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   ArbG Iserlohn, 14.09.2004 - 5 Ca 587/04   

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ArbG Iserlohn, 14.09.2004 - 5 Ca 587/04 (https://dejure.org/2004,40137)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 14.09.2004 - 5 Ca 587/04 (https://dejure.org/2004,40137)
ArbG Iserlohn, Entscheidung vom 14. September 2004 - 5 Ca 587/04 (https://dejure.org/2004,40137)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 19.01.2006 - 4 Sa 1959/04

    Abgrenzung Arbeitsvertrag, Geschäftsbesorgungsvertrag, hier - Beratervertrag mit

    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 14.09.2004 - 5 Ca 587/04 - abgeändert:.

    Dieses Kündigungsschutzverfahren ist durch Beschluss des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 15.07.2004 - 5 Ca 1717/04 - "bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits 5 Ca 587/04 ausgesetzt" worden.

    Angesichts der Kündigung vom 12.05.2004 zum 31.08.2004 hätte das Arbeitsgericht in seinem Urteil vom 14.09.2004 (5 Ca 587/04) nicht die Feststellung treffen dürfen, "dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien unverändert fortbesteht".

    Da das angefochtene Urteil vom 14.09.2004 (5 Ca 587/04) nach dem im Schreiben des Beklagten vom 12.05.2004 angegebenen Kündigungstermin, dem 31.08.2004, verhandelt und verkündet worden ist, würde die Anwendung der genannten Grundsätze vorliegend bedeuten, dass bei Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils feststehen würde, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers am 14.09.2004 noch bestanden hat.

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   ArbG Halberstadt, 21.09.2004 - 5 Ca 587/04   

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