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   VG Frankfurt/Oder, 16.04.2014 - 5 K 164/11   

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https://dejure.org/2014,15860
VG Frankfurt/Oder, 16.04.2014 - 5 K 164/11 (https://dejure.org/2014,15860)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16.04.2014 - 5 K 164/11 (https://dejure.org/2014,15860)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 16. April 2014 - 5 K 164/11 (https://dejure.org/2014,15860)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 27.01.2010 - 7 K 1697/06

    Windkraftanlage

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.04.2014 - 5 K 164/11
    Deshalb lässt sich die Turbulenz nach dem Stand der Technik nur durch Abschätzungen und Rechenmodelle, die auf Erfahrungswerten beruhen, bestimmen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 27. Januar 2010, - 7 K 1697/06.KS -, juris).

    Im Übrigen muss es dem Bauwilligen möglich sein, die Standsicherheit einer benachbarten Anlage, auf welche seine Anlage einwirkt, nach dem Stand der Technik prognostisch nachzuweisen (vgl. VG Kassel, Urteil vom 27. Januar 2010, - 7 K 1697/06.KS -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - 7 B 949/03

    Welche Abstände müssen konkurrierende Windenergieanlagen in Windparks einhalten?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.04.2014 - 5 K 164/11
    der Frage, ab welchem Abstand die Verantwortung für die Standsicherheit bereits vorhandener Anlagen von dem Betreiber dieser Anlagen auf den Betreiber hinzukommender Anlagen übergeht (vgl. Oberverwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 09. Juli 2003, -7 B 949/03 -, juris) wird in der Genehmigungspraxis die Schlussfolgerung gezogen, dass bei einem Abstand zwischen 3 und 5 Rotordurchmessern der jeweiligen Antragsteller, d.h. vorliegend die Beigeladene, der hinzukommenden Anlagen mittels eines Gutachtens nachweisen muss, dass die Standsicherheit - insbesondere auch bereits vorhandener Anlagen - nicht beeinträchtigt wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99

    Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.04.2014 - 5 K 164/11
    Dieses Spannungsverhältnis zwischen den Pflichten der Bauherrn bestehender baulicher Anlagen einerseits und hinzutretender baulicher Anlagen andererseits gilt auch und gerade in der vorliegenden Konstellation, in der sich mehrere Betreiber von Windenergieanlagen in einem Windpark ansiedeln, der einer unbestimmten Vielzahl solcher Anlagen offen steht (OVG Münster, NVwZ 2000, 1064).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 11 S 74.08

    Zulässigkeit der Rechtsmittel eines u.U. zu Unrecht Beigeladenen und eines

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 16.04.2014 - 5 K 164/11
    Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hatte letztlich keinen Erfolg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. November 2008, - 11 S 74.08 -).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.08.2016 - 5 K 62/15

    Gegenstandswert eines Verfahrens betreffend Windkraftanlagen, deren

    Ein Wertansatz von 100.000,00 EUR je Anlage sei dabei maßvoll, was insbesondere auch durch den Beschluss der erkennenden Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 21. Mai 2014 zum Az. 5 K 164/11 gestützt werde.

    Anders als im von der Klägerin angeführten Verfahren der Kammer zum Az. 5 K 164/11 führt die Klägerin im hiesigen Verfahren erstmals im Zuge der Kostenfestsetzung eine konkrete angebliche Verringerung der Standsicherheit ein.

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