Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 25.06.2002 - 5 K 1111/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,36237
VG Stuttgart, 25.06.2002 - 5 K 1111/01 (https://dejure.org/2002,36237)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.2002 - 5 K 1111/01 (https://dejure.org/2002,36237)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 5 K 1111/01 (https://dejure.org/2002,36237)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,36237) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.2003 - 3 S 2324/02

    Befreiung nach BauGB § 31 - keine Atypik notwendig

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25. Juni 2002 - 5 K 1111/01 geändert.

    Die am 6.3.2001 erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Urteil vom 25.6.2002 - 5 K 1111/01 - mit der Begründung ab, das Bauvorhaben verstoße zumindest in planungsrechtlicher Hinsicht gegen die Festsetzung einer als "Vorplatzfläche" ausgewiesenen nicht überbaubaren Fläche im Bebauungsplan 02 A/9 bzw. 02 A/11, der zusammen mit dem Baustufenplan und der Ortsbausatzung der Beklagten, die nach § 173 Abs. 3 BBauG übergeleitete Bebauungspläne darstellten, einem qualifizierten Bebauungsplan entspreche.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 25.6.2002 - 5 K 1111/01 - zu ändern und die Beklagte unter Aufhebung ihres Bescheides vom 9.11.2000 und des Widerspruchsbescheids des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 20.2.2001 zu verpflichten, ihr die beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die dem Gericht vorliegenden Akten der Beklagten, des Regierungspräsidiums Stuttgart und des Verwaltungsgerichts Stuttgart - 5 K 1111/01 - sowie auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht