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   ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06 lev   

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https://dejure.org/2007,40691
ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06 lev (https://dejure.org/2007,40691)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 23.01.2007 - 5 Ca 918/06 lev (https://dejure.org/2007,40691)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 23. Januar 2007 - 5 Ca 918/06 lev (https://dejure.org/2007,40691)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
    Entgegen der Auffassung der Beklagten handelt es sich bei der Informationspflicht des § 613 a Abs. 5 BGB zwar um eine Rechtspflicht, so dass deren Verletzung auch Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers auslösen kann (BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04).

    Der Klägerin ist zwar insoweit zuzustimmen, dass es sich bei der Unterrichtungspflicht gem. § 613 a Abs. 5 BGB um eine Rechtspflicht und nicht lediglich um eine Obliegenheit handelt, so dass deren Verletzung - welche vorliegend zu Gunsten der Klägerin unterstellt wird - auch Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers gemäß § 280 Abs. 1 BGB auslösen kann (BAG, Urteil vom 24.05.2005, 8 AZR 398/04).

  • BAG, 13.07.2006 - 8 AZR 382/05

    Betriebsübergang im Ausbildungsverhältnis - Widerspruchserklärung - Verwirkung -

    Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
    Selbst dann, wenn zugunsten der Klägerin unterstellt wird, dass die Monatsfrist des § 613 a Abs. 5 BGB aufgrund eines unrichtigen oder unvollständigen Informationsschreibens nicht wirksam in Gang gesetzt worden ist und das Widerspruchsrecht nicht gemäß § 5 Abs. 3 S. 2 KSchG analog einer absoluten Höchstfrist von sechs Monaten unterliegt (vgl. wie hier: Rieble, NZA 2004, 1, 4; Olbertz/Ungnad, BB 2004, 213, 215; a.A. Ermann-Edenfeld, § 613 a BGB, Rdnr. 51; Worzalla, NZA 2002, 353, 357; Gaul, Das Arbeitsrecht der Betriebs- und Unternehmensspaltung, § 11, Rdnr. 55), unterliegt das Widerspruchsrecht jedenfalls den allgemeinen Grundsätzen der Verwirkung nach § 242 BGB (vgl. BAG, Urteil vom 13.07.2006, 8 AZR 382/05, n.v.; ebenso EK-Preis, § 613 a BGB Rn. 97 mwN.).

    Das setzt aber voraus, dass nur eine Handlungsmöglichkeit besteht (so ausdrücklich: BAG, Urteil vom 13.07.2006 - 8 AZR 382/05 - n. v.).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

    Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiesen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
  • BAG, 28.08.1996 - 10 AZR 886/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Sozialplans

    Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
    Dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 357/94

    Abfindungsanspruch nach einem Rationalisierungsschutzabkommen

    Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
    Dies jedenfalls dann, wenn als Voraussetzung für die Zahlung eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorgesehen ist (vgl. hierzu: BAG, Urteil vom 28.08.1996 - 10 AZR 886/95 - AP Nr. 104 zu § 112 BetrVG 1972; BAG, Urteil vom 13.12.1994 - 3 AZR 357/94 - AP Nr. 6 zu § 4 TVG Rationalisierungsschutz).
  • ArbG Solingen, 17.10.2006 - 5 Ca 551/06

    Ausübung des Widerspruchrechts gegen den Übergang eines Arbeitsverhältnisses;

    Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
    Dieser Auffassung folgt die erkennende Kammer - wie bereits mit Urteil vom 17.10.2006 (5 Ca 551/06 lev) entschieden - nicht.
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 23.01.2007 - 5 Ca 918/06
    Hierbei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes auf Seiten des Verpflichteten das Interesse des Berechtigten derart überwiesen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (vgl. BAG vom 27.01.2000, 8 AZR 806/99; BAG vom 08.08.2002, 8 AZR 583/01; BAG vom 22.07.2004, 8 AZR 350/03; NZA 2004, 1383).
  • BAG, 22.04.2010 - 8 AZR 871/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 23. Januar 2007 - 5 Ca 918/06 lev - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Feststellungsantrages richtet.
  • LAG Düsseldorf, 19.09.2007 - 7 Sa 552/07

    Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei fehlerhafter

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 23.01.2007 - 5 Ca 918/06 lev - teilweise abgeändert:.
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Rechtsprechung
   ArbG Mainz, 07.11.2007 - 5 Ca 918/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,71089
ArbG Mainz, 07.11.2007 - 5 Ca 918/06 (https://dejure.org/2007,71089)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 07.11.2007 - 5 Ca 918/06 (https://dejure.org/2007,71089)
ArbG Mainz, Entscheidung vom 07. November 2007 - 5 Ca 918/06 (https://dejure.org/2007,71089)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2009 - 10 Ta 129/09

    Prozesskostenhilfe - Fehlende Nachweise

    Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 07.11.2007, Az.: 5 Ca 918/06, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
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