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   VG Stuttgart, 17.05.2001 - 5 K 1912/01   

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https://dejure.org/2001,13335
VG Stuttgart, 17.05.2001 - 5 K 1912/01 (https://dejure.org/2001,13335)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17.05.2001 - 5 K 1912/01 (https://dejure.org/2001,13335)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 5 K 1912/01 (https://dejure.org/2001,13335)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Entscheidung zum Projekt "Rote Karte für Gewalttäter im häuslichen Bereich"

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 43
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Zwar werden teilweise in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 17.5.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43) im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. BVerfG, NJW 1998, 669, 670) Zweifel daran angemeldet, ob die polizeiliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage für eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot ausreicht und damit dem Parlamentsvorbehalt genügt.
  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Dem schließt sich die Kammer für den hier vorliegenden Fall an, auch wenn aus ihrer Sicht eine spezialgesetzliche Regelung etwa mit Blick auf die Frage der materiellen Voraussetzungen für ihren Erlass, der Bestimmung einer möglichen zeitlichen Höchstfrist derartiger Maßnahmen (wie etwa in § 27a Abs. 2 Satz 3 PolG erfolgt) oder der ausdrücklichen Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für den Erlass der Meldeauflage durchaus wünschenswert wäre oder bei einer weiteren Verfestigung der Meldeauflage als polizeiliche Standardmaßnahme gar geboten sein könnte (vgl. zu dem früher ebenfalls auf §§ 1, 3 PolG gestützten Platzverweis etwa VG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, juris, oder zu der so gen. offenen Observation u.a. Urteil der Kammer vom 14.02.2013 - 4 K 1115/12 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 09.02.2004 - 9 K 188/04

    Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt

    Dies dürfte auch für den Erlass solcher Verbote im Falle von Gewalt im häuslichen Bereich gelten (VG Karlsruhe, Beschluss v. 02.02.2001 - 12 K 205/01 -, zitiert nach juris; Ruder, Platz- bzw. Hausverweis, Betretungs- und Rückkehrverbot für gewalttätige Ehepartner?, VBlBW 2002, 11 ff., 14; unter Zurückstellung von Bedenken im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche speziellere Ermächtigungsgrundlage letztlich im Eilverfahren ebenso VG Stuttgart, Beschluss vom 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -).

    Dabei ist in die Abwägung u. a. etwa einzustellen, ob, wie oft, mit welchem zeitlichen Abstand und aus welchen Anlässen es in der Vergangenheit bereits zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, welche Intensität die Gewalttätigkeiten hatten, ob die geschädigte Person mit dem Erlass eines entsprechenden Verbots einverstanden ist bzw. ein solches Verbot gar selbst beantragt hat und ob der Täter ernstzunehmende Drohungen gegen das Opfer ausgesprochen hat (VG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -).

  • VG Sigmaringen, 05.09.2002 - 2 K 1733/02

    Gewalt in der Ehe - Betretungsverbot für die Ehewohnung

    Dies dürfte auch für den Erlass solcher Verbote im Falle von Gewalt im häuslichen Bereich gelten (VG Karlsruhe, Beschluss v. 02.02.2001 - 12 K 205/01 -, zitiert nach juris; Ruder, Platz- bzw. Hausverweis, Betretungs- und Rückkehrverbot für gewalttätige Ehepartner?, VBlBW 2002, 11 ff., 14; unter Zurückstellung von Bedenken im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche speziellere Ermächtigungsgrundlage letztlich im Eilverfahren ebenso VG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -).

    Dabei ist in die Abwägung u. a. etwa einzustellen, ob, wie oft, mit welchem zeitlichen Abstand und aus welchen Anlässen es in der Vergangenheit bereits zu Gewalttätigkeiten gekommen ist, welche Intensität die Gewalttätigkeiten hatten, ob der/die Geschädigte mit dem Erlass eines entsprechenden Verbots einverstanden ist bzw. ein solches Verbot gar selbst beantragt hat und ob der Täter ernstzunehmende Drohungen gegen das Opfer ausgesprochen hat (VG Stuttgart, Beschluss v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -).

  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich

    Die Kammer hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anlässlich einer Wohnungsverweisung mit dreiwöchigem Aufenthaltsverbot im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96 u. a. -, NJW 1998, 669, 670) wegen der Grundrechtsbetroffenheit einer solchen Maßnahme (Art. 6, 11 und 13 GG) Zweifel daran geäußert, ob ein solches Aufenthaltsverbot überhaupt auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. Beschl. v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43).
  • VG Gelsenkirchen, 29.01.2002 - 17 L 117/02

    Wohnungsverweisung; Rückkehrverbot; Gewalt; unaufschiebbare Maßnahme; Polizei;

    Ob darüber hinaus gestützt auf eine materiell-polizeirechtliche Ermächtigung über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinaus auch weitere Zwecke verfolgt werden können, etwa den Täter zum Nachdenken zu bewegen, vgl. dies verneinend: VG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43, mag hier dahin stehen.
  • VG Gelsenkirchen, 28.02.2002 - 17 L 364/02

    Häuslicher Gewalt in einer Haushaltsgemeinschaft ; Rechtmäßigkeit einer

    Ob darüber hinaus gestützt auf eine materiell-polizeirechtliche Ermächtigung über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinaus auch weitere Zwecke verfolgt werden können, etwa den Täter zum Nachdenken zu bewegen, vgl. dies verneinend: VG Stuttgart, Beschluss vom 17. Mai 2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43, mag hier dahin stehen.
  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2007 - 5 L 42/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Vollziehungsaussetzung nach Widerspruch gegen

    Soweit die Vorgängersatzung vom 13. Juni 1997 zwar den Zeitpunkt des Bescheiderlasses erfasste, erwies sich jedoch diese nach Entscheidungen der erkennenden Kammer, auf die hier zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden soll, wegen Aufnahme einer unzulässigen Tiefenbegrenzung und des vom Satzungsgeber vorgesehenen Pauschalbetrages für die Anschlusskostenerstattung als nichtig (vgl. zum Beispiel Urteil vom 02. Juni 2006 - 5 K 1912/01 -).
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2185/06
    Die Kammer hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anlässlich einer Wohnungsverweisung mit dreiwöchigem Aufenthaltsverbot im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96 u. a. -, NJW 1998, 669, 670) wegen der Grundrechtsbetroffenheit einer solchen Maßnahme ( Art. 6, 11 und 13 GG ) Zweifel daran geäußert, ob ein solches Aufenthaltsverbot überhaupt auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. Beschl. v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43).
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