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   ArbG Ludwigshafen, 18.08.2008 - 5 Ca 341/08   

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ArbG Ludwigshafen, 18.08.2008 - 5 Ca 341/08 (https://dejure.org/2008,38357)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 18.08.2008 - 5 Ca 341/08 (https://dejure.org/2008,38357)
ArbG Ludwigshafen, Entscheidung vom 18. August 2008 - 5 Ca 341/08 (https://dejure.org/2008,38357)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2009 - 3 Sa 548/08

    Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Verletzung der Hinweispflicht

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 18.08.2008 - Az.: 5 Ca 341/08 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 18.08.2008 - 5 Ca 341/08 - (dort S. 2 ff. = Bl. 105 ff. d.A.).

    Gegen das ihm am 08.09.2008 zugestellte Urteil vom 18.08.2008 - 5 Ca 341/08 - hat der Kläger am 29.09.2008 Berufung eingelegt und diese am 27.10.2008 mit Schriftsatz vom 24.10.2008 begründet.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen - Auswärtige Kammern Landau - vom 18.08.2008 - 5 Ca 341/08 - abzuändern und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger so zu stellen, als habe dieser zum vorgesehenen Rentenbeginn, dem 01.09.2007 - vorgezogene Altersrente wegen Arbeitslosigkeit gemäß § 237 Abs. 5 SGB VI beanspruchen können.

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Kläger noch während des Arbeitsverhältnisses die Rückgängigmachung der Aufhebungsvereinbarung vom 13.01.2004 begehrt hätte, - obgleich die Beklagte im Kammertermin vom 18.08.2008 (s. Sitzungsniederschrift - 5 Ca 341/08 - dort S. 3 = Bl. 100 d.A.) darauf verwiesen hat, dass die Beklagte dem Kläger hinsichtlich des Abrückens von der Aufhebungsvereinbarung "zu diesem Zeitpunkt" [gemeint wohl der 11.02.2004] auch sicher noch 'mal entgegen gekommen" wäre).

    Von diesem Geschehensablauf ist in tatsächlicher Hinsicht im Hinblick auf die diesbezüglichen Feststellungen auf S. 2 f. der Sitzungsniederschrift vom 18.08.2008 - 5 Ca 341/08 - (= Bl. 99 f. d.A.) in Verbindung mit den Feststellungen auf S. 2 - unten - und S. 8 - unten - des Urteils vom 18.08.2008 - 5 Ca 341/08 - (= Bl. 105 und 111 d.A.) auszugehen.

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein - Auswärtige Kammern Landau in der Pfalz - vom 18. August 2008 - 5 Ca 341/08 - abgeändert:.
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