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   FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07   

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https://dejure.org/2008,28961
FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07 (https://dejure.org/2008,28961)
FG München, Entscheidung vom 28.02.2008 - 5 K 1273/07 (https://dejure.org/2008,28961)
FG München, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 5 K 1273/07 (https://dejure.org/2008,28961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kindergeld für in den USA zur Schule gehendes Kind - Wohnsitzbestimmung bei zeitlich begrenztem Auslandsaufenthalt eines Kindes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld für in den USA zur Schule gehendes Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für in den USA zur Schule gehendes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 107/99

    Kindergeld bei Auslandsstudium

    Auszug aus FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
    Er sei mit Wohnsitz bei ihr beim zuständigen Einwohnermeldeamt in A. gemeldet und habe einen Wohnsitz in ihrer Wohnung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.11.2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294).

    Ein nur gelegentliches Verweilen während unregelmäßig aufeinander folgender kurzer Zeiträume zu Erholungszwecken oder ein Aufenthalt, der nur Besuchscharakter hat, reichen nicht aus (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23.11.2000 VI R 107/99, BStBl II 2001, 294, m.w.N.).

    Auch ein längerer Ferienaufenthalt reicht nicht aus, um die Aufrechterhaltung seines Inlandswohnsitzes anzunehmen (siehe BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 und BFH-Beschluss vom 30.01.2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881).

  • BFH, 23.11.2000 - VI R 165/99

    Kindergeld bei ausländischem Schulbesuch

    Auszug aus FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
    Der Inlandswohnsitz besteht in derartigen Fällen nur fort, wenn der Betroffene entweder seinen Lebensmittelpunkt weiterhin im Inland hat (also keine Wohnsitzbegründung im Ausland) oder er zwar keinen einheitlichen Lebensmittelpunkt mehr hat, aber nunmehr über zwei Schwerpunkte der Lebensverhältnisse (zwei Wohnsitze) verfügt (BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99, BStBl II 2001, 279).

    Der BFH hat mit Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist (siehe Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20.06.2007 1 V 81/07, Haufe, des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2007 15 K 3039/04, juris, des Finanzgerichts München vom 06.12.2006 9 K 1893/02, EFG 2007, 857).

  • FG München, 06.12.2006 - 9 K 1893/02

    Bei von vornherein auf mehr als ein Jahr angelegten Auslandsaufenthalt reicht ein

    Auszug aus FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
    Der BFH hat mit Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist (siehe Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20.06.2007 1 V 81/07, Haufe, des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2007 15 K 3039/04, juris, des Finanzgerichts München vom 06.12.2006 9 K 1893/02, EFG 2007, 857).
  • FG Hamburg, 20.06.2007 - 1 V 81/07

    Kindergeld: Wohnsitz der Kinder in Deutschland bei mehrjähriger

    Auszug aus FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
    Der BFH hat mit Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist (siehe Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20.06.2007 1 V 81/07, Haufe, des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2007 15 K 3039/04, juris, des Finanzgerichts München vom 06.12.2006 9 K 1893/02, EFG 2007, 857).
  • FG Köln, 22.02.2007 - 15 K 3039/04

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Kindes als Kriterium für einen Anspruch

    Auszug aus FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
    Der BFH hat mit Urteil vom 23.11.2000 VI R 165/99 (BStBl II 2001, 279) die besuchsweisen Aufenthalte des Kindes in der elterlichen Wohnung von insgesamt nicht einmal drei Monaten im Jahr auch dann nicht für die Annahme einer Beibehaltung des Wohnsitzes ausreichen lassen, wenn die Rückkehr des Kindes nach Deutschland nach Erreichen des Schulabschlusses beabsichtigt ist (siehe Urteile des Finanzgerichts Hamburg vom 20.06.2007 1 V 81/07, Haufe, des Finanzgerichts Köln vom 22.02.2007 15 K 3039/04, juris, des Finanzgerichts München vom 06.12.2006 9 K 1893/02, EFG 2007, 857).
  • BFH, 30.01.2003 - VIII B 155/02

    NZB; kumulative Urteilsbegründung

    Auszug aus FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
    Auch ein längerer Ferienaufenthalt reicht nicht aus, um die Aufrechterhaltung seines Inlandswohnsitzes anzunehmen (siehe BFH-Urteil vom 23.11.2000 VI R 107/99, BFHE 193, 558, BStBl II 2001, 294 und BFH-Beschluss vom 30.01.2003 VIII B 155/02, BFH/NV 2003, 881).
  • BFH, 19.03.2002 - VIII R 52/01

    Kindergeld; Wohnsitz ins Ausland entführter Kinder

    Auszug aus FG München, 28.02.2008 - 5 K 1273/07
    Melderechtliche Normen sowie bürgerlich-rechtliche Vorschriften zur Begründung, Beibehaltung und Aufgabe eines Wohnsitzes sind für die Auslegung dieser Vorschriften unmaßgeblich (BFH-Urteil vom 19.03.2002 VIII R 52/01, BFH/NV 2002, 1148 m.w.N.).
  • KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16

    Steuerhinterziehung durch Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder;

    Die Gesamtumstände legen auch nahe, dass die Kinder der Angeklagten ihren Inlandswohnsitz aufgegeben haben, da sie sich zum Zwecke einer Schul- oder Berufsausbildung zu Verwandten - ihrem Vater - ins Ausland begeben und dort unter Begründung eines (neuen) Wohnsitzes über einen langen Zeitraum aufgehalten haben (dazu und zu möglichen Ausnahmen bei besuchsweisen Aufenthalten im Inland vgl. eingehend FG München, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 5 K 1273/07 - juris Rdn. 18; Felix in: Kirchhof, EStG 15. Aufl., § 63 Rdn. 4).
  • FG Hamburg, 17.06.2010 - 5 K 380/09

    Zum Kindergeldanspruch eines für wenige Monate des Jahres in die Bundesrepublik

    Denn der Kläger unterliegt in Venezuela, wo er jedenfalls über einen Wohnsitz verfügt - ggf. neben einem Wohnsitz in der Bundesrepublik (zur Möglichkeit zweier Wohnsitze: § 19 Abs. 1 S.2 Abgabenordnung - AO -, s.a. FG München Urteil vom 28.02.2008 5 K 1273/07, Tz 18 juris; FG Hamburg Beschluss vom 20.06.2007 1 V 81/07 Tz. 28 juris,) - der unbeschränkten Steuerpflicht.
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