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   AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13   

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https://dejure.org/2015,8618
AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13 (https://dejure.org/2015,8618)
AG Emmendingen, Entscheidung vom 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13 (https://dejure.org/2015,8618)
AG Emmendingen, Entscheidung vom 19. März 2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13 (https://dejure.org/2015,8618)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    "Es kommt noch so weit, dass ich dir den Arsch lecken muss!" - Freispruch

  • strafrechtsiegen.de

    Mehrdeutige und provokante Äußerungen eine Beleidigung?

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 5 Abs 1 GG, § 185 StGB, § 193 StGB
    Beleidigung: Mehrdeutige, provokante Äußerung gegenüber einem Gemeindevollzugsbediensteten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

    Auszug aus AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13
    Im Hinblick auf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (vgl. dazu bereits BVerfG, Beschluss vom 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486 ff mwN)) war bei der gegebenen Sachlage im Hinblick auf die überragende Bedeutung des Grundrechtes der Meinungsfreiheit zunächst zu prüfen, inwieweit bei einer mehrdeutigen Äußerung, die einer Angeklagten zur Last gelegt wird, in einem vorgelagerten Schritt - - auf tatsächlicher Ebene - andere mögliche - für die Angeklagte günstigere - Deutungen wirklich mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden können.
  • AG Emmendingen, 08.07.2014 - 5 Cs 350 Js 30429/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Bezeichnung eines Gemeindebediensteten durch

    Auszug aus AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13
    Von besonderer Bedeutung war insoweit, dass die verfahrensgegenständliche Äußerung im Vorfeld eines Bußgeldverfahrens im sogenannten "Kampf ums Recht" getätigt worden ist (vgl. dazu jüngst AG Emmendingen, Urt. v. 08.07.2014, JuS 2015, 81 ff mit Anm. Hecker und mwN) und die Äußerung ausschließlich an die Vertreter der zuständigen Bußgeldbehörde gerichtet war, ohne dass sie nicht am Verfahren beteiligten Personen zur Kenntnis gelangen konnte.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

    Auszug aus AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13
    Demnach scheidet z.B. eine Beleidigung eines Polizeibeamten regelmäßig dann aus, wenn nicht auszuschließen ist, dass die vermeintlich herabsetzenden Äußerungen nicht dem einschreitenden Polizeibeamten selbst, sondern vielmehr der Vorgehensweise der Polizei generell gegolten haben (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, Beschl. v. 25.03.2003 - III-2b Ss 224/02 - 2/03 I, NJW 2003, 3721 (LS) bzw. NStZ-RR 2003, 295 (LS und Gründe)).
  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11

    Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung

    Auszug aus AG Emmendingen, 19.03.2015 - 5 Cs 350 Js 25962/13
    Dass sie ggf. ihre Kritik auch hätte anders formulieren können, ist unerheblich, da auch die Form der Meinungsäußerung grundsätzlich der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 29.02.2012 - BvR 2883/11 , NJW-RR 2012, 1002 f).
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