Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 14.08.1997 - 5 K 1942/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- SG Dortmund, 23.02.2007 - S 47 SO 244/06
Sozialhilfe
Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe, Urteil vom 14. August 1997 - 5 K 1942/96 -, juris.
Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 28.07.1997 - 5 K 1942/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Geschäftsführers einer GmbH bei Verstößen gegen seine Verpflichtung zur Einbehaltung, Anmeldung und Abführung von Lohnsteuer; Strenge Anforderungen bei der Verpflichtung zur Entrichtung von Abzugssteuern; Rechtzeitige Leistung durch Aushändigung eines Schecks ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 26.07.1988 - VII R 83/87
Zum Umfang der Geschäftsführerhaftung für Lohnsteuer und Säumniszuschläge
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 11.12.1990 - VII R 85/88
Der Geschäftsführer einer GmbH haftet auch dann, wenn nach dem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.10.1965 - II ZR 120/63
Zahlung mit vordatiertem Scheck
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 06.05.1997 - XI ZR 135/96
Einlösung eines Schecks
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 23.03.1993 - VII R 38/92
- Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist für den Haftungsanspruch nach Aufhebung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 20.04.1982 - VII R 96/79
Zur Haftung eines Geschäftsführers für nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.05.1988 - VII R 90/85
Haftung des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 17.02.1989 - III R 35/85
1. Zum Begriff der Zuwiderhandlung gegen die Kontensperre (§ 72 AO 1977) und zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 19.03.1999 - VII B 158/98
GmbH-Geschäftsführer; LSt-Haftung; Scheckhingabe
Auch Kausalitätsfragen stellen sich insofern allenfalls bei nicht fristgerechter Zahlung mit gedecktem Scheck und späterer Nichteinlösung des Zahlungsmittels (vgl. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 28. Juli 1997 5 K 1942/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1338, inzwischen rechtskräftig), hier also hinsichtlich der rückständigen Lohnsteuern März 1995.