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   VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13.TR   

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VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13.TR (https://dejure.org/2013,14588)
VG Trier, Entscheidung vom 19.06.2013 - 5 K 162/13.TR (https://dejure.org/2013,14588)
VG Trier, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - 5 K 162/13.TR (https://dejure.org/2013,14588)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvr-online.com

    § 4 Abs. 1 WaffG, § 5 WaffG, § 6 WaffG, § 36 WaffG
    "Keine Waffenaufbewahrung unter der Matratze"

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 45 Abs 2 S 1 WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2a WaffG 2002, § 5 Abs 1 Nr 2b WaffG 2002
    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf zweier erteilter Waffenbesitzkarten und Entziehung eines Jagdscheines bei nicht ordnungsgemäßer Lagerung geladener Kurzwaffen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • lto.de (Kurzinformation)

    VG Trier zum Waffenrecht - Pistole unter Matratze keine korrekte Aufbewahrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geladene Pistole hat nichts unter der Matratze zu suchen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Verstoß gegen die Aufbewahrungsbestimmungen zulässig - Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze zeugt von waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 -, juris).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - und vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - und Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 16. September 2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7. November 2007 - 21 ZB 07.2711 -, alle veröffentlicht bei juris).

    Von daher besteht für die Kammer keine Veranlassung, daran zu zweifeln, dass sich der Kläger damals so verhalten hat, wie in den Verwaltungsakten vermerkt (vgl. zu einer derartigen Würdigung eines Tatsachenvortrags auch BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 27.11

    Zuverlässigkeit; Eignung; Regelüberprüfung; Dreijahreszeitraum; Unterschreitung;

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Mit den Bestimmungen der Kostenverordnung, die ihrerseits rechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. August 2012 - 6 C 27/11 -, juris), steht die vorliegend streitige Gebührenerhebung in Einklang.
  • VGH Bayern, 01.08.2012 - 21 ZB 12.1213

    Waffenrecht; keine Zulassungsgründe

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Von daher vermag das Gericht keine Anhaltspunkte dafür zu erkennen, dass besondere Umstände des Einzelfalls die Prognose begründen könnten, dass der Kläger trotz der bei der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten und zu beanstandenden Art der Aufbewahrung der in seinem Besitz befindlichen drei Kurzwaffen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitze, so dass es auf eventuelle weitere Verstöße gegen waffenrechtliche Bestimmungen ebenso wenig ankommt wie darauf, dass der Kläger seit ca. 45 Jahren als Jagdscheininhaber mit Waffen umgeht (vgl. hierzu auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. August 2012 - 21 ZB 12.1213 -, juris).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - und vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - und Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 16. September 2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7. November 2007 - 21 ZB 07.2711 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 21.12.2006 - 6 B 99.06

    Maßgeblicher Zeitpunkt bei der gerichtlichen Beurteilung einer gegen den Widerruf

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Maßgebend sind dabei die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - 6 B 99/06 -, juris), hier also im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides vom 23. April 2012, da kein Widerspruchsbescheid ergangen ist.
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2010 - 11 LA 389/09

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Erforderliche Zuverlässigkeit nach dem

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Dabei kann schon ein einmaliger Verstoß gegen die in § 36 Abs. 1 und 2 WaffG normierten Aufbewahrungspflichten die Feststellung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit rechtfertigen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 19. April 2010 - 11 LA 389/09 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 21 C 07.3232 -, juris).
  • OVG Saarland, 21.11.2007 - 1 B 405/07

    Annahme der Unzuverlässigkeit bei besonders sorglosem Umgang mit Waffen und

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Zwar normierte zum Beispiel die vor Inkrafttreten des jetzigen § 36 WaffG geltende Bestimmung des § 42 Abs. 1 WaffG 1976 keine gesetzliche Pflicht, Schusswaffen nur getrennt von Munition aufzubewahren; jedoch wurde seinerzeit ein Verstoß gegen § 42 Abs. 1 WaffG 1976 jedenfalls dann als Tatsache, die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigt, gewertet, wenn Waffen in der Wohnung in geladenem Zustand unverschlossen aufbewahrt wurden (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 21. November 2007 - 1 B 405/07 - mit weiteren Nachweisen, juris).
  • VG Ansbach, 11.07.2011 - AN 15 S 11.01195

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Aufbewahren erlaubnispflichtiger geladener

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Die vom Gesetz als besonders bedeutsam angesehene sichere Verwahrung von Schusswaffen und Munition soll indessen auch dazu dienen, unbefugt sich in der Wohnung eines Waffenbesitzers aufhaltenden Personen den Zugriff zu erschweren (VG Ansbach, Beschluss vom 11. Juli 2011 - AN 15 S 11.01195 -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 1 A 55.04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - und vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - und Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 16. September 2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7. November 2007 - 21 ZB 07.2711 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VG Trier, 19.06.2013 - 5 K 162/13
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. Januar 2008 - 6 B 4.08 - und vom 2. November 1994 - 1 B 215.93 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. August 2011 - 1 S 1391/11 - und Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 16. September 2008 - 21 ZB 08.655 - und vom 7. November 2007 - 21 ZB 07.2711 -, alle veröffentlicht bei juris).
  • VGH Bayern, 09.01.2008 - 21 C 07.3232

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen und

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

  • VG Berlin, 14.05.2004 - 1 A 55.04
  • VG Saarlouis, 27.06.2012 - 1 L 472/12

    Zumutbarkeit des Besuchs einer anderen Schule des gleichen Schultyps; pädagogisch

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Rechtsprechung
   VG Gera, 10.03.2014 - 5 K 162/13 Ge   

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VG Gera, 10.03.2014 - 5 K 162/13 Ge (https://dejure.org/2014,25887)
VG Gera, Entscheidung vom 10.03.2014 - 5 K 162/13 Ge (https://dejure.org/2014,25887)
VG Gera, Entscheidung vom 10. März 2014 - 5 K 162/13 Ge (https://dejure.org/2014,25887)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 27.01.2014 - 14 ZB 13.1552

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen

    Auszug aus VG Gera, 10.03.2014 - 5 K 162/13
    Denn neben den Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 und 3 ThürNatG, die erfüllt sein müssen, steht die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts im Ermessen der Vorkaufsberechtigten (vgl. zu § 39 Abs. 1 und 2 BayNatSchG: BayVGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 14 ZB 13.1552 - juris Rn. 8).
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