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   FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07   

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FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07 (https://dejure.org/2007,16618)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2007 - 5 K 1484/07 (https://dejure.org/2007,16618)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2007 - 5 K 1484/07 (https://dejure.org/2007,16618)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die zusätzlich zu einer Bardividende von einer ausländischen Aktiengesellschaft gewährten Aktien an einer Tochtergesellschaft (sog. "Spin-Off-Dividende") als ein sonstiger einkommensteuerpflichtiger Bezug aus Aktien; Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus ...

  • Judicialis

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 2 Nr. 1; ; HGB § 255 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1
    Steuerpflicht von "Spin-Off-Dividenden"

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerpflicht von "Spin-Off-Dividenden"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 41
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02

    Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    Hierzu sei anzumerken, dass gegen dieses Urteil die Revision beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R 70/02 anhängig sei.

    Nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen u. a. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien sowie nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG besondere Entgelte und Vorteile, die neben den in § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468 - zu den Bonusaktien der Deutschen Telekom AG - Vorinstanz: Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 17. Juli 2002 - 4 K 4068/01 E - a.a.O.).

    Diese Argumentation lässt außer Acht, dass es - wie der BFH mit Urteil vom 7. Dezember 2004 besonders hervorgehoben hat - allein maßgeblich darauf ankommt, ob die Vorteilszuwendung nach dem Veranlassungsprinzip, d. h. bei wertender Beurteilung des die Vorteilszuwendung auslösenden Moments, als dem Gesellschaftsverhältnis im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG zugehörig anzusehen ist (BFH-Urteil vom 7. Dezember 2004 VIII R 70/02, a. a. O.).

    Die im Streitfall zu entscheidenden Rechtsfragen sind durch das Urteil des BFH vom 7. Dezember 2004 (VIII R 70/02, BStBl II 2005, 468) hinreichend geklärt.

  • BFH, 26.02.2002 - IX R 20/98

    Geschlossene Fonds - Eigenkapitalvermittlungsprovisionen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    Vorgänge im Zusammenhang mit der Anschaffung, die wirtschaftlich zu einer Minderung der Anschaffungskosten führten, stellten sich als Vorgänge auf der Vermögensebene und somit nicht als Vermögensmehrung dar, die als ein Entgelt für die Kapitalüberlassung im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG zu erfassen sei (BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 IX R 20/98).

    Entscheidend sei, dass die Preisminderung mit dem Anschaffungsgeschäft so verbunden sei, dass der Zufluss der Güter in Geld oder Geldeswert sich als Ermäßigung der Anschaffungskosten darstelle (BFH Urteil vom 26. Februar 2002, IX R 20/98).

    Demgemäß sind zwar Rückvergütungen des Einkaufspreises bei Abnahme einer bestimmten Mindestmenge eines Wirtschaftsgutes (BFH-Entscheidungen vom 7. November 1957 IV 33/56 U, BStBl III 1958, 65) ebenso von den Anschaffungskosten abzusetzen wie Provisionsnachlässe, die ein Gesellschafter im Zusammenhang mit seinem Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds erhält, wenn hierdurch keine über den Gesellschaftsbeitritt hinausreichenden Leistungen abgegolten werden sollen ( BFH-Urteile vom 26. Februar 2002 IX R 20/98, BStBl II 2002, 796 undvom 16. März 2004 IX R 46/03, BFH/NV 2004, 1100 m.w.N).

  • BFH, 02.03.1993 - VIII R 13/91

    Wird Käufer von Aktien die Rücknahme zum Einkaufspreis zuzüglich bestimmter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    Zu den besonderen Entgelten oder Vorteilen gehörten alle Vermögensmehrungen, die bei wirtschaftlicher Betrachtung ein Entgelt für die Kapitalüberlassung darstellten (BFH-Urteile vom 25. Juni 1974, BStBl II 1975, 735 und vom 2. März 1993, BStBl II 1993, 602).

    a) Dabei stellt die Regelung in § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG lediglich klar (dazu BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, BStBl II 1993, 602), dass unter die sonstigen - d. h. nicht als Gewinnanteil (Dividende) ausgekehrten - Bezüge im Sinne von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG alle Zuwendungen in Geld oder Geldeswert gemäß § 8 Abs. 1 EStG zu fassen sind, die dem Gesellschafter - entweder von der Kapitalgesellschaft selbst oder von einem Dritten - aufgrund seines Gesellschaftsverhältnisses (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2002 VIII R 41/01, BFH/NV 2003, 307) zufließen, soweit die Vorteilszuwendungen nicht als - von der Steuerbarkeit ausgeschlossene - Kapitalrückzahlung zu werten sind.

    Unerheblich ist hiernach insbesondere, ob die Bezüge zu Lasten des Gewinns oder zu Lasten der Vermögenssubstanz der Gesellschaft geleistet werden (so bereits Entscheidungen des RFH vom 16. April 1930 VI A 597/30, RStBl 1930, 364 und vom 26. Februar 1936 VI A 851/35, RStBl 1936, 754; Wassermeyer in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, Kommentar, § 20 Rdnr. C 28, m. w. N.); auch kommt es nicht darauf an, in welche zivilrechtliche Form die Vorteilsgewährung gekleidet ist (BFH-Urteil vom 2. März 1993 VIII R 13/91, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 08.06.2004 - 2 K 2223/02

    Beurteilung der Zuteilung von Palm-Aktien an Anteilseigner der 3com im Jahr 2000

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    b) Dieses Ergebnis bestätigt die Entscheidung des 2. Senats Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 (2 K 2223/02, EFG 2005, 1449 ).

    Diese als "Spin-Off" bezeichnete Zuteilung von Aktien behandelte der 2. Senat des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz als steuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen (Urteil des 2. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 8. Juni 2004 2 K 2223/02, EFG 2005, 1449 ).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-292/04

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINE STEUERGUTSCHRIFT NICHT NUR FÜR DIVIDENDEN EINER

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    e) Soweit der Bevollmächtigte der Kläger in der mündlichen Verhandlung angeregt hat, gemäß Art. 234 EGV beim EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen darüber einzuholen, ob der im Streitfall unterbliebenen Anrechnung US-amerikanischer Körperschaftsteuer Art. 56 Abs. 2 EGV - der im Rahmen der Bestimmungen dieses Kapitels Beschränkungen des freien Kapital- und Zahlungsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten und "dritten Ländern" verbietet - im Sinne des Urteils des EuGH vom 6. März 2007 ("Meilicke" C-292/04) entgegensteht, verkennt er, dass die Kläger in ihrem Schriftsatz vom 26. November 2001 selbst darauf hingewiesen haben, dass die im Streit befindlichen "Spin-Off" Vorgänge nach § 355 des amerikanischen Steuergesetzes und den Verwaltungsanweisungen IRS vom 4. August 1998 nicht steuerbar sind (Akte "Einsprüche", Bl.1 ff. ), weshalb auch keine Quellensteuer einbehalten worden ist.
  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    Im Gegensatz zu dem dem Beschluss des BVerfG vom 9. März 2004 in dem Verfahren 2 BvL 17/02 zugrunde liegenden § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b EStG (1997 und 1998) verletzt § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG nicht das verfassungsrechtliche Gebot tatsächlich gleicher Steuerbelastung durch gleichen Gesetzesvollzug mit der Folge, dass auch der § 20 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG selbst verfassungswidrig geworden wäre (vgl. Beschluss des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02, BStBl II 2005, 56 ff. ).
  • BFH, 22.08.2006 - I R 24/05

    Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei urlaubsbedingter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    Der BFH hat die gegen das Urteil des 2. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz gerichtete Revision der Kläger als unzulässig verworfen und auf die Revision des Beklagten das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz aufgehoben und die Klage, ohne dass sich der BFH mit der Frage befassen musste, ob "Spin-Off" Vorgänge zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führen, mangels einer Beschwer der Kläger durch den von ihnen angegriffenen Bescheid abgewiesen (BFH-Urteil vom 22. August 2006 I R 24/05, BFH/NV 2007, 63).
  • BFH, 19.07.1994 - VIII R 58/92

    Minderung der Anschaffungskosten einer wesentlichen Beteiligung durch

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    bb) Nichts anderes gilt (argumentum a maiore ad minorem), wenn darüber zu entscheiden ist, ob der einem Gesellschafter zugeflossene Vorteil der Erwerbssphäre oder der grundsätzlich (Ausnahmen: §§ 17, 23 EStG; § 21 des Umwandlungssteuergesetzes --UmwStG--) nicht steuerbaren Vermögensebene in Gestalt der (nachträglichen) Minderung von Anschaffungskosten angehört (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB; zur grundsätzlich einheitlichen Auslegung des Anschaffungskostenbegriffs für Gewinn- und Überschusseinkünfte vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1994 VIII R 52/98, BStBl II 1995, 362 a. E.; vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 ).
  • BFH, 14.02.2006 - VIII R 49/03

    Einnahmen aus Kapitalvermögen durch Bezug von Freiaktien, die mit dem Verzicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    d) Auch das vom Klägerbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung angeführte Urteil des BFH vom 14. Februar 2006 (VIII R 49/03, BStBl II 2006, 520) sowie seine Ausführungen zur Systematik der in § 20 Abs. 2 Nr. 2 ff. EStG geregelten einkommensteuerpflichtigen Fallgruppen, die im Wesentlichen Veräußerungsvorgänge besteuern, führen im Streitfall nicht dazu, dass die dem Kläger von der Ford Motor Company im Verhältnis zu seinen 1500 Ford Aktien beteiligungsproportional zugewendeten 393 Associates Aktien nicht als besonderer Vorteil im Sinne der § 20 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG zu behandeln sind.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2007 - 5 K 1484/07
    bb) Nichts anderes gilt (argumentum a maiore ad minorem), wenn darüber zu entscheiden ist, ob der einem Gesellschafter zugeflossene Vorteil der Erwerbssphäre oder der grundsätzlich (Ausnahmen: §§ 17, 23 EStG; § 21 des Umwandlungssteuergesetzes --UmwStG--) nicht steuerbaren Vermögensebene in Gestalt der (nachträglichen) Minderung von Anschaffungskosten angehört (vgl. § 255 Abs. 1 Satz 3 HGB; zur grundsätzlich einheitlichen Auslegung des Anschaffungskostenbegriffs für Gewinn- und Überschusseinkünfte vgl. BFH-Entscheidungen vom 19. Juli 1994 VIII R 52/98, BStBl II 1995, 362 a. E.; vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BStBl II 1990, 830 ).
  • BFH, 16.03.2004 - IX R 46/03

    Minderung der AK durch Provisionszahlungen

  • BFH, 14.10.2003 - IX R 60/02

    Fördermittel als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 15.05.1963 - I 69/62 U

    Objektiven Verhältnisse des Betriebes als Grenzen des Ermessens des Kaufmanns bei

  • BFH, 26.03.1991 - IX R 104/86

    Zuschüsse nach § 43 Abs. 3 Satz 2 StBauFG mindern stets die Herstellungskosten

  • BFH, 07.11.1957 - IV 33/56 U

    Bilanzierung von Jahresumsatzprämien bei kartellähnlichen Absprachen der

  • BFH, 26.11.1996 - VIII R 58/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gegenständen des Anlagevermögens eines

  • BFH, 13.07.1999 - VIII R 52/98

    Dauerschuldzinsen bei Abfindungsschuld gegenüber Kommanditisten-Erben

  • BFH, 26.03.1992 - IV R 74/90

    Schadensersatz von Steuerberater als steuerpflichtiger Ertrag

  • BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99

    Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags

  • BFH, 06.09.1990 - IV R 125/89

    Übersteigt eine vom Erblasser als Testamentsvollstreckerhonorar bezeichnete

  • FG Düsseldorf, 17.07.2002 - 2 K 4068/01

    Bonusaktien; Kapitaleinkünfte; sonstige Leistung; Anschaffungskostenminderung -

  • BFH, 14.10.2002 - VIII R 42/01

    GmbH-Geschäftsanteile: Schenkung vom Vater an die Kinder; Zurechnung der

  • BFH, 09.12.2002 - VIII R 41/01

    Gewerblicher Grundstückshandel; Bezugnahme auf anderes Urteil

  • BFH, 10.03.1992 - VIII R 66/89

    Vorfälligkeitsentschädigungen als Einnahmen aus Kapitalvermögen

  • BFH, 09.08.1996 - VI R 88/93

    Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

  • BFH, 13.07.2016 - VIII R 73/13

    Besteuerung eines ausländischen sog. "Spin-off" - Bindungswirkung der

    Der Einspruch und die Klage hiergegen blieben im ersten Rechtsgang ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2007  5 K 1484/07, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 41).
  • BFH, 20.10.2010 - I R 117/08

    Ertragsteuerliche Folgen eines ausländischen "Spin-off" für den inländischen

    Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg (Finanzgericht --FG-- Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2007  5 K 1484/07, abgedruckt in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2008, 41).
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