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   FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00   

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https://dejure.org/2002,7699
FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00 (https://dejure.org/2002,7699)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06.11.2002 - 5 K 217/00 (https://dejure.org/2002,7699)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 06. November 2002 - 5 K 217/00 (https://dejure.org/2002,7699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung vorhandener Wohnräume

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Herstellung einer neuen Wohnung durch Errichtung eines Anbaus unter Einbeziehung vorhandener Wohnräume

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Volle Eigenheimzulage für einen Anbau?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Volle Eigenheimzulage für Ausbau mit Anbau

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Begünstigte Objekte nach § 2 EigZulG
    Herstellung einer Wohnung
    Allgemeines

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 284
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.10.1998 - X R 157/95

    Eigentumswohnung i.S. des § 10 e EStG

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00
    Es handelt sich um einen Typusbegriff (ausführlich BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BStBl II 1985, 151), für dessen Umschreibung die Rechtsprechung zum Bewertungsrecht herangezogen werden kann; die Beurteilung im Einheitswertbescheid ist dabei jedoch grundsätzlich ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91 m.w.N.).

    Es müssen daher auch eine Küche, Kochgelegenheit oder zumindest die für einen Küchenraum erforderlichen Anschlüsse, Bad oder Dusche und WC vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl. II 1981, 152, Entscheidungen des BFH -BFHE- 132, 99 und vom 27. Oktober 1998 X R 157/95 a.a.O.).

    Die Entwidmung der - verkleinerten - Altbauwohnung im Zuge der möglicherweise als einheitlich zu beurteilenden Baumaßnahmen und das damit einhergehende Ergebnis, dass bewertungsrechtlich vor wie nach der durchgeführten Baumaßnahme nur eine Wohnung vorhanden ist, steht dem nicht entgegen, da die bewertungsrechtliche Entscheidung weder bindend für die rechtliche Beurteilung im Rahmen des EigZulG ist (vgl. BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95 a.a.O.), noch eine Feststellung des Inhalts enthält, dass es sich um dieselbe Wohnung handelt.

  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00
    Es handelt sich um einen Typusbegriff (ausführlich BFH-Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/83, BStBl II 1985, 151), für dessen Umschreibung die Rechtsprechung zum Bewertungsrecht herangezogen werden kann; die Beurteilung im Einheitswertbescheid ist dabei jedoch grundsätzlich ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, BStBl II 1999, 91 m.w.N.).
  • BFH, 11.09.1996 - X R 46/93

    Eine Wohnung i. S. von § 10 e Abs. 1 Satz 2 EStG wird nicht schon dadurch

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00
    Diese von der Finanzverwaltung geschaffenen qualifizierten Voraussetzungen sind vom BFH im Rahmen des Sonderausgabenabzuges nach § 10 e EStG bestätigt worden (vgl. BFH-Urteil vom 11. September 1996 X R 46/93, BStBl II 1998, 94) und beruhen darüber hinaus auch auf Erwägungen, die auch für die Eigenheimzulage Gültigkeit beanspruchen (Wakker, a.a.O., § 2 Rz. 117).
  • BFH, 15.11.1995 - X R 102/95

    1. Keine Herstellung einer Wohnung i. S. von § 10 e EStG durch Verbindung von

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00
    Die Herstellung einer Wohnung bedeutet, dass eine bautechnisch neue, bisher nicht vorhandene Wohnung geschaffen wird (BFH-Urteil vom 15. November 1995 X R 102/95, BStBl II 1998, 92).
  • BFH, 25.07.1980 - III R 46/78

    Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.11.2002 - 5 K 217/00
    Es müssen daher auch eine Küche, Kochgelegenheit oder zumindest die für einen Küchenraum erforderlichen Anschlüsse, Bad oder Dusche und WC vorhanden sein (vgl. BFH-Urteile vom 25. Juli 1980 III R 46/78, BStBl. II 1981, 152, Entscheidungen des BFH -BFHE- 132, 99 und vom 27. Oktober 1998 X R 157/95 a.a.O.).
  • FG Thüringen, 12.12.2005 - IV 1190/04

    Eigenheimzulage: Herstellung einer Wohnung im Haus eines Dritten auf Grund eines

    Es handelt sich um einen Typusbegriff, für dessen Umschreibung die Rechtsprechung zum Bewertungsrecht herangezogen werden kann; die Beurteilung im Einheitswertbescheid ist dabei jedoch grundsätzlich ohne Bedeutung (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Oktober 1998 X R 157/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1999, 91, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 187, 445, Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts - FG - vom 6. November 2002 - 5 K 217/00, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2003, 284).

    Dies ist zum einen durch die Errichtung eines Neubaues möglich, zum anderen durch den Umbau eines bereits bestehenden Gebäudes oder auch durch den Anbau einer (abgeschlossenen) Wohnung an ein bereits bestehendes Gebäude unter Einbeziehung vorhandener Altbausubstanz (bestehender Räumlichkeiten - Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in EFG 2003, 284).

  • BFH, 20.11.2003 - III R 14/03

    EigZul: Ausbauten und Erweiterungen

    Insoweit unterscheidet sich der Fall grundlegend von den Sachverhalten, die den von der Klägerin herangezogenen Entscheidungen des Schleswig-Holsteinischen FG vom 6. November 2002 5 K 217/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2003, 284) und des FG Mecklenburg-Vorpommern vom 23. Februar 2000 1 K 590/98 (EFG 2000, 540) zugrunde lagen.
  • BFH, 01.03.2005 - IX R 60/04

    Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt- oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; zur Abgrenzung auch Schleswig-Holsteinisches FG, Urteil vom 6. November 2002 5 K 217/00, EFG 2003, 284).
  • BFH, 03.03.2004 - III B 45/03

    EigZul - Herstellungsbegriff

    Eine Zulassung der Revision wegen der gerügten Abweichung von den Urteilen des FG München vom 13. Dezember 2002 2 K 2241/00 (Die Information über Steuer und Wirtschaft 2003, 123), des Schleswig-Holsteinisches FG vom 6. November 2002 5 K 217/00 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2003, 284) oder des FG Hamburg vom 6. Juli 2000 II 489/99 (nicht veröffentlicht) kommt ebenfalls nicht in Betracht.
  • FG Rheinland-Pfalz, 08.12.2003 - 5 K 2451/01

    Neubauförderung bei einem umfassenden Anbau?

    In einem solchen Fall ist nach Auffassung des erkennenden Senats darauf abzustellen, ob die an den Altbau angefügten und in diesen eingefügten Teile bzw. die in die gesamte Wohnung eingefügten Teile für die Wohnung prägend sind und der angefallene Bauaufwand (einschließlich des Wertes der Eigenleistungen) nach überschlägiger Berechnung den (Verkehrs-)Wert der verwendeten Altbausubstanz übersteigt (ebenso Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 6. November 2002, EFG 2003, 284, vgl. auch Wacker, a. a. O., § 2 Rz. 130).
  • FG Hessen, 10.03.2003 - 5 K 5575/00

    Eigenheimzulage; Erweiterung; Sanierung; Eigentumswohnung; Gepräge; Herstellung -

    Der Senat sieht sich dabei in Übereinstimmung mit der von der Klägerin vorgelegten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts (Urteil vom 06. November 2002 5 K 217/00).
  • FG Hessen, 15.03.2006 - 3 K 5968/98

    Eigenheimzulage: Herstellen einer neuen Wohnung

    Welche Umstände im Einzelfall dazu führen, ob die Alt oder Neubauteile dem Gesamtkomplex das Gepräge geben, kann nur durch die Tatsacheninstanz aufgrund des Gesamtbildes der Verhältnisse entschieden werden (vgl. auch BFH-Urteil vom 9. August 1974 V R 11/74, BFHE 114, 569, BStBl II 1975, 342; zur Abgrenzung auch Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil vom 6. November 2002 5 K 217/00, Entscheidungen der Finanzgerichte EFG 2003, 284; Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Dezember 2003 5 K 2451/01, EFG 2004, 1195).
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