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   AG Wittenberg, 19.03.2004 - 5 F 741/02   

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https://dejure.org/2004,21855
AG Wittenberg, 19.03.2004 - 5 F 741/02 (https://dejure.org/2004,21855)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 19.03.2004 - 5 F 741/02 (https://dejure.org/2004,21855)
AG Wittenberg, Entscheidung vom 19. März 2004 - 5 F 741/02 (https://dejure.org/2004,21855)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 27.04.2000 - 25702/94

    K. AND T. v. FINLAND

    Auszug aus AG Wittenberg, 19.03.2004 - 5 F 741/02
    Bereits in seiner Entscheidung vom 27.04.2000 hat der EUGMR dargetan, dass staatliche Stellen nach Artikel 8 EMRG gehalten sind, auf eine Familienzusammenführung hinzuarbeiten (FamRZ 2000 Seite 1353).
  • EGMR, 26.02.2004 - 74969/01

    Görgülü ./. Deutschland: Verweigerung des Sorgerechts und Umgangsrechts mit dem

    Auszug aus AG Wittenberg, 19.03.2004 - 5 F 741/02
    Am 26.02.2004 veröffentlichte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte seine abschließende Entscheidung über den Antrag des Antragstellers (Nr. 74969/01) und stellte im Hinblick auf die Sorgerechtsentscheidung und den Umgangsausschluss eine Verletzung des Artikel 8 der Konvention fest.
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    - Auf einen erneuten Sorgerechtsantrag setzte das Amtsgericht Wittenberg das Verfahren mit Beschluss vom 18. November 2002 (5 F 741/02) bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens aus.

    - Zuvor hatte das Amtsgericht Wittenberg mit weiterem Beschluss vom 19. März 2004 (5 F 741/02 SO) auch die elterliche Sorge für das betroffene Kind auf den Vater übertragen.

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 9. Juli 2004 - 14 UF 60/04 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes, soweit er unter Aufhebung des Beschlusses des Amtsgerichts Wittenberg vom 19. März 2004 - 5 F 741/02 SO - den Sorgerechtsantrag des Beschwerdeführers zurückweist (Ziffer 1 des Tenors).
  • OLG Naumburg, 30.06.2004 - 14 WF 64/04

    Einstweilige Anordnung im Umgangsrechtsverfahren - keine Bindung deutscher

    Das vom Kindesvater gegen die Entscheidung des Vormundschaftsgerichts beim Landgericht Dessau, Az.: 8 (9) T 47/02, angestrengte Beschwerdeverfahren ist durch Beschluss des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts vom 24. Juli 2003, Az.: 10 Wx 9/02 bzw. 11/02, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des mittlerweile ebenfalls in der Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht, Az.: 14 UF 60/04, anhängigen, neuerlich vom Kindesvater angestrengten Sorgerechtsverfahrens (Az.: 5 F 741/02 - AG Wittenberg) ausgesetzt worden.

    Aufgrund dieser Entscheidung hat das Amtsgericht - Familiengericht - Wittenberg einerseits mit Beschluss vom 19. März 2004 im Parallelverfahren zum Sorgerecht, Az.: 5 F 741/02 SO (Bd. II, Bl. 195 ff. jener Akte), antragsgemäß unter Abänderung der Sorgerechtsentscheidung des Senats vom 20. Juni 2001 dem Kindesvater das alleinige Sorgerecht übertragen und andererseits, unter Bezugnahme auf die Gründe des Sorgerechts-Beschlusses und dem angeblich rund zwei Jahre zurückliegenden letzten Umgang zwischen Vater und Sohn, zugleich mit weiterem Beschluss vom 19. März 2004 (Bd. II, Bl. 147/148 d. A.) in dem hier streitgegenständlichen Umgangsverfahren mit Wirkung ab dem 3. April 2004 eine einstweilige Anordnung zum Umgang, jeweils samstags für zwei Stunden bis zum rechtskräftigen Abschluss des Sorgerechtsverfahrens, erlassen.

  • OLG Naumburg, 24.07.2003 - 10 Wx 9/02

    Anfechtung der Ablehnung der Aussetzung eines Verfahrens auf Ersetzung der

    Auf den Antrag des Beteiligten zu 1. wird der Beschluss des Landgerichts Dessau vom 30. Oktober 2002 abgeändert und das Verfahren bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Sorgerechtsverfahren (Az. 5 F 741/02 - AG Wittenberg) ausgesetzt.

    Der Antrag sei vor dem Amtsgericht Wittenberg unter dem Aktenzeichen 5 F 741/02 anhängig.

    "Daher begehrt der Beschwerdeführer die Aussetzung des Verfahrens zur Ersetzung seiner Einwilligung in die Adoption bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Beschwerdeverfahren Az. 74.969/01 sowie im Sorgerechtsverfahren nach erneuter Adoptionsfreigabe Az. 5 F 741/02 vor dem Amtsgericht Wittenberg, Familiengericht.".

    Der Antrag auf Aussetzung des Verfahrens auf Ersetzung der Zustimmung zur Adoption ist bis zu einer Entscheidung des Sorgerechtsverfahren 5 F 741/02 vor dem Amtsgericht Wittenberg ist begründet.

  • AG Wittenberg, 28.08.2008 - 4 F 621/07

    Fall Görgülü

    Es folgte danach für alle Verfahrensbeteiligten ein schier endlos sich wiederholender Weg durch die Instanzen der deutschen und internationalen Gerichtsbarkeit zum Sorgerecht (AG Wittenberg 5 F 21/00, 5 F 143/01,5 F 741/02, 4 F 621/07 , OLG Naumburg 14 UF 52/01, 8 UF 8/05, 8 UF 84/05, 14 UF 60/04 BGH XII 229/06, BVerfG 1 BvR 1174/01, 2 BvR 1481/04, 1BvR 1664/04, 1 BvR217/07, 1 BvR 125/07, EUGHMR Nr. 74969/01, Nr. 3639/07).
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