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ArbG Mainz, 08.08.2005 - 5 Ca 610/05 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Mainz, 08.08.2005 - 5 Ca 610/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 9 Ta 257/05
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 9 Ta 257/05
Gegenstandswert und Arbeitszeitreduzierung
Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.08.2005, Az.: 5 Ca 610/05 abgeändert und der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerin für Verfahren und Vergleich auf 9.610,00 EUR festgesetzt.