Weitere Entscheidung unten: VG Mainz, 08.07.2003

Rechtsprechung
   FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9625
FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03 (https://dejure.org/2006,9625)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29.05.2006 - 5 K 120/03 (https://dejure.org/2006,9625)
FG Hamburg, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 5 K 120/03 (https://dejure.org/2006,9625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,9625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    EStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15
    Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich tätige Schwester-Personengesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich tätige Schwester-Personengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    3-Objekte-Theorie zum gewerblichen Grundstückshandel; Beeinflussung der außergesellschaftlichen Tätigkeit der Gesellschafter durch die steuerliche Qualifizierung der Betätigung der Personengesellschaft; Vermutung einer bedingten Verkaufsabsicht beim Erwerb durch Versuch ...

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Gewerbesteuer: Keine Infektionswirkung durch eine im Grundstückshandel gewerblich tätige Schwester-Personengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1585
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 01.07.2004 - IV R 4/03

    Vollbeendete PersG - Rechtsmittel im Gewinnfeststellungsverfahren

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
    Ein verfahrensrechtliches Bedürfnis, das Fortbestehen der Existenz der Gesellschaft auch auf diese Verfahren zu erstrecken, besteht nicht (BFH, Urteil vom 1.7.2004, IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162).

    Nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat im Hinblick auf die grundgesetzliche Rechtsschutzgarantie anschließt, ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Rechtsbehelf hat einlegen wollen, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (vgl. BFH, Urteil vom 1.7.2004, IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, unter Hinweis auf BFH vom 31. Oktober 2000, VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 unter II.1.a, m.w.N.).

  • BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

    Fehlerhafte Bescheidaufhebung durch FG i.S.v. § 100 Abs. 3 Satz 1 FGO

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
    Dies gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft zivilrechtlich voll beendet wird, da dies auf die steuerrechtliche Existenz der Gesellschaft keinen Einfluss hat; denn die Personengesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, sowohl materiell-steuerrechtlich als auch steuerverfahrensrechtlich so lange als existent anzusehen, wie gegen sie noch (z.B. Gewerbe-) Steueransprüche geltend gemacht werden (vgl. BFH, Urteile vom 24.3.1987, X R 28/80, BFHE 150, 293, BStBl II 1988, 316; vom 13.10.1998, VIII R 35/95, BFH/NV 1999, 445; vom 25.7.2000, VIII R 32/99, BFH/NV 2001, 178).
  • BFH, 31.10.2000 - VIII R 47/98

    Auslegung eines Rechtsbehelfsbegehrens; eigenkapitalersetzendes Darlehen

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
    Nach ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat im Hinblick auf die grundgesetzliche Rechtsschutzgarantie anschließt, ist im Zweifel davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige denjenigen Rechtsbehelf hat einlegen wollen, der seinem materiell-rechtlichen Begehren am ehesten zum Erfolg verhilft (vgl. BFH, Urteil vom 1.7.2004, IV R 4/03, BFH/NV 2005, 162, unter Hinweis auf BFH vom 31. Oktober 2000, VIII R 47/98, BFH/NV 2001, 589 unter II.1.a, m.w.N.).
  • BFH, 24.03.1987 - X R 28/80

    Personengesellschaft - Liquidation - Steuerverwaltungsakt - Vollbeendigung

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
    Dies gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft zivilrechtlich voll beendet wird, da dies auf die steuerrechtliche Existenz der Gesellschaft keinen Einfluss hat; denn die Personengesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, sowohl materiell-steuerrechtlich als auch steuerverfahrensrechtlich so lange als existent anzusehen, wie gegen sie noch (z.B. Gewerbe-) Steueransprüche geltend gemacht werden (vgl. BFH, Urteile vom 24.3.1987, X R 28/80, BFHE 150, 293, BStBl II 1988, 316; vom 13.10.1998, VIII R 35/95, BFH/NV 1999, 445; vom 25.7.2000, VIII R 32/99, BFH/NV 2001, 178).
  • BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/02

    Gesellschafter im Gewinnfeststellungsverfahren der PersGes keine Dritte i. S. des

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
    Dies ist der Fall, wenn ihre Tätigkeit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG erfüllt und sich nach den Umständen des Einzelfalles nicht als private Vermögensverwaltung darstellt (vgl. BFH v. 15.6.2004, VIII R 7/02, BStBl II 2004, 914).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
    Diese Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung bei der zu beurteilenden Betätigung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung, also durch Verwertung der Vermögenssubstanz, gegenüber der Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend im Vordergrund steht (BFH, Beschluss vom 10.12.2001, GrS 1/98, BStBl II 2002, 291).
  • BFH, 13.10.1998 - VIII R 35/95

    Steuererklärung; Abgabe

    Auszug aus FG Hamburg, 29.05.2006 - 5 K 120/03
    Dies gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft zivilrechtlich voll beendet wird, da dies auf die steuerrechtliche Existenz der Gesellschaft keinen Einfluss hat; denn die Personengesellschaft ist nach ständiger Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, sowohl materiell-steuerrechtlich als auch steuerverfahrensrechtlich so lange als existent anzusehen, wie gegen sie noch (z.B. Gewerbe-) Steueransprüche geltend gemacht werden (vgl. BFH, Urteile vom 24.3.1987, X R 28/80, BFHE 150, 293, BStBl II 1988, 316; vom 13.10.1998, VIII R 35/95, BFH/NV 1999, 445; vom 25.7.2000, VIII R 32/99, BFH/NV 2001, 178).
  • BFH, 17.12.2008 - IV R 85/06

    Gewerblicher Grundstückshandel: Grundsätzlich keine Zusammenrechnung der von

    Das FG gab der Klage statt (Urteil vom 29. Mai 2006 5 K 120/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1585).
  • BFH, 20.12.2006 - IV B 79/05

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz;

    b) Auch eine Abweichung vom Urteil des FG Hamburg vom 29. Mai 2006 5 K 120/03 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2006, 1585) ist weder in zulässiger Weise dargelegt noch liegt sie vor.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 K 3292/02

    Gewerblicher Grundstückshandel: Zusammenschau der Aktivitäten

    Ob eine solche Gesellschaft - hier die Klägerin - Schuldnerin der Gewerbesteuer ist, hängt sodann davon ab, wie ihre eigene - und nur ihre - Tätigkeit zu qualifizieren ist (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 29. Mai 2006 5 K 120/03, EFG 2006, 1585).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Mainz, 08.07.2003 - 5 K 120/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,44793
VG Mainz, 08.07.2003 - 5 K 120/03 (https://dejure.org/2003,44793)
VG Mainz, Entscheidung vom 08.07.2003 - 5 K 120/03 (https://dejure.org/2003,44793)
VG Mainz, Entscheidung vom 08. Juli 2003 - 5 K 120/03 (https://dejure.org/2003,44793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,44793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht