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   AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 276 Js 30855/13 (2020/13) (b), 5 Gs 2020/13 (b)   

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https://dejure.org/2013,38046
AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 276 Js 30855/13 (2020/13) (b), 5 Gs 2020/13 (b) (https://dejure.org/2013,38046)
AG Magdeburg, Entscheidung vom 19.12.2013 - 5 Gs 276 Js 30855/13 (2020/13) (b), 5 Gs 2020/13 (b) (https://dejure.org/2013,38046)
AG Magdeburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 5 Gs 276 Js 30855/13 (2020/13) (b), 5 Gs 2020/13 (b) (https://dejure.org/2013,38046)
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  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 2020/13
    Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659).
  • OLG Köln, 29.05.2001 - 2 Ws 215/01
    Auszug aus AG Magdeburg, 19.12.2013 - 5 Gs 2020/13
    Aufgrund des oben genannten Grundsatzes kann der Haftbefehl gegen einen Beschuldigten und die einen Haftbefehl aufrechterhaltenden Entscheidungen des Gerichts im Haftprüfungsverfahren nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten bzw. dessen Verteidiger vorher bekannt waren, so dass der Beschuldigte in die Lage versetzt wird, auf eine gerichtliche Haftentscheidung effektiv einwirken zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11.07.1994, NStZ 1994 S. 551 ff.; OLG Köln, NStZ 2002, S. 659).
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