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FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 149/00 |
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FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. September 2005 - 5 K 149/00 (https://dejure.org/2005,16892)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einwand der Aufhebung vorläufiger Verlustfeststellungsbescheide einer ehemaligen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach Ablauf der Festsetzungsfristen; Änderung einer vorläufigen Steuerfestsetzung aufgrund nachträglich festgestellter Liebhaberei; Maßgeblicher ...
- Judicialis
AO 1977 § 165 Abs. 1 S. 1; ; AO 1977 § 169 Abs. 1 S. 1; ; AO 1977 § 171 Abs. 8; ; AO 1977 § 181 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 165 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 § 171 Abs. 8
Zeitpunkt der Beseitigung einer Ungewissheit nach § 171 Abs. 8 AO - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zeitpunkt der Beseitigung einer Ungewissheit nach § 171 Abs. 8 AO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 149/00
- BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07
Papierfundstellen
- EFG 2007, 977
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 13.05.1993 - II R 82/89
Grunderwerbsteuerpflicht bei Übernahme eines mit Fördermitteln errichteten …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 149/00
Voraussetzung hierfür ist die Kenntnis der wesentlichen Umstände, wegen deren Unkenntnis die Steuerfestsetzung vorläufig vorgenommen worden ist; das "Kennenmüssen" steht dabei der Kenntnis nicht gleich (vgl. z.B. BFH BStBI II 1993, 5; 2001, 9; BFH/NV 1993, 574; 1994, 148; 1996, 929; Frotscher in Schwarz, Kommentar zur AO, § 171 Rz 69; Ruban in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Kommentar zur AO/FGO, § 171 AO Rz 95;… Rüsken in Klein, AO Kommentar, 8. Auflage 2003, § 171 Rz 91). - BFH, 17.04.1996 - II R 4/94
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 29.09.2005 - 5 K 149/00
Zwar hat der Bekl. die Gewinnfeststellungsbescheide 1984 - 1991 "hinsichtlich der Verluste aus Land- und Forstwirtschaft, da eine Zuordnung zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften oder Liebhaberei bzw. Einkommensverwendung noch nicht möglich ist" gemäß § 165 Abs. 1 Satz 1 AO für vorläufig erklärt, so dass - unabhängig von etwaigen Mängeln der Vorläufigkeitsvermerke (z.B. Bundesfinanzhof - BFH, Bundessteuerblatt - BStBl- II 1993, 338; BFH, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen - BFH/NV 1996, 929) - zunächst die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 8 AO ausgelöst wurde, die Ablaufhemmung war aber schon vor Erlass des Aufhebungsbescheides vom 7. Mai 1999 beendet.
- BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07
Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der …
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 977 veröffentlicht.