Rechtsprechung
ArbG Düsseldorf, 02.04.2002 - 5 Ca 6181/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,33232) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 02.04.2002 - 5 Ca 6181/01
- LAG Düsseldorf, 27.11.2002 - 9 Sa 931/02
- BAG, 16.12.2003 - 3 AZR 39/03
Wird zitiert von ...
- LAG Düsseldorf, 27.11.2002 - 9 Sa 931/02
Berechnung der Anwartschaft auf Leistungen aus einer betrieblichen …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.04.2002 - 5 Ca 6181/01 - wird zurückgewiesen.unter Aufhebung des Urteils des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.04.2002 - 5 Ca 6181/01 - festzustellen, dass er eine unverfallbare Anwartschaft auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung gegenüber der Beklagten zu 1) hat in Höhe von mindestens 426, 53 EUR pro Monat,.
die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.04.2002 - 5 Ca 6181/01 - zurückzuweisen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 02.04.2002 - 5 Ca 6181/01 - ist zulässig.