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   FG Brandenburg, 20.03.2002 - 5 K 1891/99 I   

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https://dejure.org/2002,16660
FG Brandenburg, 20.03.2002 - 5 K 1891/99 I (https://dejure.org/2002,16660)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2002 - 5 K 1891/99 I (https://dejure.org/2002,16660)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2002 - 5 K 1891/99 I (https://dejure.org/2002,16660)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zugehörigkeit der Betreiber von Windkrafträdern zum verarbeitenden Gewerbe oder zur Energieversorgung; Ausschluss von einer Investitionszulage; Anspruch auf Investitionszulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zugehörigkeit der Betreiber von Windkrafträdern zum verarbeitenden Gewerbe oder zur Energieversorgung; Investitionszulage 1996 und 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Zugehörigkeit der Betreiber von Windkrafträdern zum verarbeitenden Gewerbe oder zur Energieversorgung - Investitionszulage 1996 und 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1113
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 20.09.1999 - III R 33/97

    Investitionszulage bei Mischbetrieben

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.03.2002 - 5 K 1891/99
    Die Klassifikation der Wirtschaftszweige eignet sich ebenso wie die Vorgängerin, die Systematik der Wirtschaftszweige 1979, im besonderen Maße zur Auslegung u. a. des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes, weil in ihr die Verkehrsauffassung der Wirtschaft zum Ausdruck kommt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. Urteile vom 20.09.1999, III R 33/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2000, 208 und vom 19.10.2000, III R 100/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 487 mit weiteren Nachweisen, der der Senat folgt).
  • BFH, 19.10.2000 - III R 100/96

    Widerruf des Verzichts auf mündliche Verhandlung; Abgrenzung nicht

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.03.2002 - 5 K 1891/99
    Die Klassifikation der Wirtschaftszweige eignet sich ebenso wie die Vorgängerin, die Systematik der Wirtschaftszweige 1979, im besonderen Maße zur Auslegung u. a. des Begriffs des verarbeitenden Gewerbes, weil in ihr die Verkehrsauffassung der Wirtschaft zum Ausdruck kommt (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. Urteile vom 20.09.1999, III R 33/97, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 2000, 208 und vom 19.10.2000, III R 100/96, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2001, 487 mit weiteren Nachweisen, der der Senat folgt).
  • FG Brandenburg, 18.12.1996 - 3 K 1223/95

    Investitionszulage für eine Windkraftanlage ; Umwandlung von Windenergie als

    Auszug aus FG Brandenburg, 20.03.2002 - 5 K 1891/99
    Es kann vorliegend dahinstehen, ob die Klägerin als Elektrizitätsversorgungsunternehmen i.S.d. § 3 Satz 3 InvZulG i.V.m. Abschnitt E, Unterabschnitt A Nr. 40.10.4 (Elektrizitätserzeugung aus Windkraft und sonstigen Energiequellen mit Fremdbezug zur Verteilung) der vorgenannten Klassifikation anzusehen ist (so noch Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 18.12.1996, 3 K 1223/95 I, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 699).
  • BFH, 20.02.2003 - III R 29/01

    Investitionszulage für Windenergieanlage

    a) Zur Elektrizitätsversorgung i.S. des § 3 Satz 3 InvZulG 1996 gehören alle Institutionen, deren wirtschaftliche Tätigkeit überwiegend darin besteht, Elektrizität zu erzeugen oder zu gewinnen und/oder zu verteilen, mit der Folge, dass auch die Unternehmen der Versorgung zuzurechnen sind, die --wie das der Klägerin-- nur Elektrizität erzeugen (s. Urteil des FG Brandenburg in EFG 1997, 699; offen gelassen in der Entscheidung vom 20. März 2002 5 K 1891/99 I, EFG 2002, 1113).
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