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   FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10   

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https://dejure.org/2012,43687
FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10 (https://dejure.org/2012,43687)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2012 - 5 K 2017/10 (https://dejure.org/2012,43687)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2012 - 5 K 2017/10 (https://dejure.org/2012,43687)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug von Mietzahlungen für die Monate der einzubehaltenden Kündigungsfrist als außergewöhnliche Belastung i.R.d. Kündigung der Mietwohnung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Haushaltsersparnis und der Berücksichtigung von Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen im Krankheitsfall, § 33 Abs. 1 EStG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33 Abs. 1
    Mietzahlungen für Mietwohnung bei krankheitsbedingten Umzug in ein Pflegeheim für die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mietzahlungen für Mietwohnung bei krankheitsbedingten Umzug in ein Pflegeheim für die Dauer der einzuhaltenden Kündigungsfrist als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bei Kündigung der Mietwohnung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim können die Mietzahlungen für die Monate der einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nicht mehr benötigte Mietwohnung als außergewöhnliche Belastung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kosten für leerstehende Wohnung wegen Unterbringung in Pflegeheim stellen keine außergewöhnliche Belastung dar

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mietzahlungen bei Unterbringung in einem Pflegeheim

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Bei Kündigung der Mietwohnung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim kann die Miete für die Monate der einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Miete für Wohnung nach Umzug ins Pflegeheim als außergewöhnliche Belastung absetzbar

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Mietzahlungen trotz Heimunterbringung - außergewöhnliche Belastungen?

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bei Kündigung der Mietwohnung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim können die Mietzahlungen für die Monate der einzuhaltenden Kündigungsfrist nicht als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 15.04.2010 - VI R 51/09

    Heimkosten des nicht pflegebedürftigen Ehegatten keine außergewöhnlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Die üblichen Aufwendungen der Lebensführung, die in Höhe des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag abgegolten sind, sind aus dem Anwendungsbereich des § 33 EStG ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 VI R 51/09, BStBl II 2010, 794).

    Werden Kosten einer Heimunterbringung dem Grund nach als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) berücksichtigt, sind sie allerdings nur insoweit gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, als sie die zumutbare Belastung (§ 33 Abs. 3 EStG) sowie die sog. Haushaltsersparnis übersteigen (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 VI R 51/09, BStBl II 2010, 794).

    Auch in einem solchen Fall entstehen durch die dann zu große Wohnung bedingte Fixkosten, die den Abzug einer Haushaltsersparnis von den als außergewöhnliche Belastung anzuerkennenden Kosten einer Pflegeheimunterbringung als nicht gerechtfertigt erscheinen lassen (vgl. BFH-Urteil vom 15.04.2010 VI R 51/09, BStBl II 2010, 794).

  • BFH, 18.04.2002 - III R 15/00

    Eigene Pflegeaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Liegt dagegen ein durch Krankheit veranlasster Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim vor, stellen sich die Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten dar (vgl. BFH-Urteile vom 24.02.2000 III R 80/97, BStBl II 2000, 294; vom 23.05.2002 III R 24/01, BStBl II 2002, 567; vom 18.04.2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70; s. auch R 33.3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien 2008).

    Entsprechend sind Unterbringungskosten um eine Haushaltsersparnis, die der Höhe nach den ersparten Verpflegungs- und Unterbringungskosten entspricht, zu kürzen (vgl. BFH-Urteile vom 18.04.2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70, und vom 10.08.1990 III R 2/86, BFH/NV 1991, 231).

  • FG Düsseldorf, 13.12.2007 - 14 K 6385/04

    Berücksichtigung von Mietzahlungen für eine eigengenutzte Wohnung als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Dass Mietzahlungen in Ausnahmefällen aber außergewöhnliche Belastungen darstellen könnten, habe das Finanzgericht Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 13.12.2007 (14 K 6385/04 E) erkannt.

    Soweit sich die Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsauffassung auf die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.12.2007 (14 K 6385/04 E) beruft, vermag sie damit nicht durchzudringen.

  • BFH, 22.08.1980 - VI R 138/77

    Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung des Steuerpflichtigen in

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Denn dem Steuerpflichtigen kann dann nicht zugemutet werden, seine Wohnung aufzugeben (vgl. BFH-Urteil vom 22.08.1980 VI R 138/77, BStBl II 1981, 23).
  • BFH, 10.08.1990 - III R 2/86

    Krankheitsbedingte Aufwendungen als außergewöhnliche Aufwendungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Entsprechend sind Unterbringungskosten um eine Haushaltsersparnis, die der Höhe nach den ersparten Verpflegungs- und Unterbringungskosten entspricht, zu kürzen (vgl. BFH-Urteile vom 18.04.2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70, und vom 10.08.1990 III R 2/86, BFH/NV 1991, 231).
  • BFH, 24.02.2000 - III R 80/97

    Außergewöhnliche Belastung: Unterbringung in Altenpflegeheim

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Liegt dagegen ein durch Krankheit veranlasster Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim vor, stellen sich die Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten dar (vgl. BFH-Urteile vom 24.02.2000 III R 80/97, BStBl II 2000, 294; vom 23.05.2002 III R 24/01, BStBl II 2002, 567; vom 18.04.2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70; s. auch R 33.3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien 2008).
  • BFH, 23.05.2002 - III R 24/01

    Heimunterbringungskosten als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Liegt dagegen ein durch Krankheit veranlasster Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim vor, stellen sich die Aufwendungen für die Heimunterbringung als Krankheitskosten dar (vgl. BFH-Urteile vom 24.02.2000 III R 80/97, BStBl II 2000, 294; vom 23.05.2002 III R 24/01, BStBl II 2002, 567; vom 18.04.2002 III R 15/00, BStBl II 2003, 70; s. auch R 33.3 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 der Einkommensteuer-Richtlinien 2008).
  • BFH, 21.04.2010 - VI R 62/08

    Mietzahlungen als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 17.12.2012 - 5 K 2017/10
    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung vom BFH im Revisionsverfahren aufgehoben wurde (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.2010 VI R 62/08, BStBl II 2010, 965), betraf diese Entscheidung einen anders gelagerten, mit dem vorliegenden nicht vergleichbaren Sachverhalt.
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