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ArbG Frankfurt/Main, 04.05.2010 - 5 Ca 9649/09 |
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Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 04.05.2010 - 5 Ca 9649/09
- LAG Hessen, 19.04.2011 - 12 Sa 1178/10
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 19.04.2011 - 12 Sa 1178/10
Versuchtes Vermögensdelikt als wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung - …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 04. Mai 2010 - 5 Ca 9649/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Frankfurt hat nach Durchführung einer Beweisaufnahme durch Vernehmung des Zeugen I (Terminsprotokoll vom 4.05.2010, Bl. 290 - 292 d.A.) mit Urteil vom 4.05.2010 (Az.: 5 Ca 9649/09) die fristlose Tatkündigung als wirksam und wegen der vorzeitigen Beendigung durch einen anderen Beendigungsgrund den Abfindungsanspruch als nicht mehr bestehend angesehen und daher die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt vom 4.05.2010 (Az. 5 Ca 9649/09) abzuändern;.