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ArbG Bonn, 16.01.2007 - 5 Ca 45/06 |
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Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 16.01.2007 - 5 Ca 45/06
- LAG Köln, 06.09.2007 - 11 Ta 189/07
Wird zitiert von ...
- LAG Köln, 06.09.2007 - 11 Ta 189/07
Einwendungen gegen Vergütungsfestsetzung außerhalb des Gebührenrechts
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 16.01.2007 - 5 Ca 45/06 - aufgehoben.Die Beschwerdegegner haben mit am 18.10.2006 beim Arbeitsgericht Bonn eingegangenem Schriftsatz vom 16.10.2006 die Kostenfestsetzung ihrer Gebühren und Auslagen gegen den Beschwerdeführer, den sie im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Bonn - 5 Ca 45/06 - vertreten hatten, beantragt.
Gegen diesen Kostenfestsetzungsantrag hat der Beschwerdeführer mit am 14.11.2006 beim Arbeitsgericht Bonn eingegangenem Schriftsatz vom 12.11.2006 Einwendungen erhoben und beantragt, die Kostenfestsetzung bis zum Ende des Verfahrens - 5 Ca 45/06 - ruhen zu lassen.