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   BVerwG, 17.06.1991 - 5 ER 644.91   

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BVerwG, 17.06.1991 - 5 ER 644.91 (https://dejure.org/1991,9820)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1991 - 5 ER 644.91 (https://dejure.org/1991,9820)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1991 - 5 ER 644.91 (https://dejure.org/1991,9820)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 5 ER 644.91
    Bei dieser Sachlage läßt sich die Ablehnung einer Terminsverlegung bzw. -aufhebung rechtlich nicht beanstanden; denn nur bei Vorliegen von im Sinne der §§ 173 VwGO, 227 ZPO erheblichen Gründen, die der Kläger hätte glaubhaft machen müssen (vgl. z.B. Kopp, VwGO, 8. Auflage, § 102 Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen), kann in der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Klägers - dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet war - eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gesehen werden (vgl. z.B. BVerwGE 50, 275 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75];Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 ).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 5.75

    Kriegsdienstverweigerer - Persönliches Erscheinen - Beweiszwecke - Versagung

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1991 - 5 ER 644.91
    Bei dieser Sachlage läßt sich die Ablehnung einer Terminsverlegung bzw. -aufhebung rechtlich nicht beanstanden; denn nur bei Vorliegen von im Sinne der §§ 173 VwGO, 227 ZPO erheblichen Gründen, die der Kläger hätte glaubhaft machen müssen (vgl. z.B. Kopp, VwGO, 8. Auflage, § 102 Rdnr. 4 mit weiteren Nachweisen), kann in der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Klägers - dessen persönliches Erscheinen nicht angeordnet war - eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO gesehen werden (vgl. z.B. BVerwGE 50, 275 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75];Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11 ).
  • VG Göttingen, 14.03.2013 - 2 A 87/11

    Abschiebungsverbot; Beweisantrag; Ablehnung; psychische Erkrankung; isoliertes

    Zur Glaubhaftmachung einer Verhandlungsunfähigkeit oder Transportunfähigkeit in dem eben bezeichneten Sinne, um die der Einzelrichter im Rahmen der Erörterung des klägerischen Aussetzungsantrags in der mündlichen Verhandlung gem. § 227 Abs. 2 ZPO gebeten hat, hätte es der Vorlage eines aktuellen und insoweit aussagekräftigen ärztlichen Attestes spätestens zu Beginn der mündlichen Verhandlung bedurft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1991 - 5 ER 644/91 -, zit. nach juris Rn. 7); dies hat die Klägerin jedoch versäumt.

    Für die Glaubhaftmachung hätte es lediglich der Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attestes (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juni 1991, a.a.O.; BFH, Beschluss vom 21. April 2008 - XI B 206/07 und 207/07 -, zit. nach juris Rn. 3), nicht aber der Führung eines Vollbeweises durch einen medizinischen Sachverständigen bedurft.

  • VGH Bayern, 27.04.2015 - 9 ZB 15.793

    Streitwertfestsetzung, Rechtsverfolgung, Prozesskostenhilfeverfahren,

    Denn für die Befugnis des Gerichts, entsprechend dem erteilten Hinweis nach § 102 Abs. 2 VwGO ohne die Kläger zu verhandeln und über deren Klage und vorläufigen Rechtsschutzantrag zu entscheiden, kommt es nicht darauf an, ob die Kläger dem Verhandlungstermin unverschuldet ferngeblieben sind (vgl. BVerwG, B.v. 17.6.1991 - 5 ER 644/91 - juris Rn. 9).
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