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   ArbG Heilbronn, 08.05.2012 - 5 Ca 307/11   

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https://dejure.org/2012,11964
ArbG Heilbronn, 08.05.2012 - 5 Ca 307/11 (https://dejure.org/2012,11964)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 08.05.2012 - 5 Ca 307/11 (https://dejure.org/2012,11964)
ArbG Heilbronn, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 5 Ca 307/11 (https://dejure.org/2012,11964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arbeitsvertragliche Vereinbarung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung einer für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichen Kündigungsfrist von 18 Monaten zum Monatsende; Arbeitsvertragliche Vereinbarung von Kündigungsfristen für den Einkaufsleiter Einkauf International einer europaweit ...

  • hensche.de

    Kündigungsfrist, AGB-Kontrolle

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Führungskraft muss 18monatige Kündigungsfrist hinnehmen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist von 18 Monaten zulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eine arbeitsvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Beiderseitige Kündigungsfrist von 18 Monaten kann zulässig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsfrist von 18 Monaten zulässig

  • ra-braune.de (Kurzinformation)

    18 Monate Kündigungsfrist?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine beiderseitige Kündigungsfrist von 18 Monaten darf im Arbeitsvertrag vereinbart werden

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Vereinbarung einer 18 -monatigen Kündigungsfrist kann rechtmäßig sein!

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zumutbarkeit einer 18-monatigen Kündigungsfrist für eine Führungskraft

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Drum prüfe, wer sich ewig bindet - zur Zulässigkeit verlängerter Kündigungsfristen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.12.1991 - 2 AZR 363/91

    Kündigungsfrist

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 08.05.2012 - 5 Ca 307/11
    Das BAG hat im Urteil vom 19.12.1991 (2 AZR 363/91, NZA 1992, 534) keine Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit des § 624 BGB geäußert und eine Vereinbarung akzeptiert, nach der sich der Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten zum Ablauf des Fünf-Jahres-Vertrags lösen konnte.
  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 173/08

    Rückzahlung von Schulungskosten

    Auszug aus ArbG Heilbronn, 08.05.2012 - 5 Ca 307/11
    Die Vereinbarung zur Kündigungsfrist ist daher als Allgemeine Geschäftsbedingung nach § 305 Abs. 1 BGB zu betrachten (vgl. zum Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen BAG Urteil vom 15.09.2009, 3 AZR 173/08).
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