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   ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20   

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ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20 (https://dejure.org/2020,33779)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 03.11.2020 - 5 Ca 565/20 (https://dejure.org/2020,33779)
ArbG Dortmund, Entscheidung vom 03. November 2020 - 5 Ca 565/20 (https://dejure.org/2020,33779)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

    Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

    Auszug aus ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20
    Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates kann hier mangels gegenteiligen Vortrags der Parteien unterstellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001, 1 AZR 233/00; dem folgend: BAG, Urteil vom 20.01.2004, 9 AZR 393/03).

    Dabei ist die Mehrheitsentscheidung einer im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens geschaffenen paritätisch besetzten Kommission in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur auf grobe Unbilligkeit, sowie auf Verstöße gegen die zugrundeliegenden Vorschriften hin überprüfbar (BAG, Urteil vom 20.10.2004, 9 AZR 393/03; BAG, Urteil vom 16.12.2014, 9 AZR 431/13).

    Als verfahrensmäßig grob unbillig und damit nach § 319 BGB unverbindlich ist deshalb nur ein Schiedsgutachten anzusehen, das hinsichtlich der festgestellten Tatsachen lückenhaft begründet ist und dessen Ergebnis selbst ein Fachmann nicht aus dem Zusammenhang überprüfen kann (BGH, Urteil vom 16.11.1987, II ZR 111/87; dem folgend BAG, Urteil vom 20.01.2004, 9 AZR 393/03).

  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 431/13

    Betrieblicher Verbesserungsvorschlag - Verjährung

    Auszug aus ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20
    Dabei ist die Mehrheitsentscheidung einer im Rahmen des betrieblichen Vorschlagwesens geschaffenen paritätisch besetzten Kommission in entsprechender Anwendung der §§ 317, 319 BGB nur auf grobe Unbilligkeit, sowie auf Verstöße gegen die zugrundeliegenden Vorschriften hin überprüfbar (BAG, Urteil vom 20.10.2004, 9 AZR 393/03; BAG, Urteil vom 16.12.2014, 9 AZR 431/13).
  • BAG, 20.02.2001 - 1 AZR 233/00

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung; tarifvertragliche Öffnungsklausel

    Auszug aus ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20
    Die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrates kann hier mangels gegenteiligen Vortrags der Parteien unterstellt werden (vgl. BAG, Urteil vom 20.02.2001, 1 AZR 233/00; dem folgend: BAG, Urteil vom 20.01.2004, 9 AZR 393/03).
  • BGH, 16.11.1987 - II ZR 111/87

    Anforderungen an die offensichtliche Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens -

    Auszug aus ArbG Dortmund, 03.11.2020 - 5 Ca 565/20
    Als verfahrensmäßig grob unbillig und damit nach § 319 BGB unverbindlich ist deshalb nur ein Schiedsgutachten anzusehen, das hinsichtlich der festgestellten Tatsachen lückenhaft begründet ist und dessen Ergebnis selbst ein Fachmann nicht aus dem Zusammenhang überprüfen kann (BGH, Urteil vom 16.11.1987, II ZR 111/87; dem folgend BAG, Urteil vom 20.01.2004, 9 AZR 393/03).
  • LAG Hamm, 26.05.2021 - 10 Sa 213/21

    Keine Prämie für Verbesserungsvorschlag; Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgericht Dortmund vom 03.11.2020, 5 Ca 565/20 wird zurückgewiesen.

    Er beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 03.11.2020, 5 Ca 565/20, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an 63.911,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.08.2013 zu zahlen.

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