ist im Rahmen der Auslegung des § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA als Bestandteil des die Überleitung insgesamt regelnden TVÜ-VKA entgegen der etwa vom Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom30.11.2006 - 5 Sa 973/06 -) vertretenen Auffassung nicht der Sinn und Zweck des TVöD, sondern allein der des TVÜ-VKA maßgeblich (so auch Arbeitsgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06 -).

  • LAG Hamm, 14.06.2007 - 17 Sa 254/07

    Anteilige Wechselschichtzulage für Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst -

    Das Gericht vermag nicht der Auffassung des Arbeitsgerichts Göttingen und des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22.06.2006 - 2 Ca 55/06, EzBAT 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 1; ArbGG Karlsruhe, Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06) zu folgen, die erkannt haben, die Vorschrift sei dahin auszulegen, dass alle Mitarbeiter, die bereits vor dem 01.10.2005 im Anwendungsbereich des BAT beschäftigt gewesen seien, einen kinderbezogenen Ortszuschlag als Besitzstandszulage zu erhalten hätten, deren Höhe sich nach dem BAT habe richten sollen.
  • LAG Hamm, 08.11.2007 - 17 Sa 1484/07

    Kinderbezogene Besitzstandszulage bei Elternzeit

    Das Gericht vermag nicht der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts sowie des Arbeitsgerichts Göttingen (Urteil vom 22.06.2006 - 2 Ca 55/06, EzBAT 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 1) und des Arbeitsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06) zu folgen, die erkannt haben, die Vorschrift sei dahin auszulegen, dass alle Mitarbeiter, die bereits vor dem 01.10.2005 im Anwendungsbereich des BAT beschäftigt gewesen seien, einen kinderbezogenen Ortszuschlag als Besitzstandszulage zu erhalten hätten, deren Höhe sich nach dem BAT habe richten sollen.
  • LAG Hamm, 18.10.2007 - 17 Sa 416/07

    Anspruch eines sich in einem unbezahlten Sonderurlaub befindlichen Arbeitnehmers

    Das Gericht vermag nicht den Auffassungen der Arbeitsgerichte Göttingen (Urteil vom 22.06.2006 - 2 Ca 55/06, EzBAT 320 § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA Nr. 1) und Karlsruhe (Urteil vom 09.05.2007 - 5 Ca 294/06) zu folgen, die erkannt haben, die Vorschrift sei dahin auszulegen, dass alle Mitarbeiter, die bereits vor dem 01.10.2005 im Anwendungsbereich des BAT bzw. BMT-G beschäftigt gewesen seien, einen kinderbezogenen Ortszuschlag bzw. Sozialzuschlag als Besitzstandszulage zu erhalten hätten, deren Höhe sich nach dem BAT bzw. dem BMT-G habe richten sollen.
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