Rechtsprechung
FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung durch die Ausübung einer Option
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit einer Einkünfteerzielungsabsicht für die einkommensteuerliche Anerkennung eines Verlusts bei der Ausübung von Optionen (Calls) auf den Erwerb von Inhaberschuldverschreibungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung durch die Ausübung einer Option
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfteerzielungsabsicht bei der Anschaffung einer Inhaberschuldverschreibung durch die Ausübung einer Option
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
- BFH, 20.08.2013 - IX R 38/11
Papierfundstellen
- EFG 2012, 325
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (12)
- FG Schleswig-Holstein, 01.07.2011 - 2 K 190/09
Steuerliche Abziehbarkeit eines Verlustes aus der Rückzahlung einer …
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Wegen der rechtlichen Ausgestaltung der Calls und ISV wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das den Beteiligten bekannte Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Juli 2011 2 K 190/09 (juris) Bezug genommen.dem o.a. Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Juli 2011 2 K 190/09 (juris) entspricht, wird zur Vermeidung von Wiederholungen darauf Bezug genommen.
11 Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf das nach Meinung des Senats zutreffende o.a. Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein vom 1. Juli 2011 2 K 190/09 (juris) Bezug genommen.
- BFH, 25.08.2009 - IX R 60/07
Verkauf und (Wieder-)Ankauf gleichartiger Wertpapiere am selben Tag zu …
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Durch dieses in sich geschlossene und aufeinander abgestimmte System der Verlustnutzung und -begrenzung sollen u.a. Spekulationen auf Kosten der Allgemeinheit und insbesondere missbräuchliche Gestaltungen i.S. des § 42 AO verhindert werden (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 25. August 2009 IX R 60/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 999).Dieses Merkmal des Steuertatbestands wird durch die verhältnismäßig kurze (Jahres-)Frist in typisierender Weise objektiviert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BStBl II 2000, 469, und vom 22. April 2008 IX R 29/06, BStBl II 2009, 296; BFH in BStBl II 2009, 999; zur gesonderten Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht für jede Einkunftsart vgl. ergänzend BFH-Urteil vom 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704).
- BFH, 02.05.2000 - IX R 74/96
Tausch von Fremdwährungsguthaben als Spekulationsgeschäft
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Dieses Merkmal des Steuertatbestands wird durch die verhältnismäßig kurze (Jahres-)Frist in typisierender Weise objektiviert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BStBl II 2000, 469, und vom 22. April 2008 IX R 29/06, BStBl II 2009, 296; BFH in BStBl II 2009, 999; zur gesonderten Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht für jede Einkunftsart vgl. ergänzend BFH-Urteil vom 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704).
- BFH, 18.07.2001 - I R 48/97
Gestaltungsmissbrauch bei Anteilsrotation
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Eine Verpflichtung des Klägers, eine für ihn ungünstigere Alternative zu wählen -d.h. die Calls I vor Ablauf der Jahresfrist zu verkaufen oder die Calls I auszuüben und die ISV I zu verkaufen- bestand nicht (vgl. z.B. BFH- Urteil vom 18. Juli 2001 1 R 48/97, BFH/NV 2001, 1636). - BFH, 14.04.2004 - IX B 106/03
Gemischt genutztes Gebäude - Schuldzinsenabzug
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Jedoch ist es dem Gericht wegen des aus § 96 Abs. 1 Satz 2 FGO resultierenden Verböserungsverbots (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 14. April 2004 IX B 106/03, BFH/NV 2004, 1392) versagt, den angefochtenen Einkommensteuerbescheid zu Ungunsten der Kläger zu ändern. - BFH, 22.04.2008 - IX R 29/06
Gebrauchtwagenverkauf innerhalb eines Jahres nach Anschaffung steuerbar
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Dieses Merkmal des Steuertatbestands wird durch die verhältnismäßig kurze (Jahres-)Frist in typisierender Weise objektiviert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BStBl II 2000, 469, und vom 22. April 2008 IX R 29/06, BStBl II 2009, 296; BFH in BStBl II 2009, 999; zur gesonderten Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht für jede Einkunftsart vgl. ergänzend BFH-Urteil vom 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704). - BFH, 25.05.2010 - IX B 179/09
Kein Verlustausgleich zwischen Basisgeschäften und Einkünften als Stillhalter - …
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
dem vom BFH seit jeher seiner Rechtsprechung zugrunde gelegten Trennungsprinzip, von dem abzuweichen der Senat hier keinen Grund sieht, Optionsgeschäfte (Erwerb und Ausübung) getrennt zu beurteilen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 25. Mai 2010 IX B 179/09, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2010, 1627, mit weiteren Nachweisen -m.w.N.-;… aufgehoben durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 2010 2 BvR 1710/10, BFH/NV 2011, 180). - BFH, 07.12.2010 - VIII R 37/08
Verluste des Anlegers aufgrund von Bonitätsverschlechterung des Anleiheschuldners …
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Dabei ist zwischen den Beteiligten zu Recht unstreitig, dass es sich bei den ISV II um Finanzinnovationen i.S. des § 20 Abs. 2 Nr. 4c EStG gehandelt hat, wobei es für die Beurteilung ausschließlich auf den Emissionszeitpunkt der ISV II ankommt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 VIII R 37/08, BFH/NV 2011, 776); d.h. nicht darauf, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kläger sein Optionsrecht gem. den Calls II ausgeübt hat (12. Mai 2006), der Rückzahlungsbetrag wegen der "Barriere-Berührung" (27. Februar 2006) auf 15 % des Nennbetrags der ISV II gefallen war. - BFH, 19.01.2011 - X B 43/10
Grundsätzliche Bedeutung; Gesamtplan-Rechtsprechung
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Auch ist die Rechtsfigur des Gesamtplans ein Anwendungsfall von § 42 AO, d.h. das Verhalten des Klägers müsste als Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts i.S. des § 42 AO zu beurteilen sein (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Januar 2011 X B 43/10, BFH/NV 2011, 636). - BFH, 09.03.2011 - IX R 50/10
Keine fortdauernde Einkünfteerzielungsabsicht bei der Veräußerung einer …
Auszug aus FG München, 29.09.2011 - 5 K 1050/08
Dieses Merkmal des Steuertatbestands wird durch die verhältnismäßig kurze (Jahres-)Frist in typisierender Weise objektiviert (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 2. Mai 2000 IX R 74/96, BStBl II 2000, 469, und vom 22. April 2008 IX R 29/06, BStBl II 2009, 296; BFH in BStBl II 2009, 999; zur gesonderten Ermittlung der Einkünfteerzielungsabsicht für jede Einkunftsart vgl. ergänzend BFH-Urteil vom 9. März 2011 IX R 50/10, BStBl II 2011, 704). - BVerfG, 11.10.2010 - 2 BvR 1710/10
Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch unzureichende Prüfung im …
- FG Münster, 17.03.2011 - 11 K 2624/09
Keine Verrechnung eines in den Vorjahren festgestellten Verlustes aus einem …
- BFH, 20.08.2013 - IX R 38/11
Zum Ansatz der Marktrendite - Keine Annahme einer rechtsmissbräuchlichen …
Das Finanzgericht (FG) lehnte mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 325 veröffentlichten Urteil den Hauptantrag ab. - FG Niedersachsen, 01.11.2012 - 6 K 382/10
Gestaltungsmissbrauch bei einem Konzept der Erzielung von steuerfreien …
Die Klägerin verweist ferner auf ein Urteil des FG München vom 29.09.2011 (5 K 1050/08, EFG 2012, 325), das aus ihrer Sicht mit dem Streitfall weit besser vergleichbar sei als das vom Beklagten zitierte Urteil des FG Nürnberg.