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   OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02   

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OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02 (https://dejure.org/2005,24600)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2005 - 5 D 16/02 (https://dejure.org/2005,24600)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2005 - 5 D 16/02 (https://dejure.org/2005,24600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    SächsKomZG § 16 Abs. 4 S. 2, § 16 Abs. 4 S. 3 (= SächsGemO § 42 Abs. 2 S. 1), SächsKomZG § 16 Abs. 4 S. 4 (= SächsGemO § 42 Abs. 2 S. 2), SächsKomZG § 52 Abs. 1 S. 2, § 52 Abs. 1 S... . 3, § 52 Abs. 3 S. 2, § 52 Abs. 3 S. 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührensatzung für Abwasserbeseitigung; Verfahrensmangelhaftigkeit der Satzung durch fehlerhafte Zusammensetzung der Verbandsversammlung; Ziel der Weitergabe der Repräsentation durch Verbandsversammlung; Eingliederungsvereinbarung zwischen zwei Gemeinden

  • Judicialis

    SächsKomZG § 16 Abs. 4 Satz 2; ; SächsKomZG § 16 Abs. 4 Satz 3; ; SächsKomZG § 16 Abs. 4 Satz 4; ; SächsKomZG § 52 Abs. 1 Satz 2; ; SächsKomZG § 52 Abs. 1 Satz 3; ; SächsKomZG § 52... Abs. 3 Satz 2; ; SächsKomZG § 52 Abs. 3 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Sachsen, 20.04.2005 - 5 B 585/03

    Satzungskompetenz, In-Kraft-Treten, Abwasserzweckverband

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02
    Die weitergehende Frage, ob für ihn eine mittelbare Bindungswirkung aus der allgemeinen Regel erwächst, dass er von einem anderem - hier der Gemeinde H. - nicht mehr Rechte erlangen kann, als diesem selbst zustehen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 22.9.2003, SächsVBl. 2003, 297 [299]; Urt. v. 20.4.2005 - 5 B 585/03 -), die Gemeinde aber der vertraglichen Bindung durch die Eingliederungsvereinbarung unterliegt, oder ob er die Regelung in Anlage 4 zumindest bei der Ausübung des ihm durch § 9 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG n.F. eingeräumten Ermessens im Hinblick auf die zwischen den Verbandsmitgliedern bestehende gegenseitige Pflicht zur Verbandstreue beachten muss, würde eine aufwendige rechtliche Prüfung erfordern, die hier nicht zu erbringen ist.
  • OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04

    Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion,

    Auszug aus OVG Sachsen, 27.04.2005 - 5 D 16/02
    Darüber hinaus wird bei unvollständiger Zusammensetzung der Verbandsversammlung auch das im Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG und Art. 1 Satz 2 und Art. 3 Abs. 1 SächsVerf) verankerte Ziel der Weitergabe der Repräsentation (vgl. dazu auch SächsOVG, Urt. v. 15.3.2005 - 4 B 436/04 -) verfehlt, das einfachgesetzlich durch § 52 Abs. 3 Satz 3 in Verbindung mit § 16 Abs. 4 Satz 3 SächsKomZG vorgegeben ist.
  • OVG Sachsen, 13.04.2015 - 5 A 670/13

    Veröffentlichung, Rückwirkung, Zweckverband, Verbandsversammlung, Gebühren,

    vom 30. Juli 2001 und seine Beitragssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 30. Juli 2001 wurden mit Normenkontrollurteil des Senats vom 27. April 2005 - 5 D 16/02 - für unwirksam erklärt; die Satzungen litten an Verfahrensmängeln, weil die Verbandsversammlung des Beklagten bei Erlass der Satzungsbeschlüsse am 30. Juli 2001 in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft zusammengesetzt gewesen sei.

    Die Ausführungen im Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 27. April 2005 - 5 D 16/02 - führten zu keiner anderen Beurteilung.

    Soweit das Urteil des Senats vom 27. April 2005 - 5 D 16/02 - (juris Rn. 46 ff. [insoweit in SächsVBl. 2006, 89 ff. nicht abgedruckt]) dahingehend zu verstehen sein könnte, dass dort eine andere Auffassung vertreten wird, hält der Senat an dieser Auffassung nicht fest.

  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 322/06

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 27.4.2005 - 5 D 16/02 - (SächsVBl. 2006, 89) klargestellt, dass die Entsendung mehrer Vertreter kein Fall der Zuerkennung eines mehrfachen Stimmrechtes sei und über den Gesetzestext eine Kombination aus einfachem Stimmrecht und Gewichtung durch einen Faktor möglich sei.
  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 286/07

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 27.4.2005 - 5 D 16/02 - (SächsVBl. 2006, 89)klargestellt, dass die Entsendung mehrer Vertreter kein Fall der Zuerkennung eines mehrfachen Stimmrechtes sei und über den Gesetzestext eine Kombination aus einfachem Stimmrecht und Gewichtung durch einen Faktor möglich sei.
  • OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 197/09

    Kleinkläranlage, Verbandsversammlung, Stimmrecht, Befreiung, Anschlusszwang,

    Auch könnte die Regelung des Satzes 2, 2. Halbsatz bedeuten, dass ein mehrfaches Stimmrecht nur für einzelne und nicht für alle Verbandsmitglieder in Betracht kommt (so der erkennende Senat noch mit Urteil v. 27.4.2005, SächsVBl. 2006, 89; s. auch VG Dresden, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 30.11.2010 - 4 A 101/10

    Anschlusszwang, Benutzungszwang, Abwasserbeseitigungsanlage, Kleinkläranlage,

    Auch könnte die Regelung des Satzes 2, 2. Halbsatz bedeuten, dass ein mehrfaches Stimmrecht nur für einzelne und nicht für alle Verbandsmitglieder in Betracht kommt (so der erkennende Senat noch mit Urteil v. 27.4.2005, SächsVBl. 2006, 89; s. auch VG Dresden, a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 323/06

    Verbandssatzung; Verbandsversammlung; Stimmrechtsverteilung; Stimmengewichtung;

    Auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 27.4.2005 - 5 D 16/02 - (SächsVBl. 2006, 89) klargestellt, dass die Entsendung mehrer Vertreter kein Fall der Zuerkennung eines mehrfachen Stimmrechtes sei und über den Gesetzestext eine Kombination aus einfachem Stimmrecht und Gewichtung durch einen Faktor möglich sei.
  • OVG Sachsen, 31.07.2015 - 5 A 825/13

    Schmutzwasserbeitrag; Kläranlage; Prognose; Globalberechnung; Fortschreibung;

    vom 30. Juli 2001 wurde mit Normenkontrollurteil des Senats vom 27. April 2005 - 5 D 16/02 - für unwirksam erklärt; die Satzung leide an Verfahrensmängeln, weil die Verbandsversammlung des Beklagten bei Erlass des Satzungsbeschlusses am 30. Juli 2001 in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft zusammengesetzt gewesen sei.
  • OVG Sachsen, 31.07.2015 - 5 A 827/13

    Schmutzwasserbeitrag; Globalberechnung; Prognose; bestehende Kläranlage;

    6 Die Beitragssatzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung des Zweckverbands Abwasser Rothenburg/O.L. vom 30. Juli 2001 wurde mit Normenkontrollurteil des Senats vom 27. April 2005 - 5 D 16/02 - für unwirksam erklärt; die Satzung leide an Verfahrensmängeln, weil die Verbandsversammlung des Beklagten bei Erlass des Satzungsbeschlusses am 30. Juli 2001 in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft zusammengesetzt gewesen sei.
  • VG Dresden, 25.01.2011 - 7 K 1224/10

    Einheitliche Stimmabgabe einer Gemeinde in einer Zweckverbandsversammlung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts stehen die Stimmen in der Verbandsversammlung dem Verbandsmitglied zu (SächsOVG, Urt. v. 17.6.2009, 5 B 286/07 - unter ausdrücklicher Aufgabe der - von den Klägerin zitierten - früheren Rechtsprechung, Urt. v. 27.4.2005, 5 D 16/02), mithin der verbandsangehörigen Gemeinde.
  • OVG Sachsen, 17.06.2009 - 5 B 322/05

    Zuordnung des Stimmrechts und Mehrfachstimmrechte in sächsischen Zweckverbänden

    Ein Mehrfachstimmrecht kann einzelnen, aber auch allen Verbandsmitgliedern eingeräumt werden (Abkehr vom Urt. des erkennenden Senats vom 27.4.2005, SächsVBl. 2006, 89).
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