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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06   

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https://dejure.org/2006,12051
VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06 (https://dejure.org/2006,12051)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08.06.2006 - 5 K 2106/06 (https://dejure.org/2006,12051)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 5 K 2106/06 (https://dejure.org/2006,12051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz - zum Aufenthaltsverbot gegenüber Hooligans anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2006

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots auf der Grundlage der polizeilichen Generalklausel in Baden-Württemberg; Notwendigkeit einer spezialgesetzlichen Regelung eines Aufenthaltsverbots unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht: Aufenthaltsverbot für Hooligans während der Fußballweltmeisterschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Aufenthaltsverbot für die Stuttgarter Innenstadt gegen mutmaßlichen Hooligan mit Einschränkungen gerichtlich bestätigt

Papierfundstellen

  • VBlBW 2007, 67
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 1 S 2801/03

    Vereinbarkeit eines Wohnungsverweises mit Rückkehrverbot nach PolG BW mit Art 11

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seiner ersten Entscheidung zur Gefahrenabwehrhandlung der Polizei in Fällen häuslicher Gewalt diese Bedenken "jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt" (Urt. v. 22.07.2004 - 1 S 2801/03 -, NJW 2005, 88 = VBlBW 2005, 138) nicht geteilt und zur Begründung ausgeführt, die Regelungsmaterie "Gefahrenabwehr" erfordere einen weiten Gestaltungsspielraum der Verwaltung und eine flexible Handhabung des ordnungsbehördlichen Instrumentariums.

    Hierbei wird zu bedenken sein, dass im Zeitpunkt der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (22.07.2004) die Phase der Erprobung schon seit mehr als 2 Jahren abgeschlossen war (vgl. Proske, VBlBW 2005, 140 [Anm. zu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O]).

    Die ganz herrschende Meinung in der Literatur hält die spezialgesetzliche Regelung eines Aufenthaltsverbots unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten - Rechtsklarheit und Rechtssicherheit - für zwingend geboten (vgl. Ruder/Schmitt, Polizeirecht Baden-Württemberg, 6. Aufl., Rdnrn. 200, 302 b, 302 c; Butzer, Flucht in die polizeiliche Generalklausel?, VerwArch 2002, 506, 536 ff.; Gusy, JZ 2005, 355, 357 [Anm. zu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.]; Merten, a.a.O., S. 24).

    Im Hinblick auf den Eingriff in das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 Abs. 1 GG; vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.; Finger, a.a.O., S. 86 ff.) spricht viel dafür, an die Anwendung der Generalklausel insoweit strenge Anforderungen zu stellen, wie sie etwa auch bei der Gewahrsamnahme nach § 28 PolG mit dem Erfordernis einer "unmittelbaren und erheblichen Störung" zum Ausdruck kommt.

    Die polizeiliche Generalklausel bedarf daher wegen dieses Gesetzesvorbehalts einer verfassungskonformen Auslegung und Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.07.2004, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 28.01.2003 - 11 TG 2548/02

    Nach SOG HE keine Ermächtigungsgrundlage für Aufenthaltsverbot

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBl. 2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 1 S 2531/96

    Unverhältnismäßiger Platzverweis - Treffpunkt für Mitglieder der Drogenszene

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    Ausgangspunkt dieser Praxis war in erster Linie die Dislozierung der offenen Drogenszene in den 1990er Jahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 12.03.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418 u. v. 30.09.1996 - 1 S 2531/96 -, VBlBW 1997, 66).
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    Die öffentliche Ordnung als der Inbegriff all jener ungeschriebenen Regeln, "deren Befolgung nach den jeweils herrschenden und mit dem Wertgehalt des Grundgesetzes zu vereinbarenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens innerhalb eines bestimmten Gebietes angesehen wird" (vgl. BVerfG, Beschl. v. 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01, 18/01 -, DVBl. 2001, 1054; Würtenberger/Heckmann, a.a.O., RdNr. 408), gehört nicht zum Bestand des Gesetzesvorbehalts nach Art. 11 Abs. 2 GG.
  • OVG Bremen, 24.03.1998 - 1 BA 27/97

    Polizeiliches Aufenthaltsverbot gegen Drogenhändler - Aufenthaltsverbot;

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBl. 2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2002 - 1 S 1963/02

    Unzulässiges ,generalklauselartiges, verallgemeinerndes Platzverbot für

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    Aufenthaltsverbote wurden aber inzwischen ebenfalls erlassen gegen Punks (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.2002 - 1 S 1963/02 -, NVwZ 2003, 115 = VBlBW 2003, 31), im Vorfeld von "Chaostagen", Demonstrationen, Castortransporten sowie gegen die Hütchenspieler- und Tuning-Szene (vgl. Finger, Betretens- und Aufenthaltsverbote im Recht der Gefahrenabwehr, Die Polizei 2005, 82; vgl. zu Sportgroßveranstaltungen auch allgemein: Markert/Schmidbauer, Polizeirechtliche Probleme bei Sportgroßveranstaltungen, BayVBl. 1993, 517).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2000 - 5 B 1201/00

    Polizei- und Ordnungsrecht: Aufenthaltsverbot zur Bekämpfung einer offenen

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    In den Bundesländern, in denen der Platzverweis als Standardmaßnahme geregelt ist, die aber für ein Aufenthaltsverbot noch keine Spezialermächtigung vorsehen, stellt sich in der Rechtsprechung zunehmend die Frage, ob für den Erlass eines Aufenthaltsverbots auf die polizeiliche Generalklausel zurückgegriffen werden kann (bejahend: OVG Bremen, Urt. v. 24.03.1998 - 1 BA 27/97 -, NVwZ 1999, 314; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 06.09.2000 - 5 B 1201/00 -, DÖV 2001, 216, zur alten Rechtslage, vgl. nunmehr § 34 Abs. 2 NRWPolG und hierzu Gusy, Polizeibefugnisse im Wandel, NWVBl. 2004, 1, 6; verneinend: HessVGH, Beschl. v. 28.01.2003 - 11 TG 2548/02 -, NVwZ 2003, 1400).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    Die Kammer hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anlässlich einer Wohnungsverweisung mit dreiwöchigem Aufenthaltsverbot im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96 u. a. -, NJW 1998, 669, 670) wegen der Grundrechtsbetroffenheit einer solchen Maßnahme (Art. 6, 11 und 13 GG) Zweifel daran geäußert, ob ein solches Aufenthaltsverbot überhaupt auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. Beschl. v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1996 - 1 S 2856/95

    Ein angedrohtes Zwangsgeld, das eine befristete Unterlassung erzwingen soll, kann

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    Ausgangspunkt dieser Praxis war in erster Linie die Dislozierung der offenen Drogenszene in den 1990er Jahren (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 12.03.1996 - 1 S 2856/95 -, VBlBW 1996, 418 u. v. 30.09.1996 - 1 S 2531/96 -, VBlBW 1997, 66).
  • VG Stuttgart, 17.05.2001 - 5 K 1912/01

    Prügelnder Ehemann; zur Dauer eines Platzverweises; zur Gefahrenprognose

    Auszug aus VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2106/06
    Die Kammer hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes anlässlich einer Wohnungsverweisung mit dreiwöchigem Aufenthaltsverbot im Hinblick auf die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Wesentlichkeitstheorie (vgl. Beschl. v. 04.05.1997 - 2 BvR 509/96 u. a. -, NJW 1998, 669, 670) wegen der Grundrechtsbetroffenheit einer solchen Maßnahme (Art. 6, 11 und 13 GG) Zweifel daran geäußert, ob ein solches Aufenthaltsverbot überhaupt auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden kann (vgl. Beschl. v. 17.05.2001 - 5 K 1912/01 -, VBlBW 2002, 43).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2017 - 1 S 160/17

    Erlass eines Aufenthaltsverbots

    Zur Abwehr solcher Gefahren ist es grundsätzlich gerechtfertigt, auch die Personen des Umfelds daran zu hindern, an wahrscheinlichen gewalttätigen Auseinandersetzungen teilzunehmen (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; ähnlich VG Hannover, Beschl. v. 25.07.2016 - 10 B 3186/16 - für Adressaten, die, ohne strafrechtlich verurteilt worden zu sein, bereits mehrfach in Zusammenhang mit fußballbezogener Gewalt polizeilich in Erscheinung getreten sind; zu den Grenzen Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 : Anhänger einer Fußballmannschaft zu sein, genügt allein nicht).

    Es kann daher grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die szenekundigen Beamten auch differenzieren können, ob es sich bei erhaltenen Informationen - etwa Mitteilungen aus der Szene selbst - um einen vagen Hinweis handelt oder nicht (vgl. Senat, Beschl. v. 14.06.2000 - 1 S 1271/00 - VBlBW 2000, 474; s. ferner auch NdsOVG, Beschl. v. 16.01.2014 - 11 ME 313/13 - juris und Beschl. v. 12.05.2009 - 11 ME 190/09 - NordÖR 2009, 369; VG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2016, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschl. v. 08.06.2006, a.a.O.; zur Kritik an der ZIS auch Böhm/Mayer, DÖV 2017, 325 ).

    Abhängig von den Umständen des Einzelfalls mag es zutreffen, dass die Beteiligung an verabredeten Drittortschlägereien allein nicht den Schluss zulässt, der Betreffende werde auch im Umfeld von Stadien tätliche Auseinandersetzungen mit anderen suchen (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 14.09.2009 - 5 K 2929/08 - juris und Beschl. v. 08.06.2006 - 5 K 2106/06 - VBlBW 2007, 67; VG Karlsruhe, Urt. v. 26.01.2009 - 3 K 1658/08 - juris).

  • VG Freiburg, 15.04.2016 - 4 K 143/15

    Meldeauflage, Betretungs- und Aufenthaltverbot im Zusammenhang mit Fußballspielen

    Andererseits lassen sich Maßnahmen auf Grundlage des § 27a Abs. 2 PolG nicht auf reine Vermutungen stützen; vielmehr müssen aussagekräftige, tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass der Betreffende nicht nur allgemein, sondern gerade dort, wo das Aufenthaltsverbot gelten soll, eine Straftat verüben wird (VG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 K 2106/06 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 15.07.2014 - 5 K 996/13.NW -, juris; Stephan/Deger, PolG BW, 7. Aufl., § 27a Rn. 11; Belz/Mußmann/Kahlert/Sander, PolG BW, 8. Aufl., § 27a Rn. 10; Siegel, NJW 2013, 1035).
  • VG Freiburg, 25.09.2015 - 4 K 35/15

    Polizeimaßnahmen anlässlich Drittortauseinandersetzungen bei Fußballbegegnungen -

    Andererseits lassen sich Maßnahmen auf Grundlage des § 27a Abs. 2 PolG nicht auf reine Vermutungen stützen; vielmehr müssen aussagekräftige, tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass der Betreffende nicht nur allgemein, sondern gerade dort, wo das Aufenthaltsverbot gelten soll, eine Straftat verüben wird (VG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 K 2106/06 -, juris; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 15.07.2014 - 5 K 996/13.NW -, juris; Wolf/Stephan/Deger, PolG BW, 6. Aufl., § 27a Rn. 11; Belz/Mussmann/Kahlert/Sander, PolG BW, 8. Aufl., § 27a Rn. 10; Siegel, NJW 2013, 1035).

    Allein aus der Beteiligung an Drittortauseinandersetzungen aber wird lässt sich gerade nicht herleiten, dass der betreffende Fußballfan bewusst auch im engeren oder weiteren Umfeld von Stadien die tätliche Auseinandersetzung mit anderen Fußballfans suchen wird (vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 K 2106/06 -, juris, und Urteil vom 14.09.2009 - 5 K 2929/08 -, juris).

  • VG Stuttgart, 14.09.2009 - 5 K 2929/08

    Aufenthaltsverbotsverfügung gegenüber einem Problemfan (Hooligan)

    Die Beklagte ging davon aus, der Kläger gehöre zum Personenkreis "Gewalttäter Sport" und wollte wohl durch den nicht vollständigen Satz "sich mehrfach an Drittortschlägereien, zuletzt am 17. Februar 2006 an der Tank- und Rastanlage Baden-Baden, wobei Eisenstangen und Holzlatten als "Waffen" eingesetzt wurden" (Seite 3, 6. Absatz des Bescheids) zum Ausdruck bringen, er habe sich an sogenannten Drittortschlägereien (vgl. dazu Beschl. der erkennenden Kammer v. 08.06.2006 - 5 K 2106/06 -, VBlBW 2007, 67) beteiligt (und sich womöglich auch strafbar gemacht).

    Es kann offen bleiben, ob die Rechtswidrigkeit bereits daraus folgt, dass die polizeiliche Generalklausel (§§ 1 und 3 PolG) als Ermächtigungsgrundlage ausscheidet (vgl. Beschl. der erkennenden Kammer v. 08.06.2006, a.a.O., mit Anm. Finger, S. 70).

    Wenn die Beklagte mit dem sich an diesen Satz anschließenden, unvollständig formulierten Satz als Regelbeispiel einer Auseinandersetzung Drittortschlägereien, zuletzt eine solche am 17.02.2006 an der Tank- und Rastanlage Baden-Baden, hervorhebt, so lässt sich aus diesem Umstand, wie die erkennende Kammer bereits im genannten Beschluss vom 08.06.2006 (a.a.O.) ausgeführt hat, gerade nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit herleiten, dass der betreffende Fußballfan bewusst im engeren oder weiteren Umfeld von Stadien die tätliche Auseinandersetzung mit anderen Fußballfans sucht.

  • VG Stuttgart, 23.03.2017 - 1 K 6242/16

    Gebühren für die Verhängung eines Aufenthalts- und Betretungsverbot durch eine

    Andererseits lassen sich Maßnahmen auf Grundlage des § 27a Abs. 2 PolG nicht auf reine Vermutungen stützen; vielmehr müssen aussagekräftige, tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass der Betreffende nicht nur allgemein, sondern gerade dort, wo das Aufenthaltsverbot gelten soll, eine Straftat verüben wird (VG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2006 - 5 K 2106/06 -, juris; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 15.07.2014 - 5 K 996/13.NW -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 15.04.2016 - 4 K 143/15 -, juris Rn. 41; Stephan/Deger, PolG BW, 7. Aufl., § 27a Rn. 11; Belz/Mußmann/Kahlert/Sander, PolG BW, 8. Aufl., § 27a Rn. 10; Siegel, NJW 2013, 1035).
  • VG Trier, 07.11.2014 - 1 K 854/14

    Betretungs- und Aufenthaltsverbot für Fußballfan war rechtswidrig

    Es müssen aussagekräftige tatsächliche Hinweise dafür vorliegen, dass eine Straftat begangen werden soll (VG Stuttgart, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 5 K 2106/06 -, Rn. 12, juris).
  • VG Karlsruhe, 26.01.2009 - 3 K 1658/08

    Gebührenfestsetzung bei Aufenthaltsverbotsverfügung

    Drittens handelte es sich jeweils um Auseinandersetzungen, die nicht in Stadionnähe stattfanden, so dass hieraus nicht ohne weiteres der Schluss gezogen werden kann, der Kläger werde sich am 02.09.2007 in Stadionnähe an gewaltsamen Auseinandersetzungen beteiligen (vgl. dazu auch die vom VG Stuttgart zitierten sozialwissenschaftlichen Erkenntnisse, Beschl. v. 08.06.2006 - 5 K 2106/06 -, Juris-Rdnr. 12).
  • VG Stuttgart, 08.06.2006 - 5 K 2110/06
    Das verfügte Aufenthaltsverbot dürfte im vorliegenden Fall auch aller Voraussicht nach von der durch die polizeiliche Generalklausel (vgl. näher zu deren Anwendbarkeit, Kammerbeschluss vom 08.06.2006 - 5 K 2106/06 -) eingeräumten Ermächtigung der Antragsgegnerin gedeckt sein.
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Rechtsprechung
   FG Köln, 22.09.2008 - 5 K 2106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,54492
FG Köln, 22.09.2008 - 5 K 2106/06 (https://dejure.org/2008,54492)
FG Köln, Entscheidung vom 22.09.2008 - 5 K 2106/06 (https://dejure.org/2008,54492)
FG Köln, Entscheidung vom 22. September 2008 - 5 K 2106/06 (https://dejure.org/2008,54492)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • FG Köln, 18.01.2008 - 5 K 572/06

    Bestimmung des Umfangs eines Vorläufigkeitsvermerks gemäß § 165 Abgabenordnung

    Im Übrigen sei bezüglich der Rechtsfrage, ob der Vorwegabzug für den Kläger überhaupt zu kürzen sei, für die Jahre 2003 und 2004 noch ein Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) Köln unter dem Aktenzeichen 5 K 2106/06 anhängig.
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