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   VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821   

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https://dejure.org/2011,71423
VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821 (https://dejure.org/2011,71423)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04.08.2011 - Au 5 K 11.821 (https://dejure.org/2011,71423)
VG Augsburg, Entscheidung vom 04. August 2011 - Au 5 K 11.821 (https://dejure.org/2011,71423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abgrabungsgenehmigung; Widerruf; Einvernehmensfiktion (bejaht): Vorwirkungen eines Flächennutzungsplans; Veränderungssperre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Daher folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG vom 13.3.2003, Az.: 4 C 3/02; ; OVG Lüneburg vom 12.9.2003, Az.: 1 NE 212/03; ; im Ergebnis auch: HessVGH vom 17.6.2009, Az.: 6 A 630/08; ).

    Fraglich ist aber, ob nach der Wertung des Gesetzgebers, wie sie sich aus den genannten Regelbeispielen in der Vorschrift ergibt, nicht nur die Darstellungen eines wirksamen Flächennutzungsplanes, der das Verfahren vollständig durchlaufen hat, sondern bereits die eines Planentwurfs für die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich beachtlich sein sollen (vgl. BVerwG vom 13.3.2003, Az.: 4 C 3/02; ).

    Ob in der letztgenannten Konstellation einem planreifen Entwurf eines Flächennutzungsplanes im Sinne des § 33 BauGB ungeachtet seiner fehlenden Rechtsverbindlichkeit die Wirkung eines entgegenstehenden öffentlichen Belanges im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB zukommen kann, ist vom Bundesverwaltungsgericht stets offen gelassen worden (vgl. zuletzt BVerwG vom 13.3.2003, Az.: 4 C 3/02; ).

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Ortsgebunden ist ein gewerblicher Betrieb, wenn das betreffende Gewerbe nach seinem Wesen und nach seinem Gegenstand und nicht etwa nur aus Gründen der Rentabilität auf die geografische oder geologische Eigenart an der fraglichen Stelle angewiesen ist (BVerwG vom 5.7.1974, Az.: 4 C 76.71; BVerwG vom 16.6.1994, Az.: 4 C 20.93).

    Erforderlich ist eine spezifische Standortbeziehung in der Weise, "dass das Vorhaben mit dem in Aussicht genommenen Standort steht oder fällt, d.h. ob es hier und so und nirgendwo anders ausgeführt werden kann" (BVerwG vom 16.6.1994, Az.: 4 C 20.93).

  • BVerwG, 17.09.2009 - 4 BN 29.09

    Verletzung des rechtlichen Gehörs aufgrund einer Überraschungsentscheidung wegen

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Zuletzt wurde die gegen die ablehnende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2009 (Verfahren Az. 15 N 08.1521) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht am 17. September 2009 zurückgewiesen (Verfahren Az. 4 BN 29.09).

    Zuletzt wurde die gegen die ablehnende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2009 (Verfahren Az.: 15 N 08.1521) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht am 17. September 2009 zurückgewiesen (Verfahren Az.: 4 BN 29.09).

  • VGH Bayern, 03.04.2009 - 15 N 08.1521

    Kiesabbau; Veränderungssperre

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Zuletzt wurde die gegen die ablehnende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2009 (Verfahren Az. 15 N 08.1521) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht am 17. September 2009 zurückgewiesen (Verfahren Az. 4 BN 29.09).

    Zuletzt wurde die gegen die ablehnende Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. April 2009 (Verfahren Az.: 15 N 08.1521) gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht am 17. September 2009 zurückgewiesen (Verfahren Az.: 4 BN 29.09).

  • BVerwG, 09.08.1976 - 4 B 153.75

    Nichtzulassung einer Revision - Erschließung einer vorhandenen Wohnsiedlung -

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Dies gilt unabhängig davon, dass zwischenzeitlich der Stadtrat der Klägerin das Flächennutzungsplankonzept beschlossen hat und auch die öffentliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB unzweifelhaft abgeschlossen ist (vgl. zum letztgenannten Kriterium: BVerwG vom 9.8.1976, Az.: 4 B 153.75; ).
  • VGH Hessen, 17.06.2009 - 6 A 630/08

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Daher folgt aus dem Sinn des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, dass seine Ausschlusswirkung nicht nur von einer materiell rechtmäßigen Planung abhängt, sondern dass die Pläne auch formell in Kraft getreten sein müssen (BVerwG vom 13.3.2003, Az.: 4 C 3/02; ; OVG Lüneburg vom 12.9.2003, Az.: 1 NE 212/03; ; im Ergebnis auch: HessVGH vom 17.6.2009, Az.: 6 A 630/08; ).
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Auf Grund der gesetzgeberischen Entscheidung, dass privilegierte Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BauGB grundsätzlich in den Außenbereich gehören, der Gesetzgeber diese daher mithin dem Außenbereich quasi planartig zugewiesen hat, ist es gerechtfertigt, ein privilegiertes Vorhaben nur dann am vorgesehenen Standort für unzulässig zu erklären, wenn auch die entsprechende Planungsabsicht der Gemeinde einen hinreichenden Konkretisierungsgrad erreicht hat (vgl. zum Ganzen: BVerwG vom 20.1.1984, Az.: 4 C 43.81; BVerwG vom 18.8.2005, Az.: 4 C.13.04; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 35 RdNr. 65).
  • BVerwG, 15.05.1997 - 4 C 23.95

    Bauplanungsrecht - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes oder des Interesses der

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Denn diese Aufzählung ist bereits nach ihrem Wortlaut nicht abschließend (BVerwG vom 15.5.1997, ZfBR 1997, 322).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Schließlich trägt die Gemeinde das Risiko der Fehleinschätzung der Vollständigkeit der Unterlagen (vgl. BVerwG vom 16.9.2004, Az.: 4 C 7.03; Soefker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, a.a.O., § 36 RdNr. 38).
  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus VG Augsburg, 04.08.2011 - Au 5 K 11.821
    Die steuernde Kraft, die Ziele der Raumordnung nach § 3 Nr. 2 ROG als "verbindliche Vorgaben" haben, dokumentiert sich bereits im Aufstellungsverfahren in rechtserheblichen Vorwirkungen als sonstige "Erfordernisse" der Raumordnung im Sinne des § 3 Nr. 4 ROG (BVerwG vom 27.1.2005, BVerwGE 122, 364 ff.; BVerwG vom 1.7.2010, Az.: 4 C 4/08; ).
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

  • VG Würzburg, 02.11.2011 - W 5 S 11.822

    Gemeindliches Einvernehmen; Vorbescheid; Bindungswirkung; Risiko der

    Am 19. Oktober 2011 ließ die Antragstellerin im Verfahren W 5 K 11.821 bei Gericht Klage erheben mit dem Antrag,.
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