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VG Wiesbaden, 02.02.2005 - 5 E 985/04 (V) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- rav-polizeirecht.de
Die Aufforderung sich nach Auflösung einer Versammlung zu entfernen ist kein Platzverweis
Kurzfassungen/Presse
- rav-polizeirecht.de (Zusammenfassung)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 1726/01
GG Art 8 Abs 1 verletzende Durchsetzung eines Platzverweises im Wege der …
Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2005 - 5 E 985/04
Solange nämlich eine Menschenmenge den Versammlungsbegriff erfüllt, darf § 31 HSOG nicht angewendet werden (vgl. dazu BVerrG, NVwZ 2005, S. 80).Nach der Auflösung der Versammlung muss deshalb zunächst auf die Entfernungspflicht hingewiesen werden (vgl. dazu BVerfG, NVwZ 2005, 80).
- BVerwG, 24.08.1990 - 8 C 73.88
Altölproben
Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2005 - 5 E 985/04
Diese Rechtsfrage muss allerdings nicht abschließend entschieden werden, denn selbst wenn man § 1 Abs. 1 Nr. 1 HVwKostG trotz der weiten Formulierung im Falle ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeit als nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzt (vgl. dazu BVerwGE 85, 300, 303) ansieht, so ergibt sich die Rechtswidrigkeit des Kostenbescheides hier daraus, dass keine rechtmäßige Amtshandlung vorliegt, für die der Kläger kostenpflichtig wäre. - VGH Hessen, 14.03.2003 - 6 TG 691/03
Demonstration und Mahnwache in Frankfurt am Main gegen möglichen Irak-Krieg …
Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2005 - 5 E 985/04
Ebenso wenig ist vorliegend von Bedeutung, ob die ursprüngliche Auflösungsverfügung und das Wegtragen vom Versammlungsort rechtmäßig und unter Beachtung des vom Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (Beschluss vom 14.03.2003 im Verfahren 5 G 1165/03; vgl. dazu auch Hess.VGH, Beschluss vom 14.03.2003, Az.: 6 TG 691/03) gesetzten Zeitrahmens erfolgten, denn für diese Maßnahmen werden keine Kosten geltend gemacht.
- OVG Niedersachsen, 12.07.2005 - 11 ME 390/04
Rechtsmäßigkeit des polizeilichen Gewahrsams als Vorfrage der Rechtmäßigkeit …
Auch die Urteile des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 3 A 338/01 - und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 2. Februar 2005 - 5 E 985/04 (V) - vermögen dem Antragsteller nicht weiterzuhelfen.