Rechtsprechung
VG Kassel, 02.12.2010 - 5 K 1430/09 |
Verfahrensgang
- VG Kassel, 02.12.2010 - 5 K 1430/09
- VG Kassel, 02.12.2010 - 5 K 941/09
- VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12
- BVerwG, 23.09.2014 - 3 B 34.14
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 27.03.2014 - 8 A 1251/12
Zustandshaftung bei Zwangserbschaft des Fiskus
Auf die weitere Berufung des Klägers werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. Dezember 2010 - 5 K 1430/09.KS - sowie der Leistungsbescheid des Kreisausschusses des Beklagten vom 18. September 2009 - 34.2 - IfSG - Y... - und dessen Widerspruchbescheid vom 2. November 2009 - 34.2 - IfSG - Y... -aufgehoben.Nach Übertragung der Entscheidung auf die Berichterstatterin des Verwaltungsgerichts Kassel hat diese - mit Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung - beide Klagen mit Urteilen vom 2. Dezember 2010 - 5 K 941/09.KS und 5 K 1430/09.KS - abgewiesen.
unter Abänderung der angefochtenen Urteile des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. Dezember 2010 - 5 K 941/09.KS und 5 K 1430/09.KS - die Verfügung des Kreisausschusses des Landkreises Kassel vom 10. Juli 2009 - 34.2lfSG - Y.../Ne -, dessen Leistungsbescheid vom 18. September 2009 - 34.2lfSG - Y... - und dessen Widerspruchsbescheid vom 2. November 2009 aufzuheben.
Begründet sind beide Berufungen hingegen, soweit das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Verfügung vom 10. Juli 2009 auch bezüglich der darin enthaltenen Androhung und Anordnung der Ersatzvornahme und im Verfahren 5 K 1430/09.KS die Klage gegen den Leistungsbescheid vom 18. September 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids abgewiesen hat.
Soweit sich die Klage gegen die Verfügung vom 10. Juli 2009 auch gegen die darin enthaltene Androhung und Anordnung der Ersatzvornahme richtet und im Verfahren 5 K 1430/09.KS der Leistungsbescheid vom 18. September 2009 in Gestalt des Widerspruchsbescheids angefochten wird, hat das Verwaltungsgericht beide Klagen hingegen zu Unrecht abgewiesen.
Auf die weitere Berufung des Klägers ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. Dezember 2010 - 5 K 1430/09.KS - aufzuheben und der Klage durch Aufhebung des Leistungsbescheids vom 18. September 2009 und des Widerspruchbescheids vom 2. November 2009 stattzugeben.
- BVerwG, 23.09.2014 - 3 B 34.14
Durchführung von Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung und der Entmüllung eines …
Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2014 ist wirkungslos, soweit den Berufungen des Klägers gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Kassel vom 2. Dezember 2010 - 5 K 941/09.KS und 5 K 1430/09.KS - stattgegeben wurde.Das Verwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 2. Dezember 2010 die Klage gegen den Bescheid vom 10. Juli 2009 - 5 K 941/09.KS - sowie die weitere Klage gegen den Bescheid vom 18. September 2009 und den Widerspruchsbescheid vom 2. November 2009 - 5 K 1430/09.KS - abgewiesen.
Mit Urteil vom 27. März 2014 hat der Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts - 5 K 1430/09.KS - sowie die Bescheide vom 18. September und 2. November 2009 aufgehoben.