Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absetzbarkeit von Bewirtungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit; Bestimmung des Begriffs der Werbungskosten im Einkommensteuerrecht; Kriterien für eine berufliche oder private Veranlassung von Aufwendungen für eine Feier
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vom Abteilungs- bzw. Bereichsleiter getragene Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vom Abteilungs- bzw. Bereichsleiter getragene Bewirtungskosten für die Jahresabschlussfeier
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Bewirtungskosten eines Bereichsleiters für Jahresabschlussfeier seiner Abteilung steuerlich abzugsfähig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Weihnachtsfeier des Abteilungsleiters
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Jahresabschlussfeier der Abteilung Rechnungswesen und Controlling: Bewirtungsaufwendungen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Nachträgliche Angaben zu Kosten für Mitarbeiterfeier
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Kosten für Jahresabschlussfeier steuerlich abzugsfähig
Besprechungen u.ä. (2)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Werbungskosten
- Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit
- Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 19.06.2008 - VI R 33/07
Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
Auf den Hinweis des Gerichts, dass der BFH mit Urteilen vom 10. Juli 2008 (…VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831) und vom 19. Juni 2008 (VI R 7/07 und VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922) entschieden habe, dass die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht eingreife, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trage, äußerte sich der Beklagte wie folgt:.Ein weiteres Indiz für die berufliche Veranlassung sieht der Senat darin, dass der Kläger - zumindest ab 01. Juni 2006 - auch variable Bezüge erzielt hat (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922).
Ob eine Bewirtung ausdrücklich als Belohnung für diejenigen Mitarbeiter in Aussicht gestellt wird, die sich nachweisbar durch besondere Leistungen ausgezeichnet haben, ist dabei nicht entscheidend (BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 VI R 33/07 a.a.O.).
- BFH, 10.07.2008 - VI R 26/07
Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers als Werbungskosten - Anwendung des § 4 …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
Auf den Hinweis des Gerichts, dass der BFH mit Urteilen vom 10. Juli 2008 (VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831) und vom 19. Juni 2008 (…VI R 7/07 und VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922) entschieden habe, dass die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht eingreife, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trage, äußerte sich der Beklagte wie folgt:.Eine berufliche Veranlassung ist gegeben, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Beruf zusammenhängen und subjektiv zu dessen Förderung erbracht werden (z.B. BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831 m.w.N.).
Die geltend gemachten Bewirtungskosten sind daher in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften des Klägers aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, da - was inzwischen unstreitig ist - die Abzugsbeschränkung des § 9 Abs. 5 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG nicht greift, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt (BFH-Urteil vom 10. Juli 2008 VI R 26/07 a.a.O.).
- BFH, 19.09.2005 - VII R 52/03
Unzulässiger Binnenverkehr: Trennung von Sattelzugmaschine und Auflieger
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
Zur Erläuterung führte der Kläger aus (Bl. 7 der ESt-Akte), er habe - entgegen der Einigung mit dem Beklagten im Vorjahr - auf Grund neuer Urteile des BFH (vom 11. Januar 2007 VII R 52/03 und vom 1. Februar 2007 VI R 25/03) die Kosten der Veranstaltung komplett für alle Mitarbeiter seiner Abteilung geltend gemacht, zumal es sich nicht um ein "persönliches" Ereignis handle. - BFH, 01.02.2007 - VI R 25/03
Bewirtungsaufwendungen können bei variablem Gehalt Werbungskosten sein
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
Zur Erläuterung führte der Kläger aus (Bl. 7 der ESt-Akte), er habe - entgegen der Einigung mit dem Beklagten im Vorjahr - auf Grund neuer Urteile des BFH (vom 11. Januar 2007 VII R 52/03 und vom 1. Februar 2007 VI R 25/03) die Kosten der Veranstaltung komplett für alle Mitarbeiter seiner Abteilung geltend gemacht, zumal es sich nicht um ein "persönliches" Ereignis handle. - BFH, 19.06.2008 - VI R 7/07
Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Angestellten mit variablen Bezügen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 5 K 1666/08
Auf den Hinweis des Gerichts, dass der BFH mit Urteilen vom 10. Juli 2008 (…VI R 26/07, BFH/NV 2008, 1831) und vom 19. Juni 2008 (VI R 7/07 und VI R 33/07, BFH/NV 2008, 1922) entschieden habe, dass die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG nicht eingreife, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trage, äußerte sich der Beklagte wie folgt:.
- FG Hamburg, 24.06.2009 - 5 K 217/08
Anerkennung von Bewirtungskosten und Druckkosten als Werbungskosten zu Einkünften …
Den nach Nr. 2 Sätze 2 und 3 erforderlichen Nachweisanforderungen (…vgl. BFH VI R 33/07 a.a.O. Rd. 17, a. A. wohl FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.02.2009 - 5 K 1666/08 - [...], unter Hinweis auf BFH VI R 26/07 a.a.O.) hat der Kl genügt.