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   VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12   

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https://dejure.org/2013,1632
VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12 (https://dejure.org/2013,1632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02.01.2013 - 5 E 2244/12 (https://dejure.org/2013,1632)
VGH Hessen, Entscheidung vom 02. Januar 2013 - 5 E 2244/12 (https://dejure.org/2013,1632)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG Hamburg, 21.09.2012 - 3 K 104/11

    Umsatzsteuerrecht: EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer bei Geldspielgeräten in

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12
    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag der Klägerin, das Verfahren bis zur Entscheidung über das Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg - 3 K 104/11 - auszusetzen, mit der Begründung abgelehnt, die im dortigen Vorlagebeschluss geäußerten Auslegungszweifel seien für die Kammer nicht gravierend genug, um eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und damit eine Aussetzung des Verfahrens zu rechtfertigen.
  • OVG Sachsen, 17.12.2010 - 2 E 137/10

    Rücknahme der Beschwerde, Rechtskraft, Aussetzung des Verfahrens,

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12
    § 146 Abs. 2 VwGO schließt eine Beschwerde gegen Entscheidungen nach § 94 VwGO nicht aus, da diese Entscheidungen nicht lediglich prozessleitende Verfügungen darstellen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 2 E 137/10 -, juris mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2009 - 6 S 166/09

    Zur Aussetzung eines Verfahrens bei Vorabentscheidungsersuchen gemäß Art 234 EG

    Auszug aus VGH Hessen, 02.01.2013 - 5 E 2244/12
    Für diese Fälle kommt nach allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung eine analoge Anwendung des § 94 VwGO in Betracht (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. Oktober 2009 - 6 S 166/09 -, VBlBW 2010, 124 mit umfangreichen Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 OB 173/12

    Grundsätze zur Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Klageverfahrens gegen

    Bejaht das Verwaltungsgericht die Entscheidungserheblichkeit und Vorgreiflichkeit der zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfrage und setzt das bei ihm anhängige Verfahren aus, ist das Beschwerdegericht auf die Prüfung beschränkt, ob die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung des § 94 VwGO vorliegen und das Verwaltungsgericht auf der Grundlage seiner Rechtsauffassung die Grenzen des ihm gemäß § 94 VwGO eröffneten Ermessens eingehalten hat (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.09.2011 - 1 O 135/11 - DÖV 2012, 206; HessVGH, Beschluss vom 02.01.2013 - 5 E 2244/12 -).

    Er weist jedoch vorsorglich darauf hin, dass andere Verwaltungsgerichte eine Aussetzung unter Verweis darauf abgelehnt haben, dass sich die Vorlagefrage bereits durch die maßgebliche Richtlinie und bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte bzw. Verwaltungsgerichtshöfe beantworten lasse (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2013 - 25 K 8427/12 - zitiert nach juris; VG Gießen, Beschluss vom 19.11.2012 - 8 K 1323/12.GI -, bestätigt durch HessVGH, Beschluss vom 02.01.2013 - 5 E 2244/12 - hierzu auch Meier, KStZ 2013, 9 ff.).

  • VG Karlsruhe, 18.10.2022 - A 8 K 2210/22

    Bindungswirkung der Zuerkennung eines internationalen Schutzstatus in einem

    Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO bis zur Beantwortung des dem Gerichtshof der Europäischen Union vom Bundesverwaltungsgericht gestellten Vorabentscheidungsersuchens wird vom erkennenden Verwaltungsgericht in Ansehung der nachstehenden Gründe, die sich mit der aufgeworfenen Rechtsfrage befassen, nicht für erforderlich gehalten (vgl. HessVGH, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 - juris Rn. 3 f.; OVG NRW, Beschluss vom 20.2.2013 - 14 A 1600/19 - juris Rn. 32 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 09.01.2018 - 5 OB 224/17

    Einstellung in Beamtenverhältnis auf Probe; Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94

    OVG, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1; Nds. OVG, Beschluss vom 22.7.2013 - 5 OB 146/13 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 28.7.2014 - 5 OB 66/14 - Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage 2015, § 94 Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - 19 E 835/12

    Vorgreiflichkeit der Vorlagefrage nach der Gültigkeit der europarechtlichen

    VGH, Beschluss vom 2. Januar 2013 - 5 E 2244/12 -, juris, Rdn. 5.
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2013 - 5 OB 146/13

    Rechtmäßigkeit der Aussetzung eines Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit bei

    Sie ist gemäß § 146 Abs. 1 VwGO zulässig, weil es sich bei der verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsentscheidung nicht um eine prozessleitende Maßnahme im Sinne des § 146 Abs. 2 VwGO handelt, und weil sich der Verwaltungsgerichtsordnung auch im Übrigen ein Beschwerdeausschluss für Aussetzungsbeschlüsse nicht entnehmen lässt (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4.6.1991 - 8 C 91.1185 -, juris Rn. 7f.; Brem. OVG, Beschluss vom 1.8.2008 - 1 S 89/08 -, juris Rn. 3; Hess. VGH, Beschluss vom 2.1.2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 1; Kopp/Schenke, VwGO, 18. Auflage 2012, § 94 Rn. 7; Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Auflage 2010, § 94 Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.2013 - 9 ME 160/12

    Vorliegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines

    Dementsprechend haben andere Verwaltungsgerichte unter Verweis darauf, dass sich die Vorlagefrage bereits durch die maßgebliche Richtlinie und bisherige Rechtsprechung beantworten lasse, gegen eine Aussetzung analog § 94 VwGO entschieden (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 10.01.2013 - 25 K 8427/12 - zitiert nach juris; VG Gießen, Beschluss vom 19.11.2012 - 8 K 1323/12.GI -, bestätigt durch HessVGH, Beschluss vom 02.01.2013 - 5 E 2244/12 -).
  • VG Köln, 01.06.2023 - 8 K 1744/18
    vgl. zu § 94 VwGO in diesem Zusammenhang etwa Hessischer VGH, Beschluss vom 2. Januar 2013 - 5 E 2244/12 -, juris Rn. 3 f.
  • VGH Bayern, 02.05.2013 - 11 ZB 11.3034

    Keine Vorlagepflicht des Verwaltungsgerichts an den EuGH; Eintragungen im

    Denn eine Entscheidung ist auch dann mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts anfechtbar, wenn die Einlegung von Rechtsmitteln an eine Zulassung gebunden ist und über diese Zulassung ein höherinstanzliches Gericht entscheidet (vgl. Kopp/Schenke a.a.O.; HessVGH, B.v. 2.1.2013 - 5 E 2244/12).
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