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ArbG Bonn, 21.11.2001 - 5 Ca 382/01 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 21.11.2001 - 5 Ca 382/01
- LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 21.08.2002 - 8 Sa 404/02
Bewerbung, Mandatsträger, Benachteiligungsverbot
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.11.2001 - 5 Ca 382/01 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.11.2001 - 5 Ca 382/01 - festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab dem 01.01.1999 eine Vergütung nach Vergütungsgruppe I a BAT zu zahlen und die jeweils fälligen Nettodifferenzbeträge zur Vergütungsgruppe BAT I b ab dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt mit 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen.