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   FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08   

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https://dejure.org/2010,28384
FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08 (https://dejure.org/2010,28384)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.11.2010 - 5 K 1482/08 (https://dejure.org/2010,28384)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. November 2010 - 5 K 1482/08 (https://dejure.org/2010,28384)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 Halbs 2 EStG 2002, § 12 Nr 1 EStG 2002
    Ansatz der verkehrsgünstigeren Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der Entfernungspauschale - kein Werbungskostenabzug für den Besuch der CeBIT

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugrundelegung von verkehrsgünstigeren Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Entfernungspauschale nur bei möglicher Zeitersparnis durch Nutzung und entsprechender Darlegung; Zugrundelegung der verkehrsgünstigeren Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Entfernungspauschale bei verkehrsgünstigerer weiterer Strecke - Berufliche Veranlassung des Besuches der CeBIT

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Berufliche Veranlassung des Besuches der CeBIT

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Entfernungspauschale bei verkehrsgünstigerer weiterer Strecke

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1966
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • FG Hamburg, 14.03.2002 - VI 147/00

    Werbungskostenabzug bei einem Lehrer für Arbeitsmittel u.a.

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
    Hinsichtlich der vom Kläger für die CeBIT geltend gemachten Kosten verweise er auf die Entscheidung des FG Hamburg mit Urteil vom 14. März 2002 (VI 147/00).

    Insoweit schließt sich der Senat den Ausführungen des FG Hamburg in dem Urteil vom 14. März 2002 an (VI 147/00, juris- Ausdruck).

  • BFH, 10.10.1975 - VI R 33/74

    Fahrkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Benutzung einer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
    Der BFH habe mit Urteil vom 10. Oktober 1975 (VI R 33/74) entschieden, dass eine Strecke dann verkehrsgünstiger sei, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsstätte - trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen - in der Regel schneller und pünktlicher erreiche.

    Die Ergänzung beruht nach den Materialien zum StÄndG 2001 auf dem Urteil des BFH vom 10. Oktober 1975 (VI R 33/74, BStBl II 1975, 852).

  • FG Düsseldorf, 18.07.2005 - 10 K 514/05

    Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; kürzeste Straßenverbindung;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
    Der Steuerpflichtige trägt aber die Feststellungslast für Tatsachen, die den Steueranspruch mindern (Urteil des FG Düsseldorf vom 18. Juli 2005, 10 K 514/05, EFG 2005, 1852).
  • BFH, 12.07.2006 - IV B 9/05

    NZB: Abschnittsbesteuerung - keine Bindung des FA an frühere Rechtsauffassung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
    Das Finanzamt ist an eine bei einer früheren Veranlagung zugrunde gelegte Rechtsauffassung nicht einmal dann gebunden, wenn der Steuerpflichtige im Vertrauen darauf disponiert hat (vgl. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2006, IV B 9/05, BFH/NV 2006, 2028 m. w. N.).
  • FG Nürnberg, 05.04.1977 - III 100/75
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
    Diese Belastungen treffen - wie auch der damit verbundene höhere Kraftstoffverbrauch und stärkere Verschleiß des Fahrzeugs - alle Verkehrsteilnehmer im Großstadtverkehr und müssen daher bei Anwendung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4 EStG außer Betracht bleiben (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 5. April 1977, III 100/75, DStR 1977, 575).
  • FG Hessen, 25.09.2006 - 1 K 1310/04

    Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte; Kürzeste Verbindung; Verkehrsgünstig;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
    Das FG Hessen hat schließlich unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 10. Oktober 1975 hervorgehoben (Urteil des FG Hessen vom 25. September 2006, 1 K 1310/04, juris-Ausdruck), dass eine andere als die kürzeste Straßenverbindung dann offensichtlich verkehrsgünstiger ist, wenn der Steuerpflichtige bei ihrer Benutzung das Fahrtziel trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreichen kann.
  • BFH, 28.04.1977 - IV R 98/73

    Zur Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Gelegenheitsgeschäften

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 5 K 1482/08
    Diese Belastungen treffen - wie auch der damit verbundene höhere Kraftstoffverbrauch und stärkere Verschleiß des Fahrzeugs - alle Verkehrsteilnehmer im Großstadtverkehr und müssen daher bei Anwendung des § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 4 EStG außer Betracht bleiben (vgl. Urteil des FG Nürnberg vom 5. April 1977, III 100/75, DStR 1977, 575).
  • BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2011, 1966 veröffentlicht.

    das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 15. November 2010  5 K 1482/08 und die Einspruchsentscheidung vom 12. März 2008 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2006 dahingehend abzuändern, dass bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 1.196,10 EUR sowie bei den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit weitere Werbungskosten in Höhe von 50, 88 EUR berücksichtigt werden.

  • FG Rheinland-Pfalz, 21.02.2013 - 4 K 1810/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere Umwegstrecke - Private Lerngemeinschaften als

    In der Rechtsprechung der Finanzgerichte war für den Vergleich der Alternativstrecken als Kriterium für die Annahme, dass eine längere Strecke verkehrsgünstiger sei, eine Zeitersparnis von mindestens 20 Minuten angenommen worden (vergl. Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 18. Juli 2005 10 K 514/05, EFG 2005, 1852; Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. November 2010 5 K 1482/08, EFG 2011, 1966).
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