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ArbG Koblenz, 13.07.2004 - 5 Ca 53/04 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 13.07.2004 - 5 Ca 53/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 6 Sa 947/04
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2005 - 6 Sa 947/04
Betriebsbedingte Kündigung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Z.d - vom 13.07.2005 - AZ: 5 Ca 53/04 - wie folgt abgeändert:.das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Z.d - vom 13.07.2004 - 5 Ca 53/04 - abzuändern und festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten vom 06.01.2004 und vom 14.01.2004 nicht aufgelöst worden ist.
- LAG Baden-Württemberg, 17.01.2005 - 15 Sa 94/04
Verneinung eines Betriebsübergangs im Falle der Geschäftsanmaßung eines …
In dem deswegen angestrengten Kündigungsschutzverfahren, welches vor dem Arbeitsgericht Heilbronn unter dem Aktenzeichen 5 Ca 53/04 geführt wurde, ist durch Urteil vom 03. Juni 2004 festgestellt worden, das Arbeitsverhältnis sei durch die Kündigung vom 10. Februar 2004 nicht aufgelöst worden, weil dem Kündigungsschreiben nur die Kopie einer Vollmacht der Gesellschafterin beigefügt und der Mangel der Vollmacht unverzüglich gerügt worden sei.