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   BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90   

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https://dejure.org/1990,717
BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90 (https://dejure.org/1990,717)
BVerwG, Entscheidung vom 22.08.1990 - 5 ER 640.90 (https://dejure.org/1990,717)
BVerwG, Entscheidung vom 22. August 1990 - 5 ER 640.90 (https://dejure.org/1990,717)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Beiordnung eines Rechtsanwaltes - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Gewährung von Jugendhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 116; ZPO § 114
    Keine PKH für das Bewilligungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1991, 63
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 30. Mai 1984 (BGHZ 91, 311) ausgeführt hat, sieht das Gesetz Prozeßkostenhilfe für das Bewilligungsverfahren nicht vor, weil unter "Prozeßführung" im Sinne des § 114 ZPO nicht auch das Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren zu verstehen ist.
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Ob anderes dann angenommen werden könnte, wenn noch eine erhebliche Anzahl von dem Fall des Klägers vergleichbaren Fällen nach der alten Rechtslage zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - und vom 9. März 1984 ), kann offenbleiben, weil Anhaltspunkte für eine solche Sachlage weder vom Kläger vorgetragen noch sonst erkennbar sind.
  • BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 639.90

    Voraussetzungen für die Ausflaggung eines Frachtschiffs - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Ob der Kläger die von ihm begehrte Leistung auf der Grundlage dieser Vorschriften beanspruchen kann, ist nicht Gegenstand des vorliegenden, sondern des beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 5 ER 639.90 geführten Verfahrens.
  • BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 41.83
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Solche Rechtsfragen haben im allgemeinen keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil mit ihrer Beantwortung das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen und in diesem Zusammenhang für die Zukunft Fragen des bestehenden Rechts richtungweisend zu klären, regelmäßig nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 41.83 - je mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.11.1990 - 8 A 79/88

    Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts (Kinder- und

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Eine derartige Meldung ist ausweislich der Gerichtsakten - auch nach Wiederholung der vorzitierten Bitte mit Verfügung vom 2. Februar 1988 im Verfahren 8 A 79/88 - nicht erfolgt.
  • BVerwG, 12.02.1987 - 5 C 127.83

    Sozialhilfe - Subsidiarität - Minderjähriger - Jugendhilfe - Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Dies ist im Hinblick auf das - vom Berufungsgericht berücksichtigte - Urteil des beschließenden Senats vom 12. Februar 1987 - BVerwG 5 C 127.83 - (BVerwGE 77, 30 [BVerwG 12.02.1987 - 5 C 127/83] = FEVS 36, 441) nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 23.85

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes -

    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Im angefochtenen Urteil ist dazu (auf S. 25) im Hinblick auf den festgestellten Sachverhalt unter anderem auf das Senatsurteil vom 6. Februar 1986 - BVerwG 5 C 23.85 - (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 6 = FEVS 35, 309) verwiesen, in dessen Konsequenz es liegt, daß (auch) Freiwillige Erziehungshilfe, die dem Minderjährigen entsprechend dem bei ihm bestehenden erzieherischen Bedarf tatsächlich gewährt wird, Ansprüche auf Sozialhilfe aus demselben Anlaß ausschließt.
  • BVerwG, 31.05.1967 - II B 3.67
    Auszug aus BVerwG, 22.08.1990 - 5 ER 640.90
    Solche Rechtsfragen haben im allgemeinen keine grundsätzliche Bedeutung mehr, weil mit ihrer Beantwortung das die Zulassung der Revision rechtfertigende Ziel, der Erhaltung der Rechtseinheit oder der Weiterentwicklung des Rechts zu dienen und in diesem Zusammenhang für die Zukunft Fragen des bestehenden Rechts richtungweisend zu klären, regelmäßig nicht mehr erreicht werden kann (BVerwG, Beschlüsse vom 31. Mai 1967 - BVerwG 2 B 3.67 - und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 41.83 - je mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16

    Keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren sowie für im

    Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht nehmen an, dass unter einer "Prozessführung" im Sinne des § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO nur das eigentliche Streitverfahren zu verstehen sei, nicht aber das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren, in welchem lediglich über die Gewährung staatlicher Hilfe für den Antragsteller zu befinden ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 1984 - VIII ZR 298/83 -, BGHZ 91, 311 und vom 8. Juni 2004 - VI ZB 49/03 -, BGHZ 159, 263 ; BVerwG, Beschluss vom 22. August 1990 - 5 ER 640/90 -, juris, Rn. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2010 - 6 S 2429/09

    Zu den Auswirkungen eines formellen Fehlers des Abhilfeverfahrens oder des

    Nach nahezu einhelliger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.05.2009 - 18 E 510/09 -, juris; Niedersächs. OVG, Beschluss vom 05.12.2008 - 2 PA 563/08 -, InfAuslR 2009, 195; OVG Hamburg, Beschluss vom 03.05.1994 - Bs IV 20/94 -, juris; vgl. ebenso auch: Olbertz, in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 166 VwGO RdNr. 5; Neumann in: Sodann/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 166 RdNr. 59) kann Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren sowie für das hierauf bezogene Beschwerdeverfahren nicht bewilligt werden, da unter Prozessführung im Sinne von § 166 VwGO in Verbindung mit § 114 ZPO nicht das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren selbst, sondern nur das eigentliche Streitverfahren verstanden werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.08.1990 - 5 ER 640.90 -, JurBüro 1991, 570; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.04.2000 - 8 S 826/00 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.2009 - 11 PA 290/09

    Auswirkungen einer Erledigung vor Klageerhebung auf einen isolierten

    Das Prozesskostenhilfegesuch ist noch keine Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung, sondern soll diese erst ermöglichen (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Beschl. v. 22.8.1990 - 5 ER 640/90 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.4.2000 - 8 S 826/00 - 2. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 2.7.2003 - 2 PA 177/03 -, NVwZ-RR 2003, 790; OVG NRW, Beschl. v. 12.5.2009 - 18 E 510/09 - Neumann in: Sodan/Ziekow, 2. Aufl., § 166 Rn. 59; Kopp/Schenke, Komm., 15. Aufl., § 166 Rn. 2; Bader, a.a.O., § 166 Rn. 3).

    Da die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung vom Verwaltungsgericht von Amts wegen zu prüfen sind, wird auch auf diese Weise sichergestellt, dass die mittellose Partei, die für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren Prozesskostenhilfe nicht erhält, keine Nachteile erleidet (BVerwG, Beschl. v. 22.8.1990, a.a.O.).

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