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   VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14   

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VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14 (https://dejure.org/2020,2496)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 31.01.2020 - 5 K 1168/14 (https://dejure.org/2020,2496)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 5 K 1168/14 (https://dejure.org/2020,2496)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.11.2001 - 9 B 50.01

    Abfallgebühren; Gebührenmodell; Aufwandgebühr; Ferienwohnung; Abfallbesitzer;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist es gerechtfertigt, für Inhaber von Ferienwohnungen keine Sonderregelungen einzuführen und etwa zu berücksichtigen, wann und wie oft die einzelne Ferienwohnung tatsächlich genutzt wird (BVerwG, B. v. 05.11.2001 - 9 B 50.01 -, NVwZ-RR 2002, 217, 218).

    Dies ist vielmehr ein Grund, der es i.S. von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sachlich rechtfertigt, an sich ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. November 2001 - 9 B 50/01 -, Leitsatz 1, Rn. 9 - 10, juris).

  • VerfGH Bayern, 29.02.1996 - 60-VI-94

    Anschlusszwang an Abfallentsorgung bei nur zeitweise genutztem Haus

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Hierin liegen sachliche Gründe, die einen Anschlusszwang auch bei nur zeitweiliger Nutzung eines Anwesens rechtfertigen (vgl. auch Bay.VerfGH, Entsch. v. 29.02.1996 - Vf. 60-VI-94 -, BayVBl. 1996, 368).
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 224/16

    Versäumung der Berufungsbegründungspflicht: Beweiskraft des auf einem Schriftsatz

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Mit Blick auf die detaillierte Schilderung des klägerischen Prozessbevollmächtigten, der schlüssig und ohne weiteres nachvollziehbar dargelegt hat, die Klageschrift in einem Sammelbrief am 30. Oktober 2014 in den Nachtbriefkasten des Verwaltungsgerichts eingeworfen sowie von der Eingangsregistratur nach Erhalt der Eingangsnachricht die Auskunft erhalten zu haben, dass die Post vom 30. Oktober 2014, 31. Oktober 2014 sowie 01. November 2014 erst an diesem Tag dem Nachtbriefkasten entnommen und mit dem Eingangsstempel "1. November 2014" versehen wurde, folgt das erkennende Gericht in diesem Einzelfall der klägerischen Darstellung und geht im Folgenden von der Zulässigkeit der Klage aus (vgl. auch m.w.N. BGH, Urteil vom 31. Mai 2017 - VIII ZR 224/16 -, juris).
  • VG Cottbus, 17.11.2016 - 4 K 238/14

    Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Nach § 17 Abs. 1 Satz 1 KrWG sind in Abweichung von § 7 Absatz 2 und § 15 Absatz 1 KrWG die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen auch verpflichtet, diese Abfälle den nach Landesrecht zur Entsorgung verpflichteten juristischen Personen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) zu überlassen, soweit sie zu einer Verwertung auf den von ihnen im Rahmen ihrer privaten Lebensführung genutzten Grundstücken nicht in der Lage sind oder diese nicht beabsichtigen (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 17. November 2016 - 4 K 238/14 -, Rn. 24, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2007 - 12 S 60.07

    Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs seitens des Werkleiters eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Da dem Landrat schließlich ein Weisungs- und Eingriffsrecht zusteht (§ 9 Buchst. c BS), bestehen auch keine Zweifel an der Sicherung einer ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Juli 2007 - OVG 12 S 60.07 -, Rn. 2 - 6, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1993 - 22 A 1232/92

    Überprüfung der Rechmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Anschluß an gemeindliche

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Dies folgt daraus, dass die Behörde, die an ihrem Begehren festhält, auch während des Laufes des gerichtlichen Verfahrens den Verwaltungsakt darauf "unter Kontrolle" halten muss, ob für die in ihm getroffene Regelung weiterhin die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen (so OVG Münster, Beschluss vom 21. Dezember 1993 - 22 A 1232/92, zitiert nach juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 19.01.1993 - 9 L 297/89

    Anschluß- und Benutzungszwang; Öffentliche Abfallentsorgung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Für die Entscheidung über eine gegen diesen Verwaltungsakt erhobene Anfechtungsklage kommt es daher darauf an, ob er im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung rechtmäßig ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. Januar 1993 - 9 L 297/89 -, Rn. 9, juris).
  • VG Gießen, 21.11.2013 - 8 K 1519/12

    Müllgebührenpflicht für Ferienwohnungen; keine konkludente Befreiung von

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Selbst wenn der Kläger sein Ferienhaus nur für Kurzaufenthalte nutzt, ist er doch aufgrund des Anschlusses des Grundstücks an die öffentliche Abfallentsorgung in der Lage, die Vorhalteleistung "Abfallbeseitigung" des Beklagten ganzjährig uneingeschränkt in Anspruch zu nehmen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 21. November 2013 - 8 K 1519/12.GI -, Rn. 45 - 48, juris).
  • FG Sachsen, 18.07.2017 - 5 K 880/15

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Baufirmen für die Herrichtung der von einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 31.01.2020 - 5 K 1168/14
    Mit Beschluss vom 29. Juni 2015 wurde das Verfahren hinsichtlich des (Abfall-) Gebührenbescheides vom 18. Juli 2014 und eines hierzu ergangenen Widerspruchsbescheides vom 25. September 2014 getrennt und zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung unter dem Aktenzeichen VG 5 K 880/15 weitergeführt.
  • VG Frankfurt/Oder, 09.10.2020 - 5 K 881/15
    Die Klage des Klägers gegen diese Anschlussverfügung blieb erfolglos (rechtskräftiges Urteil des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 2020 - VG 5 K 1168/14, juris).

    Der im Klageverfahren VG 5 K 1168/14 streitgegenständlich gewesene Anschluss- und Benutzungszwang wirke nicht auf den hier interessierenden Streitzeitraum zurück.

    Der Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der Abfallentsorgung sei wirksam verfügt worden; mit Blick auf die vollständige Klageabweisung im Verfahren VG 5 K 1168/14 sei die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage rückwirkend entfallen, so dass der angefochtene Anschlussbescheid von Anfang an wirksam gewesen sei.

    Die Gerichtsakte sowie der Verwaltungsvorgang (zu VG 5 K 1168/14) haben vorgelegen.

    b) Ob eine andere Einschätzung gerechtfertigt sein mag, falls in einem Haushalt Abfälle gar nicht oder nur ausnahmsweise anfallen, kann hier dahinstehen, weil das Ferienhaus des Klägers - unstreitig - "temporär zu Ferienzwecken" bewohnt wird und deswegen schon nach der Lebenserfahrung keine Rede davon sein kann, dass Abfälle hier nur ausnahmsweise anfallen (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 2020 zu VG 5 K 1168/14, juris).

    Ausweislich des rechtskräftigen Urteils des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 2020 (VG 5 K 1168/14) ist der Kläger mit seinem Ferienhausgrundstück anschlusspflichtig.

    Denn der Inhalt des Anschlusszwanges für das streitige Grundstück ist rechtskräftig konkretisiert worden (Urteil des erkennenden Gerichts vom 31. Januar 2020 - 5 K 1168/14).

    Zum einen war der Anschluss- und Benutzungszwang rechtskräftig bzw. bestandskräftig angeordnet worden; der Wegfall der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Anschluss- und Benutzungszwang (VG 5 K 1168/14) wirkte auf den Erlasszeitpunkt des entsprechenden Bescheids zurück.

  • VG Frankfurt/Oder, 13.11.2020 - 5 K 432/16
    Dies ist vielmehr ein Grund, der es i.S. von Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz sachlich rechtfertigt, an sich ungleiche Sachverhalte gleich zu behandeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. November 2001 - 9 B 50/01 -, Leitsatz 1, Rn. 9 - 10, juris; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 31. Januar 2020 - 5 K 1168/14 -, juris, Rn. 36).
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