Rechtsprechung
VG Trier, 20.08.2014 - 5 K 1858/13.TR |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Mindestabschussplan rechtswidrig
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 31 Abs 1 JagdG RP, § 31 Abs 5 JagdG RP, § 154 Abs 1 VwGO
Mindestabschussplan für Rotwild
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswidrigkeit eines Mindestabschussplans für Rotwild
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Mindestabschussplan rechtswidrig
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Mindestabschussplan rechtswidrig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mindestabschussplan zur Reduzierung von Wildschäden rechtswidrig - Abschussfestsetzung muss auf ausreichender Tatsachengrundlage beruhen und Abschusshöhe in nachvollziehbarem Rahmen darlegen
Verfahrensgang
- VG Trier, 20.08.2014 - 5 K 1858/13.TR
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2015 - 8 A 10875/14
- BVerwG, 11.04.2016 - 3 B 29.15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.1972 - 1 A 22/71
Auszug aus VG Trier, 20.08.2014 - 5 K 1858/13
Dass der aktuelle Umfang des Wildbestands im jeweiligen Jagdrevier einer exakten Feststellung (wie etwa bei Tieren mit sehr großem Bewegungsradius) möglicherweise nur schwer zugänglich ist, entbindet die untere Jagdbehörde nicht von ihrer Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt auch insofern - insbesondere bei Zweifeln an dem vom Jagdausübungsberechtigten angegebenen Wildbestand - angemessen zu ermitteln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. August 2014 - 16 A 805/13 - mit weiteren Nachweisen, OVG Rheinland-Pfalz, Urteils vom 24. Februar 1972 - 1 A 22/71 -, ESOVGRP [nur Leitsatz]).Die Entscheidung über die Zulassung der Berufung ergeht auf der Grundlage der §§ 124a Abs. 1, 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, denn die Rechtssache hat zur Überzeugung der Kammer ungeachtet des Urteils des OVG Rheinland-Pfalz vom 24. Februar 1972 - 1 A 22/71 - insoweit grundsätzliche Bedeutung, inwieweit nach Inkrafttreten des Landesjagdgesetzes und der Bildung von Hegegemeinschaften die Festsetzung von Mindestabschussplänen in Bezug auf einzelne Jagdbezirke die vorherige Erfassung des tatsächlichen Tierbestandes in den einzelnen Jagdbezirken erfordert.
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.08.1997 - 8 A 10391/96
Abschußregelung; Jagdbehörde; Jagdausübungsberechtigung; Verbißschäden
Auszug aus VG Trier, 20.08.2014 - 5 K 1858/13
Vorliegend sind diese Voraussetzungen erfüllt, nachdem zwischenzeitlich ein gleichlautender Bescheid für das laufende Jagdjahr ergangen ist, den der Kläger angefochten hat (vgl. insoweit auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 1997 - 8 A 10391/96.OVG -, ESOVGRP).Dabei kann dahinstehen, ob dem Beklagten bei der Abwägung der in § 31 Abs. 1 Satz 1 und 2 LJG genannten Belange eine Einschätzungsprärogative zusteht, die der gerichtlichen Nachprüfung entzogen ist, oder ob ihm lediglich bei der Festlegung der genauen Abschusszahl eine gewisse Bandbreite an Entscheidungsmöglichkeiten eingeräumt ist mit der Folge, dass insofern nur geprüft wird, ob sich die Höhe des festgesetzten Abschusses noch in einem vertretbaren Zahlenrahmen hält (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 1997, a.a.O.), denn in jedem Fall muss sich aus der Abschussfestsetzung ergeben, dass ihr die beschriebene Abwägung vorangegangen ist, die ihrerseits auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage beruht, und dass sich die Abschusshöhe in einem nachvollziehbaren Zahlenrahmen bewegt, der sich maßgeblich am aktuellen Wildbestand im konkreten Jagdbezirk orientiert (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 29. Dezember 2011 - 2 L 1115/11.KO -).
- BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81
Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im …
Auszug aus VG Trier, 20.08.2014 - 5 K 1858/13
Dabei kommt es allerdings nicht auf einen eventuellen Anhörungsmangel an, denn die Heilung eines Anhörungsmangels tritt regelmäßig durch Erlass einer Nichtabhilfeentscheidung bzw. eines Widerspruchsbescheids ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 1982 - 1 C 22/81 -). - BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98
Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum; …
Auszug aus VG Trier, 20.08.2014 - 5 K 1858/13
Nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist eine Fortsetzungsfeststellungsklage zulässig, wenn - erstens - die ursprüngliche Anfechtungsklage zulässig war, - zweitens - nach Auffassung des Klägers nach Rechtshängigkeit ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, - drittens - ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und - viertens - ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 C 4/98 -, BVerwGE 109, S. 74). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2014 - 16 A 805/13
Rechtmäßigkeit des von einer unteren Jagdbehörde festgesetzten Abschussplans für …
Auszug aus VG Trier, 20.08.2014 - 5 K 1858/13
Dass der aktuelle Umfang des Wildbestands im jeweiligen Jagdrevier einer exakten Feststellung (wie etwa bei Tieren mit sehr großem Bewegungsradius) möglicherweise nur schwer zugänglich ist, entbindet die untere Jagdbehörde nicht von ihrer Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt auch insofern - insbesondere bei Zweifeln an dem vom Jagdausübungsberechtigten angegebenen Wildbestand - angemessen zu ermitteln (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 1. August 2014 - 16 A 805/13 - mit weiteren Nachweisen, OVG Rheinland-Pfalz, Urteils vom 24. Februar 1972 - 1 A 22/71 -, ESOVGRP [nur Leitsatz]).