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   VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15   

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VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15 (https://dejure.org/2016,47466)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07.12.2016 - 5 K 2038/15 (https://dejure.org/2016,47466)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 5 K 2038/15 (https://dejure.org/2016,47466)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Amphetaminkonsum; Abbau von Amphetamin im

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Die Beschwerde des Klägers hat das OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 - zurückgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakten 5 K 2038/15, 5 L 1017/16 und 1 B 241/16 (OVG) einschließlich der beigezogenen Akte der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - ... und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, die Gegenstand der der mündlichen Verhandlung waren.

    Diese bereits im Beschluss der Kammer vom 12.07.2016 dargestellte Begründung hat das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 - wie folgt bestätigt:.

    Ohne Erfolg bleibt auch die weitere Rüge des Klägers, die Einschätzung des OVG des Saarlandes im Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 -.

    Diese Einschätzung hat das OVG des Saarlandes im Beschluss vom 27.09.2016 - 1 B 241/16 - vollumfänglich bestätigt:.

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Vielmehr gehe es um die Bekämpfung der Gefahren des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV.(BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -) Diese Überlegungen müssten erst recht für die Entziehung der Fahrerlaubnis selbst gelten.

    Auch die Berufung des Klägers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, weil der Entzug seiner Fahrerlaubnis im Juli 2015 erst 10 Monate nach der Blutprobe im September 2014 erfolgte, führt nicht zum Erfolg des Antrags bzw. der Klage.

    Auch aus dem angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 - ergibt sich keine andere Beurteilung.

    Selbst wenn man mit Blick auf das zur Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.6.2005 - 3 C 25/04 - eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände insbesondere zu Art und Ausmaß des bisherigen Drogenkonsums für erforderlich hält, ergibt sich keine andere Beurteilung.

  • VG Saarlouis, 02.05.2014 - 6 L 481/14

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenkonsums; Behauptung der unbewussten

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/ml, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/ml, vom 31.08.2015 -5 L 806/15-: 140 ng/ml, vom 14.11.2014 -6 L 1768/14-: 14 ng/ml, vom 22.09.2014 -6 L 1092/14-: 47 ng/ml, vom 02.05.2014 -6 L 481/14-: 7 ng/ml, vom 27.01.2014 -6 L 2126/13-: 25 ng/ml, vom 21.08.2013 -10 L 929/13-: 420 ng/ml, vom 20.06.2013 -10 L 821/13-: 100 ng/ml, vom 16.05.2013 -10 L 744/13-: 140 ng/ml, vom 27.02.2013 -10 L 255/13-: 34 ng/ml, vom 04.05.2012 -10 L 319/12-: 85 ng/ml, vom 28.07.2011 -10 L 558/11-: 220 ng/ml, vom 31.05.2011 -10 L 415/11-: 23 ng/ml, vom 25.03.2011 -10 L 141/11-: 79 ng/ml, vom 26.01.2010 -10 L 2144/09-: 122 ng/ml mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Beklagten dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Klägers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Kläger seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.

  • OVG Saarland, 26.06.2009 - 1 B 373/09
    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Im Hinblick darauf rechtfertigt nach der gefestigten Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin gehört, grundsätzlich die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.05.2009, 1 A 31/09; ferner Beschlüsse des Gerichts vom 04.08.2011 -10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N.).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009, 11 CS 07.2671, a.a.O.) Es obliegt aber insoweit dem Betreffenden, durch schlüssigen Vortrag diese besonderen Umstände darzulegen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -).

  • VGH Bayern, 23.04.2008 - 11 CS 07.2671

    Verlust der Fahreignung wegen Amphetaminkonsum; Frage der Wiedererlangung infolge

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Ebenso wenig hängt der im Regelfall gerechtfertigte Schluss auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen davon ab, dass der Drogenkonsument im berauschten Zustand am Straßenverkehr teilgenommen hat oder konkrete Ausfallerscheinungen im Sinne von Fahruntüchtigkeit bei diesem zu verzeichnen waren.(Vgl. dazu OVG des Saarlandes, u.a. Beschlüsse vom 26.06.2009 und vom 29.05.2009, a.a.O.; Urteil des Gerichts vom 16.11.2011 - 10 K 488/11 - ebenso VGH München, Beschluss vom 23.04.2008, 11 CS 07.2671, juris).

    Ausnahmen von der Regelvermutung nach Ziffer 9.1 der Anlage 4 FeV sind dann anzuerkennen, wenn in der Person des Drogenkonsumenten Besonderheiten bestehen, die darauf schließen lassen, dass seine Fähigkeit, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, umsichtig und verkehrsgerecht zu führen, sowie sein Vermögen, zwischen dem Konsum von Betäubungsmitteln und der Teilnahme am Straßenverkehr zuverlässig zu trennen, nicht erheblich herabgesetzt sind.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - ferner VGH München, Beschluss vom 23.04.2009, 11 CS 07.2671, a.a.O.) Es obliegt aber insoweit dem Betreffenden, durch schlüssigen Vortrag diese besonderen Umstände darzulegen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2009 - 1 B 373/09 - und vom 29.5.2009 - 1 A 31/09 -).

  • VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen nachgewiesenem Amphetaminkonsums

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Den am 11.07.2016 gestellten Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 12.07.2016 - 5 L 1017/16 - zurückgewiesen.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakten 5 K 2038/15, 5 L 1017/16 und 1 B 241/16 (OVG) einschließlich der beigezogenen Akte der Staatsanwaltschaft Saarbrücken - ... und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, die Gegenstand der der mündlichen Verhandlung waren.

  • VG Saarlouis, 21.08.2013 - 10 L 929/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogenmißbrauchs

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/ml, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/ml, vom 31.08.2015 -5 L 806/15-: 140 ng/ml, vom 14.11.2014 -6 L 1768/14-: 14 ng/ml, vom 22.09.2014 -6 L 1092/14-: 47 ng/ml, vom 02.05.2014 -6 L 481/14-: 7 ng/ml, vom 27.01.2014 -6 L 2126/13-: 25 ng/ml, vom 21.08.2013 -10 L 929/13-: 420 ng/ml, vom 20.06.2013 -10 L 821/13-: 100 ng/ml, vom 16.05.2013 -10 L 744/13-: 140 ng/ml, vom 27.02.2013 -10 L 255/13-: 34 ng/ml, vom 04.05.2012 -10 L 319/12-: 85 ng/ml, vom 28.07.2011 -10 L 558/11-: 220 ng/ml, vom 31.05.2011 -10 L 415/11-: 23 ng/ml, vom 25.03.2011 -10 L 141/11-: 79 ng/ml, vom 26.01.2010 -10 L 2144/09-: 122 ng/ml mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Beklagten dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Klägers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Kläger seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 26.01.2010 - 10 L 2144/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; Blutprobe ohne richterliche Zustimmung;

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/ml, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/ml, vom 31.08.2015 -5 L 806/15-: 140 ng/ml, vom 14.11.2014 -6 L 1768/14-: 14 ng/ml, vom 22.09.2014 -6 L 1092/14-: 47 ng/ml, vom 02.05.2014 -6 L 481/14-: 7 ng/ml, vom 27.01.2014 -6 L 2126/13-: 25 ng/ml, vom 21.08.2013 -10 L 929/13-: 420 ng/ml, vom 20.06.2013 -10 L 821/13-: 100 ng/ml, vom 16.05.2013 -10 L 744/13-: 140 ng/ml, vom 27.02.2013 -10 L 255/13-: 34 ng/ml, vom 04.05.2012 -10 L 319/12-: 85 ng/ml, vom 28.07.2011 -10 L 558/11-: 220 ng/ml, vom 31.05.2011 -10 L 415/11-: 23 ng/ml, vom 25.03.2011 -10 L 141/11-: 79 ng/ml, vom 26.01.2010 -10 L 2144/09-: 122 ng/ml mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Beklagten dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Klägers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Kläger seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 27.11.2015 - 5 L 1960/15

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/ml, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/ml, vom 31.08.2015 -5 L 806/15-: 140 ng/ml, vom 14.11.2014 -6 L 1768/14-: 14 ng/ml, vom 22.09.2014 -6 L 1092/14-: 47 ng/ml, vom 02.05.2014 -6 L 481/14-: 7 ng/ml, vom 27.01.2014 -6 L 2126/13-: 25 ng/ml, vom 21.08.2013 -10 L 929/13-: 420 ng/ml, vom 20.06.2013 -10 L 821/13-: 100 ng/ml, vom 16.05.2013 -10 L 744/13-: 140 ng/ml, vom 27.02.2013 -10 L 255/13-: 34 ng/ml, vom 04.05.2012 -10 L 319/12-: 85 ng/ml, vom 28.07.2011 -10 L 558/11-: 220 ng/ml, vom 31.05.2011 -10 L 415/11-: 23 ng/ml, vom 25.03.2011 -10 L 141/11-: 79 ng/ml, vom 26.01.2010 -10 L 2144/09-: 122 ng/ml mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Beklagten dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Klägers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Kläger seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 25.03.2011 - 10 L 141/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Cannabis und Amphetaminen

    Auszug aus VG Saarlouis, 07.12.2016 - 5 K 2038/15
    Auch in der gerichtlichen Praxis sind derart hohe Werte selten.(Bei den erfolglosen Anträgen auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Entzug der Fahrerlaubnis ging es um folgende Werte Amphetamin im Serum: Beschlüsse vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -: 190 ng/ml, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 -: 576 ng/ml, vom 31.08.2015 -5 L 806/15-: 140 ng/ml, vom 14.11.2014 -6 L 1768/14-: 14 ng/ml, vom 22.09.2014 -6 L 1092/14-: 47 ng/ml, vom 02.05.2014 -6 L 481/14-: 7 ng/ml, vom 27.01.2014 -6 L 2126/13-: 25 ng/ml, vom 21.08.2013 -10 L 929/13-: 420 ng/ml, vom 20.06.2013 -10 L 821/13-: 100 ng/ml, vom 16.05.2013 -10 L 744/13-: 140 ng/ml, vom 27.02.2013 -10 L 255/13-: 34 ng/ml, vom 04.05.2012 -10 L 319/12-: 85 ng/ml, vom 28.07.2011 -10 L 558/11-: 220 ng/ml, vom 31.05.2011 -10 L 415/11-: 23 ng/ml, vom 25.03.2011 -10 L 141/11-: 79 ng/ml, vom 26.01.2010 -10 L 2144/09-: 122 ng/ml mit dem Zusatz, dass kein Verwertungsverbot bei einer Blutentnahme ohne richterliche Zustimmung besteht.) Schließlich spricht auch die in der Mitteilung des Landespolizeipräsidiums an den Beklagten dokumentierte Äußerung der Lebensgefährtin des Klägers gegenüber den Polizeibeamten, dass der Kläger seinen Drogenmissbrauch weder sich selbst noch gegenüber anderen einräumen könne, mit Gewicht für die Einschätzung, dass der sich aus dem in der Vergangenheit erfolgten nachgewiesenen Drogenkonsum ergebende Gefahrenverdacht schwer wiegt.
  • VG Saarlouis, 31.05.2011 - 10 L 415/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Bindung an strafrichterliche Entscheidung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2006 - 1 M 22/06

    Für die Feststellung der Nichteignung wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln

  • VG Saarlouis, 04.05.2012 - 10 L 319/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Amphetamin; versehentliche bzw. missbräuchlich

  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 10 L 255/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Konsum von Amphetamin

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • VG Saarlouis, 16.11.2011 - 10 K 488/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Amphetaminkonsums

  • VG Saarlouis, 04.08.2011 - 10 L 489/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Konsums von Amphetamin

  • VG Saarlouis, 18.01.2017 - 5 L 38/17

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen

    Soweit das Vorbringen des Antragstellers dahingehend zu verstehen sein sollte, dass die Einstellung des Strafverfahrens wegen Verstoßes gegen § 316 StGB eine "Besonderheit" seines Falles sei, ist darauf hinzuweisen, dass in nahezu allen Fällen, die die Kammer in den vergangenen Jahren entschieden hat, die Strafverfahren meist noch von der Staatsanwaltschaft nach § 170 Abs. 2 StPO, teilweise auch nach § 154a StPO eingestellt wurden, obwohl nach Einschätzung des Instituts für Rechtsmedizin von Fahruntüchtigkeit auszugehen war.(vgl. Urteil vom 07.12.2016 - 5 K 2038/15 - Beschlüsse vom 02.11.2016 - 5 L 2110/16 -, vom 19.10.2016 - 5 L 1759/16 -, vom 02.05.2016 - 5 L 371/16 - unter Hinweis auf den Beschluss des OLG Saarbrücken vom 28.10.2010 - Ss 104/2010 -, vom 22.12.2015 - 5 L 2018/15 -, vom 13.08.2015 - 5 L 942/15 -).
  • VG Saarlouis, 12.07.2016 - 5 L 1017/16
    Am 16.12.2015 hat der Antragsteller gegen den Bescheid vom 20.07.2015 in der Gestalt des ihm am 20.11.2015 zugestellten Widerspruchsbescheides Klage - 5 K 2038/15 - erhoben.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage - 5 K 2038/15 - gegen den Bescheid vom 20.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides 12.11.2015, soweit sie die Entziehung der Fahrerlaubnis betrifft, wiederherzustellen, und, soweit sie die Zwangsmittelandrohung und die erhobene Verwaltungsgebühr betrifft, anzuordnen.

  • VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.05.2009 - 1 A 31/09 - , vom 26.06.2009 - 1 B 373/09 - und vom 15.02.2016 - 1 B 242/15 - , jew. juris; VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 04.08.2011 - 10 L 489/11 - und vom 02.05.2014 - 6 L 481/14 -, m.w.N. sowie Urteil vom 07.12.2016 - 5 K 2038/15 -, juris.
  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 1 B 241/16
    Durch den im Tenor näher bezeichneten Beschluss hat das Verwaltungsgericht den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung bzw. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der unter der Geschäftsnummer 5 K 2038/15 erhobenen Klage gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 20.7.2015 in der Gestalt des aufgrund mündlicher Verhandlung vom 11.11.2015 ergangenen Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschuss des Beklagten vom 12.11.2015, durch den unter Anordnung des Sofortvollzugs die dem Antragsteller erteilte Fahrerlaubnis der Klassen 1 a und 3 entzogen, ihm die Abgabe des Führerscheins binnen Wochenfrist nach Zustellung des Bescheides aufgegeben und für den Fall der nicht fristgerechten Abgabe des Führerscheins die Anwendung unmittelbaren Zwangs angedroht sowie eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,- EUR zuzüglich Zustellgebühren festgesetzt wurde, mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis offensichtlich rechtmäßig sei und die Klage daher nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Aussicht auf Erfolg habe.
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