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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07   

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https://dejure.org/2007,3833
FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07 (https://dejure.org/2007,3833)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 K 137/07 (https://dejure.org/2007,3833)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 5 K 137/07 (https://dejure.org/2007,3833)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG n.F. von Glücksspielen mit Geldeinsatz - Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG; Art. 135 Abs. 1 Buchst. i RL 2006/112/EG
    Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer; Vereinbarkeit von § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) i.d.F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. 28.04.2006 mit europäischem Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b; ; RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. i

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b
    Glücksspiel; Geldeinsatz; Gemeinschaftsrecht - Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Glücksspiele mit Geldeinsatz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Wegfall der Umsatzsteuerbefreiung für Glücksspiele mit Geldeinsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Steuerbefreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiung von Glücksspielen mit Geldeinsatz von der Umsatzsteuer; Vereinbarkeit von § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) i.d.F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen v. 28.04.2006 mit europäischem Gemeinschaftsrecht

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Umsatzbesteuerung bei Geldgewinnspielen für rechtmäßig

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Steuerpflicht für Geldspielautomaten-Umsätze ist mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Glücksspiele mit Geldeinsatz sind nicht von der Umsatzsteuer befreit - Kein Verstoß gegen europäisches Gemeinschaftsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 611
  • EFG 2008, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07
    Allerdings könnte sich die Klägerin für den Fall, dass § 4 Nr. 9 Buchstabe b) UStG mit dem Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang steht, unmittelbar auf die entsprechende Richtlinienbestimmung berufen (BFH-Urt. v. 12.05.2005 - V R 7/02, BStBl II 2005, 617; EuGH, Urt. v. 17.02.2005 - C-453/02 und C-462/02 - Linneweber und Akritidis, UR 2005, 194).

    Zum Neutralitätsgrundsatz hat der EuGH im Übrigen in der Rechtssache Linneweber (EuGH-Urt. v. 17.2.2005 - C- 453/02) entschieden, dass eine Verletzung dieses Grundsatzes dann vorliegt, wenn "die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt".

  • FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07

    Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07
    Der Senat ist der Meinung, dass das Merkmal "Glücksspiele mit Geldeinsatz" als Oberbegriff zu verstehen ist, der sämtliche Formen dieses Glücksspiels- z.B. Pferderennwetten, Lotterien, Spiele an Geldautomaten, Kartenglücksspiele oder auch Würfelspiele mit umfasst (so z.B. Dziadkowski, UStB 2007, 16; Jahndorf/Oellerich , UR 2007, 457 ff, 460; FG Hamburg, Beschluss v. 7.8.2007 - 7 V 78/07, StE 2007, 579).

    Für eine unterschiedliche Besteuerung spricht gerade auch der Wortlaut des Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i) MwStSyStRL, der es jedem Mitgliedstaat ermöglicht, Bedingungen und Beschränkungen selbst festzulegen (so auch FG Hamburg, Beschluss v. 7.8.2007 - 7 V 78/07 [...]).

  • EuGH, 13.07.2006 - C-89/05

    United Utilities - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07
    Schließlich habe der EuGH in der Entscheidung vom 13.07.2006 (C-89/05) ausgeführt, dass die Steuerbefreiung von Wetten, Lotterien und Glücksspielen auch durch praktische Erwägungen veranlasst sei, da sich Glücksspielumsätze nicht für die Anwendung der Mehrwertsteuer eigneten.
  • BFH, 12.05.2005 - V R 7/02

    Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07
    Allerdings könnte sich die Klägerin für den Fall, dass § 4 Nr. 9 Buchstabe b) UStG mit dem Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang steht, unmittelbar auf die entsprechende Richtlinienbestimmung berufen (BFH-Urt. v. 12.05.2005 - V R 7/02, BStBl II 2005, 617; EuGH, Urt. v. 17.02.2005 - C-453/02 und C-462/02 - Linneweber und Akritidis, UR 2005, 194).
  • EuGH, 05.05.1994 - C-38/93

    Glawe / Finanzamt Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

    Auszug aus FG Niedersachsen, 18.10.2007 - 5 K 137/07
    Jedenfalls dürften sich nach der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Glawe (EuGH, Urt. v. 5.5.1994, C-38/93, UR 1994, 308) bei Automatenaufstellunternehmen die Probleme hinsichtlich der angemessenen Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer erledigt haben (zu möglichen Schwierigkeiten bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage beim Roulette vgl. Dziadkowski, IStR 2006, 685 ff, 688).
  • BFH, 10.11.2010 - XI R 79/07

    Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von

    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 256 veröffentlicht.
  • FG Hamburg, 10.06.2009 - 3 V 75/09

    Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung von Glücksspielen

    Das Niedersächsische FG hält die ab 6. Mai 2006 geltende Fassung des UStG für gemeinschaftsrechtskonform (Urteil vom 18. Oktober 2007 5 K 137/07, EFG 2008, 256; Beschluss vom 14. April 2008 16 V 77/08, [...]).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2009 - 5 V 391/08

    Steuerfreiheit der Umsätze aus Geldspielgeräten wegen Verstoßes des § 4 Nr. 9b

    Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 18.10.2007 - 5 K 137/07, EFG 2008, 256 - ausführlich begründet, warum nach seiner Auffassung die Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchstabe b) UStG nicht im Widerspruch zum Gemeinschaftsrecht steht.
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 82/08

    Gewährung der Aussetzung einer sofortigen Vollziehung gegen Sicherheitsleistung;

    Mittlerweile liegt neben diesen in den lediglich überschlägigen Aussetzungsverfahren ergangenen Entscheidungen des FG Düsseldorf und des BFH eine im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des 5. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vor (Urteil vom 18. Oktober 2007 5 K 137/07, EFG 2008, 256).
  • FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08

    Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen;

    Mittlerweile liegt neben diesen in den lediglich überschlägigen Aussetzungsverfahren ergangenen Entscheidungen des FG Düsseldorf und des BFH eine im Hauptsacheverfahren ergangene Entscheidung des 5. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vor (Urteil vom 18. Oktober 2007 5 K 137/07, EFG 2008, 256).
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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07   

Zitiervorschläge
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FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07 (https://dejure.org/2008,23707)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.11.2008 - 5 K 137/07 (https://dejure.org/2008,23707)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. November 2008 - 5 K 137/07 (https://dejure.org/2008,23707)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998 - kein dem Gesetzgeber zuzurechnendes Erhebungsdefizit - Übertragung der zur Besteuerung der Spekulationsgeschäfte entwickelten Rechtsgrundsätze

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1; EStG § 22 Nr. 3
    Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG in den Veranlagungszeiträumen 1997 und 1998

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 29.06.2004 - IX R 26/03

    Spekulationsgewinne - Besteuerung in 1994 nicht verfassungswidrig

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind dies auch Entgelte, die der Stillhalter als Entschädigung für die Bindung und die Risiken, die er durch das Begeben des Optionsrechts eingeht, unabhängig vom Zustandekommen des Basisgeschäfts allein für das Stillhalten erhält (vgl. BFH-Urteile vom 13.02.2008, IX R 68/07, DStR 2008, 765; vom 17.04.2007, IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; vom 29.06.2004 - IX R 26/03, BStBl II 2004, 995, m.w.N.).

    Ungeachtet des spekulativen Charakters des Optionsgeschäftes sieht die Rechtsprechung seit den 1980er Jahren die erhaltenen Stillhalterprämien als sonstige Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG an (BFH-Urteile vom 28.11.1984, I R 290/81, BStBl II 1985, 264; vom 28.11.1990, X R 197/87, BStBl II 1991, 300; vom 29.06.2004, IX R 26/03, BStBl II 2004, 995; siehe auch BMF v. 10.11.1994, Tz.15, BStBl I 1994, 816).

    Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber nach Maßgabe des Zinsurteils von 1991 hinsichtlich der Verfassungswidrigkeit der Besteuerung der privaten Wertpapiergeschäfte eine gewisse Übergangszeit zugebilligt, weil die Frage des gleichheitswidrigen Vollzugsdefizits in der Fachwelt für § 20 EStG deutlich früher aufgeworfen worden sei als für § 23 EStG (vgl. dazu auch BFH vom 29.06.2004, IX R 26/03, BStBl II 2004, 995).

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Der Beklagte ging davon aus, die Einkünfte der Klägerin als Stillhalterin bei Optionsgeschäften seien nach § 22 Nr. 3 EStG als sonstige Einkünfte zu erfassen und die Besteuerung sei nicht wie die von Veräußerungsgeschäften aus Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 gemäß dem zu diesen Veräußerungsgeschäften ergangenen Urteil des BVerfG vom 09.03.2004 - 2 BvL 17/02, BVerfGE 110, 94, BStBl II 2005, 56 verfassungswidrig.

    a) Das BVerfG hat mit Urteil vom 09.03.2004 (2 BvL 17/02, BStBl II 2005, 56) entschieden, dass § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG in der für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig ist, soweit sie Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren betrifft.

    Das BVerfG hat dem Gesetzgeber den Vorwurf gemacht, dass das in seine Verantwortlichkeit fallende maßgebliche Verfahrensrecht keine Regelungen enthalten habe, durch die eine wirksame Kontrolle von Spekulationsgewinnen aus privaten Wertpapiergeschäften gewährleistet werden konnte, sondern die anzuwendenden verfahrensrechtlichen Regelungen einer solchen Kontrolle sogar entgegen wirkt hätten (BVerfG Urteil vom 09.03.2004, 2 BvL 17/02, BStBl II 2005, 56).

  • BFH, 28.11.1990 - X R 197/87

    Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Er behält sie auch dann, wenn er aus der Option nicht in Anspruch genommen wird und ein Basisgeschäft nicht durchführen muss (siehe auch BFH-Urteil vom 28.11.1990 X R 197/87, BStBl II 1991, 300).

    Ungeachtet des spekulativen Charakters des Optionsgeschäftes sieht die Rechtsprechung seit den 1980er Jahren die erhaltenen Stillhalterprämien als sonstige Leistungen gem. § 22 Nr. 3 EStG an (BFH-Urteile vom 28.11.1984, I R 290/81, BStBl II 1985, 264; vom 28.11.1990, X R 197/87, BStBl II 1991, 300; vom 29.06.2004, IX R 26/03, BStBl II 2004, 995; siehe auch BMF v. 10.11.1994, Tz.15, BStBl I 1994, 816).

  • BVerfG, 18.04.2006 - 2 BvL 8/05

    Mangels ausreichender Begründung unzulässige Vorlage zur Frage, ob die

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Mit Einspruchsentscheidung vom 16.07.2007 wies der Beklagte die Einsprüche als unbegründet zurück, nachdem das BVerfG die Vorlage des Finanzgerichts (FG) Münster u.a. zur Frage der Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG im Jahre 1996 (Beschluss vom 05.04.2005, 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) mit Entscheidung vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beil. 3, 364) verworfen hatte.

    Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beil. 3, 364, zum Veranlagungszeitraum 1996) selbst ausgeführt hat - ohne sich allerdings mangels Zulässigkeit der Vorlage in der Sache verbindlich zu äußern -, spricht gegen eine mögliche, allein unter dem Gesichtspunkt eines Erhebungsdefizits zu erwägende (so auch FG Münster im Vorlagebeschluss vom 05.04.2005 - 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG, dass die Fragen möglicher struktureller Erhebungsdefizite bei den Einkünften aus Stillhaltergeschäften - anders als bei den Wertpapierspekulationsgeschäften - weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung aufgeworfen worden waren und sie deshalb dem Gesetzgeber nicht zuzurechnen sind.

  • FG Münster, 05.04.2005 - 8 K 4710/01

    Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren und

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Mit Einspruchsentscheidung vom 16.07.2007 wies der Beklagte die Einsprüche als unbegründet zurück, nachdem das BVerfG die Vorlage des Finanzgerichts (FG) Münster u.a. zur Frage der Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG im Jahre 1996 (Beschluss vom 05.04.2005, 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) mit Entscheidung vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beil. 3, 364) verworfen hatte.

    Wie das BVerfG in seinem Beschluss vom 18.04.2006 (2 BvL 8/05, BFH/NV 2006, Beil. 3, 364, zum Veranlagungszeitraum 1996) selbst ausgeführt hat - ohne sich allerdings mangels Zulässigkeit der Vorlage in der Sache verbindlich zu äußern -, spricht gegen eine mögliche, allein unter dem Gesichtspunkt eines Erhebungsdefizits zu erwägende (so auch FG Münster im Vorlagebeschluss vom 05.04.2005 - 8 K 4710/01 E, EFG 2005, 1117) Verfassungswidrigkeit von § 22 Nr. 3 EStG, dass die Fragen möglicher struktureller Erhebungsdefizite bei den Einkünften aus Stillhaltergeschäften - anders als bei den Wertpapierspekulationsgeschäften - weder im Schrifttum noch in der Rechtsprechung aufgeworfen worden waren und sie deshalb dem Gesetzgeber nicht zuzurechnen sind.

  • FG Hamburg, 31.07.2008 - 5 K 40/07

    Einkommensteuer: Besteuerung von Stillhalterprämien gem. § 22 Nr. 3 EStG im

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    (Siehe bereits Gerichtsbescheid des Senates vom 31.07.2008 in der Sache 5 K 40/07).

    Der Senat hat sich mit diesen Rechtsfragen bezüglich des Jahres 1997 bereits in dem rechtskräftig gewordenen Gerichtsbescheid vom 31.07.2008 - 5 K 40/07 (juris) auseinandergesetzt und sieht keinen Anlass zu einer Änderung seiner Rechtsauffassung.

  • BFH, 17.04.2007 - IX R 40/06

    Keine Änderung der Besteuerungsgrundsätze bei Optionsgeschäften

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) sind dies auch Entgelte, die der Stillhalter als Entschädigung für die Bindung und die Risiken, die er durch das Begeben des Optionsrechts eingeht, unabhängig vom Zustandekommen des Basisgeschäfts allein für das Stillhalten erhält (vgl. BFH-Urteile vom 13.02.2008, IX R 68/07, DStR 2008, 765; vom 17.04.2007, IX R 40/06, BStBl II 2007, 608; vom 29.06.2004 - IX R 26/03, BStBl II 2004, 995, m.w.N.).
  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Dabei trennt der BFH zwischen Eröffnungs-, Basis- und Gegengeschäft (so BFH-Urteile vom 24.06.2003 IX R 2/02, BStBl II 2003, 752, vom 18.12.2002 I R 17/02, BStBl II 2004, 126).
  • BFH, 01.06.2004 - IX R 35/01

    Berücksichtigung von Spekulationsverlusten für Jahre vor 1999

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Zwar hat der BFH mit Urteil v. 01.06.2004 (IX R 35/01, BStBl II 2005, 26) im Zusammenhang mit der Begrenzung des Verlustabzugs auf die systematische Verknüpfung von § 22 Nr. 3 EStG mit § 23 hingewiesen, als sie jeweils "sonstige Einkünfte" i.S. der sieben Einkunftsarten definieren und auf gleichartigen historischen Wurzeln beruhen.
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus FG Hamburg, 06.11.2008 - 5 K 137/07
    Sowohl die ermittlungsbeschränkende Wirkung des früheren Bankenerlasses als auch die Voraussetzungen für die Gleichheit im Belastungserfolg waren im Zinsurteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 27.06.1991 (2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239) klargestellt.
  • BFH, 24.06.2003 - IX R 2/02

    Optionsgeschäfte an der Deutschen Terminbörse

  • BFH, 13.02.2008 - IX R 68/07

    Barausgleich (cash-settlement) keine Werbungskosten bei dem Stillhaltergeschäft

  • BFH, 28.11.1984 - I R 290/81

    Das beim Wertpapieroptionsgeschäft gezahlte Bindungsentgelt als Leistung i. S.

  • BFH, 11.02.2014 - IX R 10/12

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 02. 2014 IX R 46/12 -

    Daher ist ein möglicherweise gegebenes strukturelles Vollzugsdefizit im Jahr 1996 dem Gesetzgeber nicht zurechenbar (gl.A. FG Hamburg, Urteil vom 6. November 2008  5 K 137/07, nicht veröffentlicht --n.v.--, rechtskräftig, für die Jahre 1997 und 1998; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25. November 2009  1 K 154/07, n.v. --rechtskräftig-- für das Jahr 1997).
  • FG Baden-Württemberg, 25.11.2009 - 1 K 154/07

    Stillhalterprämien aus Optionsgeschäften als Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG

    Auch der erkennende Senat ist der Auffassung, dass selbst dann, wenn für Optionsgeschäfte in den Jahren 1997 und 1998 kein normatives Umfeld bestanden haben sollte, das die tatsächliche Lastengleichheit der Steuerpflichtigen gewährleistete, dieses mögliche Erhebungsdefizit dem Gesetzgeber jedenfalls nicht zuzurechnen ist und deshalb die Norm in den Streitjahren 1997 und 1998 nicht wegen eines Erhebungsdefizits verfassungswidrig ist (so auch FG Hamburg, Urteil vom 6. November 2008 5 K 137/07, juris).
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