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AG Euskirchen, 19.06.2006 - 5 Ds 279/05 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- RA Kotz
Fälschung beweiserheblicher Daten - § 269 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gefälschte eBay Angebote - Verfälschung beweiserheblicher Daten - eBay-Recht
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09
Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen
Denn der Angeklagte verfolgt im Revisionsverfahren (weiterhin) seine Freisprechung unter dezidierter Darlegung der Straflosigkeit seines Verhaltens, wobei er geltend macht, die ihm bekannte Rechtsprechung zur Problematik (AG Euskirchen, Urteil vom 19. Juni 2006 - 5 Ds 279/05 - [juris]) ausgewertet und schon in der ersten Instanz und im Berufungsverfahren so vorgetragen zu haben. - OLG Hamm, 18.11.2008 - 5 Ss 347/08
Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen
Aber auch das jeweilige Einstellen von Waren unter dem Account/Mitgliedsnamen bei einer Internetplattform erfüllt nicht den Tatbestand des Herstellens falscher Daten (a.A. AG Euskirchen, Urteil vom 19.6.2006, 5 Ds 279/05).