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   FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97 U   

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https://dejure.org/2000,11240
FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97 U (https://dejure.org/2000,11240)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.2000 - 5 K 1621/97 U (https://dejure.org/2000,11240)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 2000 - 5 K 1621/97 U (https://dejure.org/2000,11240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Berücksichtigung der Leistungskommission; Treuhänderische Vermögensverwaltung als Empfänger/Erbringer umsatzsteuerfreier Kreditvermittlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerpflicht; treuhänderische Vermögensverwaltung; Kreditvermittlung; Leistungskommission - Treuhänderische Vermögensverwaltung als

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Treuhänderische Vermögensverwaltung als Empfänger/Erbringer (umsatz)steuerfreier Kreditvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 29.01.1998 - V R 67/96

    Steuerpflicht für treuhänderische Geldanlage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97
    Zwar stimmt der Senat der Auffassung des beklagten Finanzamtes insoweit zu, als es sich bei der treuhänderischen Tätigkeit der Klägerin für die ausländischen Treugeber grundsätzlich - mangels Auftretens in fremdem Namen - nicht um steuerfreie Kreditvermittlungsleistungen i.S.v. § 4 Nr. 8a) UStG gehandelt hat, sondem letztlich um Leistungen auf dem Gebiet der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten, welche nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH (siehe Urteil V R 67/96 vom 29.1.1998, BStBl. II 1998, 413) steuerbar und steuerpflichtig waren.

    Der streitige Umsatzsteueränderungsbescheid 1995, der auf einer anderen Rechtsauffassung des Finanzamts entsprechend der früheren BFH-Rechtsprechung beruht (siehe Urteil V R 67/96 vom 29.1.1998, BStBl. II 1998, 413), war somit aufzuheben.

    Wegen der erheblichen Auswirkungen, welche die Übernahme der geänderten Rechtsprechung des BFH in seinen Urteilen V R 79, 80/98 vom 7.10.1899 (a.a.O.) auf Fälle wie den vorliegenden mit sich bringt und wegen der Abweichung zu der bisherigen Rechtsprechung des BFH zur treuhänderischen Vermögensverwaltung (Urteil V R 67/96 vom 29.1.1998, BStBl. II 1998, 413) war die Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen.

  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97
    Der BFH hatte bislang diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung nicht - über ihren Wortlaut hinausgehend - bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen entsprechend angewendet (Ablehnung der sog. Leistungskommission, vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388 , und vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193 ), wobei sich der BFH nach seinen Ausführungen entscheidend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift leiten ließ (vgl. Urteil des BFH vom 7.10.1999, a.a.O.).
  • BFH, 25.10.1990 - V R 20/85

    Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97
    Der BFH hatte bislang diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung nicht - über ihren Wortlaut hinausgehend - bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen entsprechend angewendet (Ablehnung der sog. Leistungskommission, vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388 , und vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193 ), wobei sich der BFH nach seinen Ausführungen entscheidend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift leiten ließ (vgl. Urteil des BFH vom 7.10.1999, a.a.O.).
  • FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 159/96
    Auszug aus FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97
    Das FA erließ daraufhin zunächst am 23.3.1995 einen - gesondert mit der Klage 5 K 159/96 U angefochtenen - Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungsbescheid für 1995, in dem es die steuerpflichtigen Umsätze der Klägerin entsprechend der von ihr aus der Treuhandtätigkeit erzielten Entgelte erhöhte.
  • BFH, 31.01.2002 - V R 40/00

    Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf -

    Die Klägerin machte daraufhin den Umsatzsteuerbescheid für 1994 zum Gegenstand der Klage 5 K 159/96 U und erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 Sprungklage (Az. des FG 5 K 1621/97 U).
  • BFH, 31.01.2002 - V R 41/00

    Besorgen einer sonstigen Leistung - Unternehmer - Leistungseinkauf -

    Die Klägerin machte daraufhin den Umsatzsteuerbescheid für 1994 zum Gegenstand der Klage 5 K 159/96 U und erhob gegen den Umsatzsteuerbescheid 1995 Sprungklage (Az. des FG 5 K 1621/97 U).
  • FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 159/96

    Umsatzsteuerpflicht bei treuhänderischer Tätigkeit für ausländische Anleger;

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