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   VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97 (3)   

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https://dejure.org/2003,24415
VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97 (3) (https://dejure.org/2003,24415)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15.10.2003 - 5 E 1395/97 (3) (https://dejure.org/2003,24415)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 5 E 1395/97 (3) (https://dejure.org/2003,24415)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die Archivierung einer Ermittlungsakte als Verwaltungsakt; Beteiligungsrecht des Betroffenen bei der Aussonderung, Andienung und Archivierung einer Ermittlungsakte; Voraussetzungen des Anspruchs des Beschuldigten auf Vernichtung der ihn betreffenden ...

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1471
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97
    Dass das Land Hessen prozessual vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten wird, steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwGE 71, 183 [188] = NJW 1985, 2774).
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97
    Ob nach dem Ableben des Kl. Dritte, zum Beispiel Angehörige des Kl., einen Anspruch auf Vernichtung der Akte mit Rücksicht auf den vom BVerfG aus Art. 1 I GG entwickelten postmortalen Achtungsanspruch Verstorbener haben (vgl. hierzu BVerfGE 30, 173 [194] = NJW 1971, 1645), bedarf in diesem Verfahren keiner Klärung.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.10.2003 - 5 E 1395/97
    Ferner sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, weshalb Grundrechte nur beschränkt werden dürften, soweit dies zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sei (BVerfG, NJW 1984, 419 [422]).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2013 - 2 K 3249/12

    Löschung von gespeicherten personenbezogenen Daten

    76 Daraus ergibt sich zunächst, dass die Absicht zum Anbieten der Daten gegenüber dem Landesarchiv keine Zwecksetzung ist, die die Kenntnis der Daten für die speichernde Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Sinne von § 23 Abs. 1 Nr. 2 LDSG "erforderlich" machen kann (vgl. Nieders. OVG, Urteil vom 17.09.2002 - 11 LB 123/02 - NdsVBl. 2003, 105 = juris Rn. 77: Archivierung ist Zweckentfremdung, die einer spezifisch archivgesetzlichen Regelung bedarf; VG Darmstadt, Urteil vom 15.10.2003 - 5 E 1395/97 - NJW 2004, 1471 = juris Rn. 33).
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