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   ArbG Mainz, 08.08.2005 - 5 Ca 610/05   

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ArbG Mainz, 08.08.2005 - 5 Ca 610/05 (https://dejure.org/2005,46865)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 08.08.2005 - 5 Ca 610/05 (https://dejure.org/2005,46865)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 08. August 2005 - 5 Ca 610/05 (https://dejure.org/2005,46865)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2005 - 9 Ta 257/05

    Gegenstandswert und Arbeitszeitreduzierung

    Auf die sofortige Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 08.08.2005, Az.: 5 Ca 610/05 abgeändert und der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit des Prozessbevollmächtigten der Klägerin für Verfahren und Vergleich auf 9.610,00 EUR festgesetzt.
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