Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 21.03.2017 - 5 K 1594/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 15 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 AGG, § 19 EStG 2002, EStG VZ 2008
Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Betriebs-Berater
Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- arbeitsrecht-hessen.de
Entschädigungen wegen Diskriminierung sind steuerfrei
- Techniker Krankenkasse
- ra.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerfreiheit einer Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (18)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
- REHADAT Informationssystem (Pressemitteilung)
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
- lto.de (Kurzinformation)
Steuer auf Entschädigung wegen Diskriminierung: Ersatz immaterieller Schäden kein Arbeitslohn
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist steuerfrei
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Diskriminierung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Behinderte Arbeitnehmerin benachteiligt? - Entschädigt der Arbeitgeber eine Mitarbeiterin für Diskriminierung, ist der Betrag steuerfrei
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Schadensersatz bei Mobbing - steuerfrei?
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung steuerfrei
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sind Schadensersatzzahlungen steuerpflichtiges Einkommen?
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Ordentliche Änderungskündigung - Kündigungsfrist beachten
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
AGG: Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Diskriminierung steuerfrei
- haerlein.de (Kurzinformation)
Arbeitnehmer, die einen Anspruch nach § 15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Für Mobbing steuerfrei entschädigt
- bblaw.com (Kurzinformation)
Steuerfreie Entschädigung nach dem AGG bereits bei strittiger Diskriminierung möglich
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Keine Einkommenssteuer auf Diskriminierungsentschädigung
- datev.de (Kurzinformation)
Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Mobbings, Diskriminierung oder sexueller Belästigung ist kein Arbeitslohn und damit steuerfrei
- antidiskriminierungsstelle.de (Kurzinformation)
Entschädigungszahlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Schadensersatz
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
Papierfundstellen
- BB 2017, 2048
- EFG 2017, 835
- NZA-RR 2018, 54
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 515/10
Entschädigung - Benachteiligung wegen Behinderung - krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.03.2017 - 5 K 1594/14
Nach der Rechtsprechung des BAG sei der Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtung, ein ordnungsgemäßes betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, allenfalls ein Indiz für die Vermutung, dass er sich nicht an seine gesetzliche Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern mit längeren Krankheitszeiten halte, begründe jedoch keine Vermutung für die Benachteiligung des Arbeitnehmers wegen einer Behinderung (Hinweis auf BAG-Urteil vom 28.04.2011 - 8 AZR 515/10). - BFH, 27.07.2013 - III B 15/13
Rüge der unzutreffenden Auslegung eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.03.2017 - 5 K 1594/14
b) Zwar kann allein aus dem Umstand, dass in dem Vergleich der Begriff "Entschädigung" verwendet wurde, nicht zwingend gefolgert werden, dass hierfür nur ein Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG als Rechtsgrundlage in Betracht kommt (vgl. BFH-Beschluss vom 27.07.2013 III B 15/13, BFH/NV 2014, 352). - BFH, 11.02.1981 - I R 13/77
Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.03.2017 - 5 K 1594/14
Für die steuerrechtliche Beurteilung von Verträgen ist an das Ergebnis der Auslegung anzuknüpfen, bei welcher nicht nur das formell Vereinbarte, sondern auch und vor allem das von den Vertragsbeteiligten wirklich Gewollte und tatsächlich Durchgeführte berücksichtigt wird (§ 41 AO; vgl. BFH-Urteil vom 11.02.1981 I R 13/77, BStBl II 1981, 475).
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.09.2023 - 4 Sa 900/22
Rechtsmissbrauch
(Urteil vom 21.03.2017, Finanzgericht Rheinland-Pfalz - 5 K 1594/14).