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   FG Nürnberg, 09.05.2018 - 5 K 167/17   

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https://dejure.org/2018,18329
FG Nürnberg, 09.05.2018 - 5 K 167/17 (https://dejure.org/2018,18329)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 09.05.2018 - 5 K 167/17 (https://dejure.org/2018,18329)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 5 K 167/17 (https://dejure.org/2018,18329)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Einkommensteuer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkommensteuer 2014

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 4 S. 8
    Voraussetzungen für das Bestehen einer ersten Tätigkeitsstätte gem. § 9 Abs. 4 S. 8 EStG ; Einkommenswteuerliche Einordnung eines in Vollzeit absolvierten Fortbildungslehrgang am Ort der Bildungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Reisekostenrecht | Bildungseinrichtung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als erste Tätigkeitsstätte

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Bildungseinrichtung außerhalb eines Arbeitsverhältnisses als erste Tätigkeitsstätte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Werbungskosten: Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte bei einem auf mehr als drei Monate angelegten, in Vollzeit außerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolvierten Fortbildungslehrgang

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1262
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Münster, 24.01.2018 - 7 K 1007/17

    Kein Werbungskostenabzug bei Auslandsstudium ohne eigenen inländischen Hausstand

    Auszug aus FG Nürnberg, 09.05.2018 - 5 K 167/17
    Aus diesen Gründen hat das FG Münster eine Mindestdauer verneint, weil ein eigenständiger Begriff der ersten Tätigkeitsstätte vorliege und die Regelungen für Arbeitnehmer nicht zur Anwendung kämen (Urteil vom 24.01.2018 7 K 1007/17 E, F, juris).

    cc) Selbst wenn man, anders als das FG Münster (Urteil vom 24.01.2018 - 7 K 1007/17 E, F -, juris) die Regelungen für Arbeitnehmer (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG) zugrunde legt, wofür beispielsweise die Begründung der Ergänzung von § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BT-Drucks. 18/1529) spricht, ist auch nach den Maßstäben für Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte des Klägers in A-Stadt anzunehmen.

  • BFH, 01.03.2017 - VI B 74/16

    Doppelte Haushaltsführung - kein eigener Hausstand im Haushalt der Eltern

    Auszug aus FG Nürnberg, 09.05.2018 - 5 K 167/17
    Bereits nach der Rechtsprechung zur bis 2013 geltenden Rechtslage, bei der die finanzielle Beteiligung keine Tatbestandsvoraussetzung des eigenen Hausstands darstellte, war geklärt, dass nicht verheiratete junge Arbeitnehmer, die nach Beendigung der Ausbildung im elterlichen Haushalt ihr Zimmer - wenn auch gegen Kostenbeteiligung - bewohnen, dort keinen eigenen Hausstand unterhalten (BFH Beschluss vom 01.03.2017 VI B 74/16, BFH/NV 2017, 903).
  • BFH, 14.05.2020 - VI R 24/18

    Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 09.05.2018 - 5 K 167/17 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1262 veröffentlichten Gründen in diesem Punkt teilweise statt.

    Er beantragt, das Urteil des FG Nürnberg vom 09.05.2018 - 5 K 167/17 aufzuheben und den Einkommensteuerbescheid für 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 02.01.2017 dahingehend zu ändern, dass weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Schweißtechnikerlehrgang in Höhe von 4.462,70 EUR als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit anerkannt werden.

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