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   FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97   

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https://dejure.org/2000,11822
FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97 (https://dejure.org/2000,11822)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.07.2000 - 5 K 1398/97 (https://dejure.org/2000,11822)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. Juli 2000 - 5 K 1398/97 (https://dejure.org/2000,11822)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 2
    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abgrenzung des gewerblichen Grundstückshandels zur privaten Vermögensverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewerbebetrieb bei Überschreitung der Grenzen der privaten Vermögensverwaltung; Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Vermögensumschichtung; Nachhaltigkeit einer Tätigkeit bei Wiederholungsabsicht und Schaffung einer ständigen Erwerbsquelle daraus; Beteiligung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97
    Das Merkmal der Nachhaltigkeit ist bei einer Mehrzahl von Handlungen im Gegensatz zu einer einmaligen Handlung in der Regel zu bejahen (BFH-Urteil vom 7. März 1996, BStBl II 1996, 369 m. w. N.).

    Das ist bereits dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige bereit gewesen wäre, das fragliche Objekt an einen anderen Erwerber zu veräußern, falls sich der Verkauf an den ursprünglich vorgesehenen Käufer zerschlagen hätte (BFH-Urteil vom 7. März 1996 a. a. O. m. w. N.).

    Besteht ein solcher zeitlicher Zusammenhang, zwingt dies nach den Regeln der Lebenserfahrung mangels eindeutiger gegenteiliger Anhaltspunkte zu der Schlussfolgerung, dass bei dem Kauf des Grundbesitzes zumindest eine bedingte Verkaufsabsicht bestanden hat (BFH-Urteil vom 7. März 1996 a. a. O., m. w. N.).

  • BFH, 11.12.1991 - III R 59/89

    Gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97
    Der Anlass für den Verkauf sagt nichts darüber aus, ob die Klägerin nicht aus anderen Gründen zum Verkauf bereit gewesen wäre und insofern von Anfang an eine bedingte Verkaufsabsicht hatte (BFH-Urteil vom 11. Dezember 1991 - III R 59/89, BFH/NV 92, 464).
  • BFH, 06.04.1990 - III R 28/87

    Veräußerungsabsicht bei engem zeitlichen Zusammenhang zwischen Erwerb und

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97
    Indessen ist der Fünf-Jahres-Zeitraum keine feste Grenze, sondern nur ein Indiz, das durch eine Vielzahl von Verkäufen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes widerlegt werden kann, zumal es sich durchweg um größere Projekte handelt, deren geringere Marktgängigkeit längere Verkaufsphasen bedingt (BFH-Urteile vom 6. April 1990 III R 28/87 BStBl II 1990, 1057 und vom 18. September 1991 XI R 23/90, BStBl II 1992, 135 ).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97
    Indessen ist der Fünf-Jahres-Zeitraum keine feste Grenze, sondern nur ein Indiz, das durch eine Vielzahl von Verkäufen innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes widerlegt werden kann, zumal es sich durchweg um größere Projekte handelt, deren geringere Marktgängigkeit längere Verkaufsphasen bedingt (BFH-Urteile vom 6. April 1990 III R 28/87 BStBl II 1990, 1057 und vom 18. September 1991 XI R 23/90, BStBl II 1992, 135 ).
  • BFH, 10.12.1998 - III R 61/97

    Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußerung von Anteilen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 10.07.2000 - 5 K 1398/97
    In Zweifelsfällen ist die gerichtsbekannte nicht beweisbedürftige Auffassung darüber maßgebend, ob die Tätigkeit, sollte sie in den gewerblichen Bereich fallen, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsanschauung einen Gewerbebetrieb ausmacht und einer privaten Vermögensverwaltung fremd ist (BFH- Urteil vom 10. Dezember 1998 III R 61/97 BStBl II 1999, 390 m. w. N.).
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Deshalb hat die Rechtsprechung gescheiterte Grundstückskaufverträge für das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze ausreichen lassen (BFH-Urteile in BFHE 191, 360, BStBl II 2001, 530, unter II.3.d, und vom 7. April 1992 VIII R 34/91, BFH/NV 1992, 797, unter 2.a.cc; Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2000 5 K 1398/97, Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst --DStRE-- 2000, 1306, rkr.).
  • BFH, 16.05.2002 - III R 9/98

    Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf von Eigentumswohnungen

    Dementsprechend lassen nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 10. Juli 2000 5 K 1398/97 (Deutsches Steuerrecht/Entscheidungsdienst 2000, 1306, 1309, Revision VIII R 38/00) auch gescheiterte, rückabgewickelte Grundstücksveräußerungen einen Rückschluss darauf zu, dass ein marktmäßiger Umschlag von Grundstücken und nicht die Fruchtziehung aus zu erhaltenden Vermögenswerten im Vordergrund steht.
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